Asunción: Das Berufungsgericht hat die Sanktion gegen den Rechtsanwalt Óscar Tuma bestätigt, weil er unbegründete Anfechtungen und verletzende Äußerungen gegen Richter und Staatsanwälte in sozialen Netzwerken und in den Medien getätigt und damit gegen die Regeln des guten Benehmens im Gerichtsverfahren verstoßen hat.
Das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt, dass der Rechtsanwalt Óscar Tuma als bösgläubiger Prozessbeteiligter verurteilt wurde, verringert jedoch die Höhe der Geldstrafe auf 3.228.750 Guaranies (30 Tagessätze eines Mindestlohnes) aus mehreren Gründen, die mit seinem Verhalten im Gerichtsverfahren in der Rechtssache Eulalio „Lalo“ Gomes zusammenhängen. In der ersten Instanz verhängte der Richter Osmar Legal eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen, was 5.381.350 Guaranies entspricht.
Hauptgründe für die Sanktionierung Tumas
Unbegründete Anfechtungen wegen Verfahrensverzögerung: Der Anwalt erhob Anfechtungen gegen den Richter und andere Prozessbeteiligte und behauptete Verbindungen zu Institutionen wie der US-Botschaft und der DEA, aber diese Anfechtungen entbehrten einer soliden rechtlichen Grundlage und wurden als Versuch betrachtet, den Prozess zu verzögern, so das Urteil.
Beleidigende Äußerungen in sozialen Netzwerken und in den Medien: Óscar Tuma machte Äußerungen in sozialen Netzwerken und in einem Radiointerview, die als beleidigend angesehen wurden und die Würde und Ehre der mit dem Fall befassten Richter und Staatsanwälte beeinträchtigten.
So bezeichnete er sie beispielsweise in einem ironischen Tonfall als „mittelmäßig“ und ‚Genies‘ und bezeichnete sie auch als „Komplizen“ in einem Kontext, der implizierte, dass sie strafbare Handlungen begangen hätten.
Verstoß gegen die Pflicht, nach Treu und Glauben zu prozessieren: Das Verhalten des Anwalts, der diese beleidigenden Äußerungen machte, wurde als Missbrauch der prozessualen Befugnisse und als Verstoß gegen die Pflicht, nach Treu und Glauben zu prozessieren, gemäß Artikel 112 der Strafprozessordnung betrachtet. Denn die Äußerungen schadeten dem Ansehen der Justizakteure und beeinträchtigten die Integrität des Verfahrens.
Fehler bei der Anwendung der Sanktion: In dem Urteil wird auch festgestellt, dass die Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen falsch berechnet wurde und in Wirklichkeit etwa 30 Tagessätze – das entspricht etwa 3.228.750 Guaraníes – gemäß den gesetzlichen Vorgaben hätte betragen müssen.
Wochenblatt / Abc Color













