Asunción: Zu nur 4 Jahren und sechs Monate Haft wurde ein Vater verurteilt, der seine 8-jährige Tochter missbraucht hatte. Das geringe Strafmaß erregte Aufmerksamkeit in vielen sozialen Netzwerken.
Im Jahr 2016 berichtete eine Schulleiterin, dass eine ihrer 8-jährigen Schülerinnen seit 2011 wiederholt sexuell missbraucht worden sei. Die darauf eingeleiteten Ermittlungen wiesen auf den Vater der Minderjährigen hin, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern schließlich angeklagt wurde.
Nach 9 Jahren verurteilte ihn ein Gericht zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
Die Staatsanwältin María José Abed (Beitragsbild) legte Aussagen des Opfers, von Zeugen, psychologische Gutachten, einen Bericht der Sozialarbeiterin und andere stichhaltige dokumentarische Beweise vor.
Diese Elemente reichten aber nicht aus, um die Haftstrafe zu erhöhen, da dieser Prozess dem alten Gesetz unterlag, dessen Höchststrafe 6 Jahre betrug.
Wochenblatt / Paraguay.com / Facebook
Heinz1965
Viereinhalb Jahre koennen sehr lang sein. Haette er das ganze als Migrant in der brd praktiziert waere er als kulturelle Bereicherung vom Regime gefeiert worden. Allenfalls die denunzierende Schulleiterin waere diszipliert worden.
Kaneshapillai Kanagasuntharam
Wieder mal ein wegweisender Richterspruch an hiesig Bueneducados, was ihnen bei Nichtaufbringung der Summen blühen kann, um sich mit den Gerichten gütlich zu einigen. Nehme mal an, dass diese Nachricht auch in einem 2 minütigen Video in der 24-Stunden Endlosschlaufe am edukativen FolterTV gezeigt wird, sodass alle Einwohner bestens informiert sind. Immerhin schon ein Fortschritt, der letzte Fall, der vor ein paar Tagen im Wochenblatt-Paraguay erschienen ist, waren’s ja nur 2 Jahre Haft für den Täter. Aber das erstaunliche ist eher, dass der Fall nach kurzen 9 Jahren schon abgeschlossen ist. Hierzulande kann es ja gut und gerne 30 Jahre dauern, es sei denn man ist Ausländer, dann ist man natürlich schnell zu Stelle, um ihn in den Knast und seine Fenster, Türen, Wasserhähne, goldene WC-Schüssel, Streichhölzer, Bierbücksen und was sonst nicht angenagelt ist nach Privathausen zu verfrachten.