Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen das volle Gehalt

Asunción: Seit Dienstag, dem 30. Oktober, beträgt die Zahlung bei dem Zuschuss für den Mutterschaftsurlaub 100% und muss über 18 Wochen ausbezahlt werden.

Das Gesetz ist bereits über drei Jahre gültig und wird nun in seiner veränderten Form in Kraft gesetzt.

Am 28. Oktober, drei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 5.508, “Förderung, Schutz der Mutterschaft und Unterstützung des Stillens” kommt es zu einer Neuregelung in dem Sektor. Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit berichtet, dass ab dem 30. Oktober eine neue Bestimmung dieser Verordnung angewendet wird.

Das Gesetz gibt an, dass der vom Sozialversicherungsinstitut (IPS) gezahlte Zuschuss ab dem dritten Jahr des Gesetzes 100% der letzten steuerpflichtigen Vergütung betragen muss. Vorher waren es 75%, weil der in der Verordnung vorgesehene Antrag progressiv ausgelegt war.

Seit dem Inkrafttreten erweitert das Gesetz den Mutterschaftsurlaub von 12 auf 18 ununterbrochene Wochen. Zwei Wochen vor der Entbindung kann der Urlaub genommen werden, selbst in Fällen der Adoption. Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung auf 24 Wochen vor, bei Frühgeburt, Krankheit oder besonderen Umständen.

Ebenso wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Tagessätzen vom Mindestlohn für Unternehmen verhängt, die diese Verordnung nicht einhalten und bei einem erneuten Verstoß sind es bis zu 150 Tagessätze.

Für den Fall, dass die Arbeitgeber diese Bestimmungen in Bezug auf den öffentlichen Sektor nicht einhalten, können sich die Betroffenen an die zuständige Rechtsberatungsabteilung des Sekretariats für den öffentlichen Dienst an der Straßenecke 25 de Mayo in Asunción wenden. Hier muss der Beschwerdebrief abgegeben werden, mit einer Notiz an den zuständigen Minister Humberto Peralta.

Alle Angestellten des privaten Sektors haben die gleiche Option. Sie können an der Ecke Herrera / Paraguarí (Arbeitsministerium), Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr persönlich erscheinen und ihre Beschwerde vorbringen. Ebenfalls steht die Telefonnummer (021) 490-930 zur Verfügung, eine Direktleitung, wobei man sich ausschließlich mit den Fällen vom Mutterschaftsgesetz befasst. Als letzte Option können auch Anfragen an die E-Mail-Adresse mujertrabajadora.mteyss@gmail.com gerichtet werden.

Wochenblatt / ABC Color

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9 Kommentare zu “Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen das volle Gehalt

  1. Im Schwizzenland beträgt sie 14 Monate bei 80% des Gehalts. Mit dem Unterschied, dass im Schwizzenland nicht jeder Vater durchschnittlich fünfzehn Kinder mittels Verkauf von Kaugummis in METROBUSSEN unterhalten muss.
    Jedenfalls wird dieses Land für Arbeitgeber immer interessanter, vor allem wenn die hiesige Wirtschaft etwas marode ist. Was sie zweifellos ist. Oder soll man 99,8 % der Tätigkeiten mittels Schwarzarbeit, Mischeln oder Nichtstun als gesund betrachten?
    Jedenfalls gibt es genügend Einkaufszentren, Apotheken, Eisenwarenhandlungen mit Chinaware und Motels (Freudenhäuser). Außer letztere werden sicher alle entzückt sein mehr Frauen anzustellen (oder seien wir mal ehrlich, welcher Arbeitgeber in diesem Land kann bzw. will sich das leisten?).

    1. Falls Sie die Schweiz meinen, so sind Sie einer Falschinformation aufgesessen: 14 Wochen, nicht Monate.
      Wäre auch seltsam in unserem Land. Unsere lieben Extrem-Linken haben mal eine Initiative gestartet des Inhalts, dass in der ganzen Schweiz 6 Wochen Ferien eingeführt werden. Noch selten ist eine Abstimmung dermassen bachab gegangen wie diese.

  2. wenn ich also eine frau einstelle und diese im laufe der jahre ihre nicht unüblichen 15 kinder bekommt zahle ich ihr im besten fall 5 jahre lohn ohne gegenleistung, wenn dann noch schwirigkeiten (frühgeburt) , bezalter urlaub, feiertage und krankheitstage dazukommen und sie bei der einstellung nicht im 9.monat schwanger ist dann werde ich sie auser am lohntag noch weitere 10 tage im jahr zu gesicht bekommen.

