Paraguay: Kapitalanlageinformationen nicht ausreichend?

Frankfurt am Main: Laut einer Meldung der BaFin wurde das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“. des Anbieters Agri Terra KG untersagt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“. Anbieter ist die Agri Terra KG.

Die Personenhandelsgesellschaft mit der Bezeichnung Agri Terra KG darf diese Vermögensanlage nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Agri Terra KG am 3. Mai 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Agri Terra KG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Orangenrente sollten all die Anleger erhalten, die Landparzellen zum Organgenanbau in Paraguay erwerben. Weitere Angebote der Firma, die nichts mit Orangenrente zu tun haben, sind nicht von dem Verbot betroffen.

Wochenblatt / BaFin

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3 Kommentare zu “Paraguay: Kapitalanlageinformationen nicht ausreichend?

  1. Die BaFin in Deutschland ist der Erfolgsverhinderer schlechthin.

    Ich habe denen wegen der Anpflanzung von Bäumen (als Kapitalanlage) in Paraguay einen Brief geschrieben und auch eine Antwort bekommen.

    Glauben Sie mir, es geht nur darum, die Menschen im Falschgeldsystem (Dollar/Euro etc.) zu halten.

    Nicht mit mir!

    1. Da es eine Kommanditgesellschaft ist, wo liegt das Problem den Namen zu finden?
      Man sollte nicht vorschnell urteilen (Ganove) demnach sind alle Geschäftsleute und Händler Ganoven?
      Selbst der Inhaber einer Despensa ist demnach ein Ganove?

      Gut das Angebot der AgriTerra KG muss man mögen oder auch nicht. Jeder wie er will 🙂

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