Nach Sputnik-Impfung ernste Probleme bekommen

Asunción: Ein Berufungsgericht bestätigte die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen das Gesundheitsministerium durch eine Bürgerin, die eine zusätzliche Dosis des Impfstoffs Covid-19 erhalten wollte. Sie wollte in die USA reisen, was mit Sputnik nicht geht.

Die Klägerin argumentierte, dass Personen, die mit dem ihr verabreichten Impfstoff, dem Sputnik-Impfstoff, geimpft wurden, nicht in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen.

Die Klage wurde von Sofía Aracely Viñales Sánchez eingereicht, die vor Gericht verlangte, dass das Gesundheitsministerium ihr den Impfstoff BioNTech-Pfizer, Moderna oder Oxford Aztrazeneca aushändigt, da sie mit Sputnik geimpft wurde und deshalb nicht in die Vereinigten Staaten einreisen darf.

“Nachdem ich alle Gesundheitsvorschriften erfüllt habe, kann ich nun nicht in die Vereinigten Staaten reisen, um an einem kulturellen Studentenaustausch teilzunehmen, da das Zielland keine (Austausch-)Studenten akzeptiert, die mit dem russischen Sputnik-Impfstoff geimpft wurden”, erklärt der Klägerin, die auch einen Arbeitsvertrag mit Beginn am dem kommenden 2. Dezember vorgelegt hat.

Betroffene Rechte

Meine Rechte wurden verletzt, da mir das MSPBS einen Impfstoff verabreicht hat, der nicht von der Weltgesundheitsorganisation zugelassen ist, und ich daher mein Recht auf Freiheit nicht in vollem Umfang wahrnehmen kann …. und mir die Möglichkeit verwehrt wird, in ein anderes Land einzureisen, da dies meine Rechte einschränkt (…)”, argumentierte sie.

Zur Begründung ihrer Petition beruft sich die Klägerin auch auf das Recht auf Freiheit, Gesundheit, Arbeit und Gleichheit der Personen.

(…) Wir müssen uns folgende Frage stellen: Stellt die Impfung mit Impfstoffen, die den Zugang zur frei gewählten Arbeit (Art. 86 C.N.), die Freizügigkeit (Art. 9 C.N.) und die gleichberechtigte Teilhabe an den Vorteilen der Kultur (Art. 46) nicht zulassen, ein Hindernis für den vollen Genuss der verfassungsmäßigen Rechte und Garantien dar? Die Antwort kann nur positiv ausfallen…”, argumentierte Viñales in ihrem Antrag.

Die Klage wurde in erster Instanz vom Arbeitsgericht der ersten Schicht am 2. November letzten Jahres abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun in zweiter Instanz vom Berufungsgericht für Arbeit, erste Kammer, in der Besetzung mit den Richtern Angel Daniel Cohene, Julio César Centeno und Geraldine Cases bestätigt.

Argumente des Berufungsgerichtes

“Wie Richter Aquo richtig feststellt, ermächtigt das Gesetz Nr. 46121/2021 – ‘Nationales Impfgesetz’ – das MSPyBS zweifellos dazu: “Da das MSPyBS über den nationalen Impfplan entscheiden und gewährleisten muss, dass das beantragte Verfahren keine Gefahr für die Gesundheit des Rechtsmittelführers darstellt und keine Frage bezüglich der körperlichen Gesundheit oder der Verletzlichkeit des Rechtsmittelführers beantwortet, ist das Nichtvorliegen solcher Umstände offensichtlich rechtswidrig und daher ist es angemessen, die Klage abzulehnen”, so die Richter.

Das Hauptargument der Richter ist, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass der Kläger zuvor beim Gesundheitsministerium Berufung eingelegt hat und somit die vorherigen Verwaltungsinstanzen nicht ausgeschöpft hat.

“Bei der konkreten Untersuchung des Gegenstands der fraglichen Klage müssen wir feststellen, dass sie nicht die unabdingbaren und notwendigen Voraussetzungen sowie die gleichzeitigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorliegenden Klage erfüllt, die in Artikel 134 der nationalen Verfassung festgelegt sind. Es wird auch festgestellt, dass der entsprechende Weg, d. h. der Verwaltungsweg, nicht ausgeschöpft wurde”, heißt es in dem Urteil.

“Bevor eine solche Klage erhoben werden kann, muss der Sachverhalt, der sie begründet, endgültig sein, und alle Möglichkeiten des Verwaltungs-, Staats- oder Privatverfahrens müssen ausgeschöpft sein. Selbst wenn die vorhergehenden Verfahren erschöpft sind, stellt das Verfahren, wie gesagt, eine Ausnahme dar, die dann in Frage kommt, wenn der Kläger nicht über andere Rechtsmittel in ordentlichen und besonderen Gerichtsverfahren verfügt”, erklärt das Urteil.

“In den Akten findet sich kein Hinweis darauf, dass die Klägerin sich an die Behörden das Gesundheitsministerium gewandt hat, noch dass sie den Instanzenweg vor dieser staatlichen Behörde ausgeschöpft hat”, fügt die Kammer hinzu.

Wochenblatt / Abc Color

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11 Kommentare zu “Nach Sputnik-Impfung ernste Probleme bekommen

  1. Oje, überall auf der Welt das gleiche Theater mit diesen GVO-Ipfungen: Noch nicht ganz durchdacht, noch nicht ganz ausgereift, noch nicht ganz auf wissenschaftliche Griffe ins Klo getestet. Aber vollkommen gesund, unabdingbar, zukunftsweisend.

