Paraguay: Staatsstreich oder „Misstrauensvotum“?

Asunción: Wie die Internetseite juraforum.de heute veröffentlichte kann der Präsidentenwechsel in Paraguay in verschiedenster Weise interpretiert werden. Fragwürdig was den Zeitrahmen angeht – ja, verfassungswidrig – nein.

Am 22. Juni 2012 wurde der Präsident von Paraguay, Fernando Lugo, vom Parlament abgesetzt. Während die südamerikanischen Bündnisse Mercosur und UNASUR dies als Staatsstreich interpretierten und Paraguays Mitarbeit aussetzten, sah die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) keinen Anlass für eine Suspendierung.

Die Entwicklungen in Paraguay spiegeln weniger eine Krise demokratischer Institutionen als vielmehr ein wachsendes Selbstbewusstsein lateinamerikanischer Parlamente bei der Bewältigung politischer Konflikte wider. Im Fall Paraguays zerbrach die ohnehin prekäre Allianz sehr unterschiedlicher Parteien an ungelösten politischen Konflikten um die Reformagenda des Präsidenten.

„„- Paraguay zeigt das klassische Szenario für die Amtsenthebung eines Präsidenten: Hierzu gehören ein Präsident ohne parlamentarische Mehrheit, ein Vizepräsident aus einer Koalitionspartei und ein politischer Skandal mit Toten. Politische Mobilisierungsprozesse spielten demgegenüber keine Rolle.

– Amtsenthebungsverfahren sind nicht immer als Staatsstreiche zu bewerten. Sie können in Präsidialdemokratien als „Misstrauensvotum“ des Parlaments genutzt werden und markieren in Lateinamerika eine Tendenz zur „Parlamentarisierung“ der Präsidialdemokratien; d.h., Präsidenten können ohne parlamentarische Mehrheit nur schwer politisch überleben und durch das Parlament gestürzt werden.

„„- Ungewöhnlich und kritikwürdig war das „Eilverfahren“ zur Absetzung des Präsidenten. Es verstieß jedoch nicht grundsätzlich gegen die Verfassung. Es waren nicht Amtsvergehen, die zur Absetzung von Präsident Lugo führten, sondern die fehlende Unterstützung im Parlament für seine Politik und Regierungsführung.

– Die unterschiedlichen Reaktionen auf die Amtsenthebung des Präsidenten von Paraguay in der Region verdeutlichen zum einen Machtverschiebungen von der OAS zu den südamerikanischen Bündnissen; zum anderen sind sie aber auch Ausdruck geopolitischer und geoökonomischer Interessen einzelner Länder.

(Wochenblatt / Juraforum.de)

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