Ombudsmann angezeigt, weil er hauptsächlich Mennoniten erpresst haben soll

Asunción: Die auf Menschenrechte spezialisierte Anwältin Diana Vargas hat gestern eine Strafanzeige gegen den Ombudsmann Miguel Godoy wegen des mutmaßlichen Verbrechens der Erpressung (illegale Zahlungsaufforderung) eingereicht.

Die Anzeige, die von der Rechtsanwältin Vargas (Beitragsbild) bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurde, besagt, dass Godoy seit 2019 rund 4.000 Kriegsdienstverweigerer zwangsweise angeklagt habe, ohne dazu rechtlich befugt zu sein.

Die angeklagte strafbare Handlung ist eine illegale Gebührenerhebung, deren im Strafgesetzbuch festgelegte Strafandrohung bis zu 10 Jahren Haft beträgt.

Laut der Anzeige habe der Ombudsmann den “Artikel Nr. 21 des Gesetzes Nr. 4013/10, der die Kriegsdienstverweigerung regelt, mit dem einzigen Zweck, illegal Geld zu sammeln, kapriziös ausgelegt“.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass er die Unwissenheit und Verzweiflung von Personen ausgenutzt habe, die die Widerspruchsbescheinigung vorlegen müssen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen und anderen behördliche Verfahren erledigen zu können.

Vargas behauptet, er habe sich auch während der Pandemie vor allem dem Eintreiben von Geldern in mennonitischen Kolonien verschrieben und in diesem Zeitraum Unternehmen mitgeteilt, dass ihre Mitarbeiter den Ausweis als Kriegsdienstverweigerer vorlegen müssten, falls sie den Wehrdienst nicht geleistet hätten, sonst würden hohe Beiträge anfallen.

Zu diesem Punkt wird erklärt, dass diese Verpflichtung nur für diejenigen gilt, die sich vor dem Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes im Juni 2010 zu Kriegsdienstverweigerern erklärt haben.

Gegenwärtig steht der Ombudsmann Godoy im Auge des Sturms, nachdem eine Anzeige eingereicht wurde, in der er beschuldigt wird, angeblich die Arbeit einer Hausangestellten einer Beamtin der ihm unterstellten Einrichtung übertragen zu haben.

Wochenblatt / Ultima Hora

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