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    1. 20 U$D abzüglich 20 Cents für Bleichmittel und 20 Cents fürs Flaschl, dass macht dann ein Bruttogewinn von 19.60 U$D pro GVO-Spritzchen. x8 und 9 Nullen dran, dann hat man den Betrag, den das ungebildete allgemeine Kleinvieh, welches auch Mist macht, den Heilsbringern bereits in den Rachen gestoppt hat. Sollte genügend, um 36 Jahre erfolglose GVO-Versuche am Menschlein wieder wett gemacht zu haben. Für eine neue Jacht sollte es den Steakhalterungen auch noch reichen. Während arme siedafrikanische Kleinkinder Massenweise sterben. Nicht ab dem Uhhh-Viru, sondern ab nicht genügend Hamham. Obwohl die Weltweite Produktion an Nahrungsmitteln jeden Magen stopfen könnte. Einen Apple-simplex oder ein Pariser-simplex nach Afrika oder Paragauy zu spenden, genügt dem Willi Bates nicht. Ne, er ist für Größeres bestimmt, als in den Geschichtsbüchern zu erscheinen nur mit spenden seiner Portokasse für Apple-simplex oder Pariser-simplex. Auch die Kirche hat es nicht so damit ein paar Apple-simplex oder Pariser-simplex nach Afrika oder Paragauy zu spenden. Demsiado caro. Knochensuppe ohne Fleisch ist mas barato.

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  2. @Onkel Nick
    Freu dich doch, wenn manchmal jemand von der Erde auf eurem Planeten vorbeischaut und euch die Neuigkeiten aus der realen Welt nahebringt. Gerade für die Mehrheit hier, die ja nicht nur aus Europa sondern auch aus der Realität ausgewandert zu sein scheint, kann das doch nur gut sein.

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    1. Die Realität ist das was ich sehe und was ich tagtäglich erlebe und der erweiterte Kreis der Realität ist das, was ich von mir gut bekannten Personen höre, denen ich vertraue, was die sehen und jeden Tag erleben.
      Und diese Realität deckt sich nun einmal überhaupt nicht mit der Staatspropaganda. Im Gegenteil, ich sehe und erlebe wie meine Rechte und Freiheiten beschnitten werden, die Meinungsfreiheit beschnitten wird und wie Menschen durch immer mehr Repressionen dazu gezwungen werden, sich etwas in die Adern spritzen zu lassen.
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      Seit fast 2 Jahren werden die Menschen ihrer Rechte bereaubt.
      Ich habe keine Ahnung ob Paraguay ähnliche Gesetze hat, aber ich vermute mal ja, weil Py gerne Gesetze aus Europa kopiert.
      Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4 “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
      Und ich war mal bei der Bundeswehr. Da habe ich einen Fahneneid geschworen. Der lautete:
      “Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.”
      Das Recht und die Freiheit verteidigen, ja das habe ich geschworen und ich denke, dass ich noch nie so nach dran war meinen Schwur einhalten zu müssen wie heute.
      Denn dass Freiheit und Demokratie in Gefahr sind, durch kriminelle Faschisten und auch Propagandaisten wie Dich, Merkel, Soder und die ganze Verbrecherbagage, dass die POlizei inDeutshcland zu einer kriminellen Schlägerbande verkommen ist, die nicht den Souverän, das Volk schützt, sondern die kriminelle, faschistische Regierung und die Eliten, die die Medien größtenteils in der Hand haben und was sie nicht in der Hand haben versuchen zu zensieren.
      Grundgesetz Art. 5 Abs 1 “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
      Und was nach der kriminellen Zensur dieser Faschisten noch überbleibt versuchen sie mit Propagandisten wie Dich niederzuschreien.
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      Und dann sehe ich, wie Propagandaschreiber hier multiple Accounts aufmachen und das Forum überschwemmen. Jeden Tag 1-2 neue Namen. Bisher gab es vielleicht mal einen neuen Namen alle 1 bis 2 Monate.
      Sag doch mal ehrlich, was willst Du überhaupt hier? Du lebst hier ja nicht einmal und interessierst Dich für keine anderen Themen als Corona. Jaja, deine 2 Alibi-Posts, nachdem man es Dir vorgeworfen hat, kannste vergessen.
      Desweiteren solltest Du mal aufhören Behauptungen aufzustellen, die Du nicht belegen kannst. Denn das scheint deine typische Masche zu sein: erstmal irgendwas behaupten, und wenn man dir dann mit Belegen das Gegenteil beweist, dann antwortest Du darauf einfach nicht mehr.
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      So, jetzt kannst Du deine 10+ Accounts durchgehen und mir 10 Daumen runter geben, denn ich widme mich jetzt lieber wieder den angenehmen Dingen des Lebens.

  3. Aha, von deinem Halluzinationen-Tripp auch mal wieder auf dem Planeten Erde die Neuigkeiten von Uhhh-Viru-Wahn mitgebracht. Danke. Welche Pille mhhh bueno bueno bueno hat dir der Prof. Dr. Dr. Geissenbertchen denn verschrieben, um in deiner Realität der Forentroll zu markieren? Das interessiert mich nun wirklich.

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