Politisches Erdbeben im Chaco: Richter-Trio verhandelt den dubiosesten Landdeal Paraguays

Asunción: Die ehemalige Zivil- und Handelsrichterin Tania Irún hat bei der Urteilsfindung das Recht “verdreht und verletzt“, indem sie Briefkastenfirmen 310.000 Hektar Land zusprach, die durch das Grenzbezirk-Sicherheitsgesetz geschützt sind. Dies geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor, die in einem für den 22. Juli angesetzten mündlichen Prozess verhandelt wird.

Im Verlauf des Prozesses wird die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen Irún – die damalige erstinstanzliche Richterin der 15. Zivil- und Handelskammer der Hauptstadt Asunción – vortragen. Ihr wird vorgeworfen, am 23. November 2018 in unzulässiger Weise das endgültige Urteil Nr. 494 gefällt zu haben. Dies geschah im Rahmen des Rechtsstreits Cusabo Limited u. a. gegen die Vereinigung der Heiligen Geist-Kirche für die Vereinigung des Weltchristentums wegen Vertragserfüllung und Verpflichtung zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde.

Mit diesem Urteil gab sie der Klage der ausländischen Firmen Cusabo Limited, Kyveloria Limited, Firstar Investments und Elite Kingdom Investments statt. Sie wies die Vereinigung der Heiligen Geist-Kirche (bekannt als Moon-Sekte) an, die Eigentumsrechte für Grundstücke im Departamento Alto Paraguay mit einer Gesamtfläche von rund 310.000 Hektar auf diese Firmen zu übertragen.

Die Anklage legt dar, dass die damalige Magistratin bei der Entscheidung des Falls weder die Identität noch die Nationalität der gesetzlichen Vertreter der klagenden Unternehmen überprüfte. Ebenso versäumte sie es zu prüfen, welcher Art die Aktien oder Titel dieser Gesellschaften waren – ob es sich um Namensaktien oder Inhaberaktien handelte und ob sie indossabel (durch Indossament übertragbar) waren. Durch dieses Versäumnis missachtete sie die zwingenden Anforderungen der Artikel 1, 2, 4 und 8 des Gesetzes Nr. 2532/05 über die Grenz-Sicherheitszone. Dieses Gesetz war zwingend anzuwenden, da sich die betroffenen Immobilien innerhalb dieses sensiblen Bereichs befanden.

Die Generalstaatsanwaltschaft führt aus, dass die Ex-Richterin damit sowohl gegen das Gesetz Nr. 2532/05 als auch gegen Artikel 256 (Absatz 2) der nationalen Verfassung in Verbindung mit Artikel 15 (Absatz b) der Zivilprozessordnung verstoßen hat. Da es sich um eine Frage der nationalen Souveränität handelte, hätte das Urteil zwingend auf stichhaltigen Beweisen basieren müssen.

Zudem wird bemängelt, dass die Richterin diesen Umstand von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen, da es sich um eine Frage der öffentlichen Ordnung handelt, die die Souveränität über das Staatsgebiet schützt.

Nachdem der Prozess bestätigt und die Richter ernannt wurden, wurde die ehemalige Magistratin zum Prozessauftakt geladen. Die Strafrichter Lourdes Garcete, Juan Francisco Ortiz und Rossana Maldonado bilden das Strafgericht, das die mündliche und öffentliche Verhandlung leiten wird.

Wochenblatt / Megacadena

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