Leichte Verzögerung in Kauf genommen

Asunción: In vielen Belangen darf man die Justiz nicht zu ernst nehmen, zumindest dann wenn es nicht um einen selbst geht. Hier ein Beispiel, bei dem sich die Nackenhaare aufstellen.

Der Ex-Minister des Obersten Gerichtshofes, Bonifacio Ríos Ávalos, wurde mit einem Amtsenthebungsverfahren im Jahr 2003 aus seinem Posten entfernt. Im Jahr 2004 verklagte der Ex-Minister den paraguayischen Staat vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Klage wurde jedoch erst 5 Jahre später angenommen und man befand, dass eine freundschaftliche Lösung sowie die Wiedereinsetzung samt Lohnausfall das Beste wäre. Der Oberste Gerichtshof ordnete heute, 10 Jahre danach, die Wiedereinsetzung von Ríos Ávalos an die Präsident der Kammern des Parlaments an. Senator Blas Llano und der Abgeordnete Pedro Alliana kamen jedoch zu der Überzeugung, dass sie der Anordnung nicht folge leisten werden.

Bonifacio Ríos Ávalos wurde zusammen mit dem Ex-Minister Carlos Fernández Gadea jeweils 3 Stunden Zeit für seine Verteidigung gegeben. Gegen ihn listete man 20 Gründe auf in einem Dossier von 900 Seiten. Ihre Klagen waren demnach nicht unbegründet. Die Zeit bis zur Entscheidungsfindung hingegen schien maßlos und macht die jetzige Entscheidung nicht umsetzbar.

Damals, vor 10 Jahren, hörte niemand auf die Empfehlung, heute will man sie umsetzen, was jedoch an den Parlamentariern liegt, die Rücksprache mit Mario Abdo hielten. Was bei den leeren Kassen mit dem Lohnausfall wird, erklärte man der Presse nicht.

Wochenblatt / Hoy

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5 Kommentare zu “Leichte Verzögerung in Kauf genommen

  1. Soweit ich das verstanden habe sind die Urteile des Interamerikanischen Gerichthofes und Internationalen Gerichthofes nich rechtskraeftig sondern nur Empfehlungen. Wenn man den Kriegsverbrecher z.B. nach Den Haag bringt (entfuehrung Eichmanns z.B), so kann er dort verurteilt werden und sitz auch dort ein. Aber eben man muss den Suender erst einmal habhaft werden und vor den Kadi zerren.
    Das sind allemal Empfehlungen wad die Internationalen Gerichte aussprechen – andere Laender koennen aber Sanktionen auferlegen wenn Paraguay das Urteil nicht umsetzt.

    1. Eichmann wurde von Israelis entführt und in Israel abgeurteilt und 1962 hingerichtet.
      Der Internationale Strafgerichtshof nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde) zuständig
      Superdemokratien wie China, Indien, USA, Russland, Türkei und Israel haben das Abkommen erst gar nicht unterzeichnet oder später nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.
      Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (nicht Strafgerichtshofs) sind für die beteiligten Parteien für den behandelten Einzelfall aber nicht allgemein bindend.
      Die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur in Paraguay langsam, wobei sich Paraguay nicht über das Arbeitstempo des IGH auslassen sollte, wenn im Heimatstaat Mordprozesse 10 Jahre dauern können.

    2. Ist nicht ganz so. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (nicht identisch mit dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte) ist ein Strafgerichtshof anerkannt von 123 Staaten. Seine Zuständigkeit umfassen Kernverbrechen des Völkerstrafrechts.
      Er kann Haftbefehle ausstellen welche dann von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Deshalb muss man keine Personen entführen wie seinerzeit Israel den Eichmann.
      Andere Internationale Gerichte wie z.B. der Internationale Seegerichtshof oder Europäische Gerichtshof und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte haben zwar Entscheidungscharakter wobei verurteilte Staaten diese nicht unbedingt anerkennen müssen. Allerdings müssen sie mit etwaigen Repressalien rechnen.

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