Die Verteidigung von Dr. Nicolás Leoz hat das Auslieferungsgesuch aus New York angefochten, da es keine Normative gebe, welche die Formvorschriften einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten definiere.
Der Richter Humberto Otazú folgte gestern der Rechtsauffassung des Staatsanwaltes für internationale Angelegenheiten, Juan Emilio Oviedo, und wies den Antrag der Verteidigung zurück.
Quelle: ABC Color