Paraguay: Betrunken Auto fahren ist keine Straftat

Asunción: Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes lässt viel Spielraum für Interpretationen. Die Richter mochten sich nicht festlegen ab wann eine Gefahr besteht und schufen einen gefährlichen Präzedenzfall.

Dank dieses Urteils sind nun alle Prozesse der Staatsanwaltschaft wegen besagter Straftat abzusagen bzw. einzustellen.

Mit der Abstimmung, bei der sich Ministerin Miryam Peña der Meinung von Minister Manuel Ramírez Candia anschloss, stellte die Strafkammer fest, dass Fahren unter Alkoholeinfluss kein Verbrechen ist.

Bei einem Verfahren ging es darum festzustellen, ob ein Fahrer mit einem Atemalkoholghehalt von 0,268 Promille den Straßenverkehr tatsächlich gefährdet, wie in Artikel 153 des Gesetzes 5016/2014 geregelt.

Weil die Staatsanwaltschaft erst ab 0,8 Promille aktiv wird, kann man alles darunter als als einen Verstoß anerkennen und so interpretieren, dass man mit weniger den Straßenverkehr nicht gefährdet. Die bestehen Gesetze regeln dies leider nicht klar genug, weswegen Interpretationsspielraum blieb, der jetzt als Präzedenzfall ausgenutzt wurde.

Für Ramírez Candia ist es nicht nachvollziehbar, wie der damalige Staatsanwalt Emilio Fúster erklärt hatte, die Nulltoleranz-Grenze für die schwere Straftat anzuwenden. Dabei wird berücksichtigt, dass derselbe Gesetzestext durch den Artikel 217 verändert wird. Im Strafgesetzbuch steht ausdrücklich, dass das Resultat oberhalb des Limits für eine Straftat liegen muss, weswegen man nicht die Nulltoleranz Grenze anwenden kann.

Wochenblatt / Abc Color

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

10 Kommentare zu “Paraguay: Betrunken Auto fahren ist keine Straftat

  1. na dann wird es demnächst noch mehr unkontrollierte besoffene autofahrer auf den strassen geben die dann der meinung sind das es ja gar nicht so ist wie es ist und eigentlich keine strafe fällig ist und auch nichts bezahlen werden. na gucken wir mal … obacht …

    1. Dieser Auswurf stammt nicht von einem Pyer! Der hätte begriffen das eine Straftat ab 0,8 Promille vorliegt.
      Und in Merkelshausen?
      Wenn Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille von der Polizei angehalten worden sind, aber immer noch klar ansprechbar sind, keine Ausfallerscheinungen zeigen und keinen Unfall verursacht haben, sind Sie wegen einer relativen Fahruntüchtigkeit dran. Dieser Alkoholverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft – je nachdem, ob Sie Ersttäter sind bzw. wie oft Sie schon erwischt worden sind..
      Ab 1,1 Promille Straftat, Dummbeutel.

  2. Das es keine Straftat ist heißt noch lange nicht das es so durch geht.
    Anständige Bussgelder,Fahrverbote, Beschlagnahmte Autos/Fahrzeuge, da gibt es genug Möglichkeiten
    die sich der Gesetzgeber ausdenken kann.
    In D ist auch bis 0,3Promile erlaubt ja,wehe es passiert was.
    Dann dann gibt es auch mit 0,01 zur Not was auf die Birne!

  3. Die sogenannten Gesellschaft Trinker, die sind nicht gefährlichen, denn ein wenig Alkohol ist ja bekanntlich gesund.
    Gefährlich sind diejenigen, die mit zwei Promille noch fahren können, das sind die Vollalkoholiker. Die müsste man in die Toilette sperren, den die reden sowieso eh nur Scheisse.
    Die können die Wahrheit und was sie geträumt haben, nicht mehr erkennen.

  4. Wen wundert schon ein solches Rechtsurteil? In Paraguay ist ja auch Korruption KEIN STRAFTATSBESTAND! Hier ticken eben viele Uhren komplett anders und mit Logik ist vieles einfach nicht zu begreifen.

      1. Offenbar wurden weder Sie noch eines Ihrer Familienangehörigen von einem Besoffenen über den Haufen gefahren, was ich Ihnen herzlich gönnen mag und Ihnen keines Falls wünsche, dass Ihnen das jemals passieren wird. Hoffe trotzdem Sie etwas zur Einsicht bewegen zu können, dass es auch in einem 5. Weltland angebracht ist eine soweit erzogene Bevölkerung hervorzubringen, die imstande ist einsehen zu können, dass die Kontrollen der Verkehrspolizei und Straßenverkehrsgesetze auch der Sicherheit dienen und es Wert sein könnten worauf sie gedruckt sind.

  5. Ein Fahrer mit einem Atemalkoholghehalt von 0,268 Promille gefährdet den Straßenverkehr eigentlich nicht. Unter Straßenverkehr verstehe ich Straßen, Markierungen, Abzweiger, klare Verkehrbeschilderung, funktionierende Ampeln und ein Volk von Autofahrern, das wenigstens fünf Minuten Fahrschule besucht hat.
    Ein Fahrer mit einem Atemalkoholghehalt von 0,268 Promille gefährdet den Mondlandschaftsverkehr eigentlich sehr. Unter Mondlandschaftsverkehr verstehe ich die Mondlandschaften Paraguays und ein Volk von Autofahrern, das nicht einmal wenigstens fünf Minuten Fahrschule besucht hat.
    So gesehen, die Opfer und Hinterbliebenen werden mir recht geben, lass Mondlandschaftsverkehr und Alkohol lieber sein.
    Als rico loco Ausländer hat man es etwas besser, die Polizei begleitet einem sogar bis zum Bankautomaten oder zum Bankautomaten aufm Grundstück und die Angelegenheit ist gegessen.

  6. Die 0,0 Promille Grenze ist ohnehin Unfug, da bereits der Verzehr von reifen oder gar überreifem Obst eine geringe Alkoholmenge im Körper erzeugt und auch sonstige Speisen und Sossen durchaus Alkohol enthalten können.
    Hier geht es darum ob und ab welcher Höhe der Alkoholkonsum des Kraftfahrers als Straftat einzustufen ist oder ob für den Staat andere , Gewinn bringendere Massnahmen angebrachter sind.

Kommentar hinzufügen