  3. Im öffentlichen Sektor fällt das sowieso kaum auf, wenn eine Frau 18 Wochen abwesend ist und weiterhin Gehalt kassiert. In Grossunternehmen ebenfalls nicht, man wird aber drauf achten, nicht zu viele Frauen einzustellen.
    In Kleinunternehmen wird man Abstand halten, Frauen einzustellen, da nicht vorhandene Arbeitskraft trotzdem bezahlt werden muss. Ausserdem, wenn das Baby krank wird, gibt es weitere Fehlzeiten.

    Besser wäre es, wenn die Frau im Mutterschaftsurlaub vielleicht 50 % des Gehaltes bekäme.

  4. Entweder man ist Unternehmer und bezahlt bei den Unwilligen unter den Arbeitnehmern eine Riesenmenge von Kosten, die eigentlich überhaupt nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, oder man ist unwilliger Angestellter und motzt lauthals über die Abzocker von Unternehmern (und kassiert natürlich!).
    Gott sei Dank hatte ich mehrheitlich Glück mit meiner Belegschaft.

  5. N.Urmut, hartmut, Philipp und Hans Iseli da steht doch ganz klar das der IPS das bezahlt, also den Arbeitgeber sein Verlust ist das er die Arbeitskraft für diese Zeit verliert. Könnte ja für diese Zeit eine andere Arbeitskraft anstellen. Sicher gibt es für den Arbeitgeber trotzdem verluste.

    1. Oh Wilbert, was hast Du nur gelesen, im Artikel steht “Das Gesetz gibt an, dass der vom Sozialversicherungsinstitut (IPS) gezahlte Zuschuss ab dem dritten Jahr des Gesetzes 100% der letzten steuerpflichtigen Vergütung betragen muss. Ebenso wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Tagessätzen vom Mindestlohn für Unternehmen verhängt, die diese Verordnung nicht einhalten und bei einem erneuten Verstoß sind es bis zu 150 Tagessätze. Für den Fall, dass die ARBEITGEBER diese Bestimmungen in Bezug auf den öffentlichen Sektor nicht einhalten,usw. Andere Frage, hast Du schon mal erlebt, Das die IPS was bezahlt? haben keine Betten, trotz Spende von 1400 aus Deutschland und Spanien, haben keine Medikamente, die Sie zwar geliefert bekommen vom Staat, aber privat verkaufen, Rentenzahlungen bleiben aus, da kein Geld in der Rentenkasse und somit auch kein Geld für die Versicherten da ist, wird der Arbeitgeber bzw. der Steuerzahler zur Kasse gebeten, wohl Bemerkt, im öffendlichen Sektor, im privaten Sektor, zahlt nur der Arbeitgeber, trotz Versicherung der Angestellten bei der IPS.

      1. Eggi bitte nochmal lesen, dass der vom Sozialversicherungsinstitut (IPS) “gezahlte” Zuschuss, also der IPS zahlt das und ich weiß das aus Erfahrung, dass es so ist, dauert nur manchmal etwas bis die Werdende Mutter es bekommt.
        Punkt und ein neuer Absatz.
        Die Straffe bezahlt der Arbeitgeber, wenn er die Werdende Mutter nicht den Mutterschaftsurlaub von 18 ununterbrochene Woche gibt.

  6. Johan Moritz van Nassau-Siegen

    Ich weis von mehreren mennonitischen Arbeitgebern die ihre Arbeiter entlassen so schnell die Frau ein Kind bekommen wird.
    Das ist usus. Ich mein als Kleinunternehmer wie will man da auch nur einen monat Jemandem aushalten ohne Arbeitsgegenleistung. Da kann man ja gleich dicht machen.
    Ansosten versteht es der Lateiner so dass der Arbeitgeber das zahlt da der Lateiner ein chronisches Misstrauen zum IPS hat (viele ziehen es vor unversichert zu arbeiten “da man ja doch die Medikamente nicht umsonst bekommt”).
    Ich stell auch keine Frau (Ehepaar) mehr an die jung ist. Zu viel Ausfaelle wegen den Kindern.
    Is nun mal Realitaet denn der Kleinunternehmer kann sich so einen Spass gar nicht leisten.

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