Polizei wird bei Lärmbelästigung einschreiten

Asunción: Ein langes politisches Tauziehen ist zu Ende. Der Senat lehnte ein Veto der Exekutive bei einer Gesetzesvorlage über die Lärmbelästigung ab. Nun kann die Polizei endlich gegen Ruhestörer einschreiten.

Ein Gesetz des Kongresses sah vor, dass die Polizei in den Fällen intervenieren darf, in denen störende Geräusche die Ruhe eines Stadtviertels und deren Bewohner beeinträchtigen. Eigentlich wären die kommunalen Behörden dafür zuständig. Sie gaben aber an, dass ihre “Untätigkeit“ bei solchen Vergehen auf mangelnde Ressourcen zurückführen sei.

Der Staatspräsident Mario Abdo Benítez war gegen die Gesetzesvorlage, dass die Polizei in diesen Fällen eingreifen soll, weshalb er sein Veto einlegte und das Vorhaben in den Kongress zurückkehrte. Am Donnerstag lehnte der Senat diese Entscheidung der Exekutive ab.

Durch diese Initiative können jetzt Beamte der Nationalpolizei auf öffentlichen Straßen Geräte beschlagnahmen, gegen Räumlichkeiten, wie Diskotheken vorgehen und auch auf Privatgrundstücken gegen Lärmbelästigung einschreiten.

Wochenblatt / Paraguay.com

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8 Kommentare zu “Polizei wird bei Lärmbelästigung einschreiten

  1. Endlich!
    Die Polizei reagiert normalerweise überhaupt nicht, oder lässt sich korrumpieren und verschwindet anschließend. Aus Erfahrung ist die folgende Methode die beste:
    man ruft die 911 (ja, der Notruf)
    Vorher versuchen etwa zu lokalisieren woher die “Musik” kommt (unmittelbare Nähe oder etwaige Anzahl Häuserblocks nennen von wo man wohnt.
    Die Angestellten (übrigens sehr freundlich) fragen nach Ihren Namen (wird NICHT überprüft oder weitergegeben).
    Nachdem sie das wissen, rufen sie (die Leute der 911) die Polizei der Gemeinde oder Stadtviertel der Klagenden und fordern sie auf für Ordnung zu sorgen. Die Örtliche Polizei MUSS handeln u n d Bericht erstatten.
    Wenn Sie direkt die Polizei des Bezirks oder Dorfgemeinde anrufen geschieht meistens absolut nichts, denn man “kennt sich” und will “Freunde” oder “Bekannten” nicht bestrafen oder belästigen. (!)
    Die Lärmbelästigung hat Maßen angenommen die einem das Leben versauen kann. Zumal es erst so gegen 22h anfängt.
    Mit 911 habe ich persönlich bisher sehr gute Erfolge notieren können und kann es nur wärmstens empfehlen. Es hat KEINE Konsequenzen für den Anrufer. Ein bisschen Spanisch sollte man aber können.

    1. Je nachdem wo man/frau wohnt wird Musik nicht als Belästigung empfunden. Ich darf auf meiner Firsta ja auch laute Musik machen. Freiheit nennt man das! Meine Nachbarn dürfen das ebenso, wie ich! dann kommen schon einmal die Nachbarn zusammen, um mit dem Musikfan gemeinsam eine Lösung zu finden. DAS geht aber wohl nur ausserhalb der “zivilisierten” Städte.

      1. Von “Musik” ist keine Rede. Es handelt sich hier um Dumpfe Schläge die alles durchdringen. Kleine paraguayische Musikgruppen (meistens 2-4 Mann) stören absolut nicht. Sie spielen ja ohne Verstärker. Es geht hier um Verstärker von 2-3 oder gar 4000 Watt die leicht ein Fussballstadion “berieseln” könnten. Der Spruch “einfach nicht hinhören” ist nicht umzusetzen und sollte man dennoch einschlafen, wird der Lärm dennoch aufgenommen. Herzinfarkte können eine Folge sein. Nervenkrankheiten sind auf Dauer vorprogammiert. Einziger Trost: die Verursacher werden später (leider sind wir nicht mehr dabei um hämisch zu grinsen!) schwere Hörfehler haben.

        1. Bei den Verursachern werden die Hörfehler aber wesentlich später eintreten, denn die stehen ja meist HINTER diesen Lärmmaschinen!
          Und geistige Schäden dürften bei denen nicht zu befürchten sein; die waren oder sind bereits schon vorhanden.

  2. Es ist schon etliche Jahre her, da wurde in einer Seitenstraße der Av. España eine Discothek eröffnet. Nach genau FÜNF TAGEN war der Spuk zu Ende. Denn in der besagten Sackgasse befand sich das Wohnhaus einer renommierten Unternehmerfamilie und da genügte anscheinend EIN EINZIGER Anruf an der richtigen Stelle

  3. Auf einen Privat Grundstück wenn es nicht gerade im Zentrum eines Ortes ist kann ja Musik gemacht werden aber wenn man Beschallt wird lauter als eine Dampflok ist das Körperverletzung. Das gleiche im Besonderen sollte endlich für Mopeds gelten die mit Auspüffen noch in 2 Kilometern Entfernung zu hören sind. Rigoroses Eingreifen sollte das auf den Plan rufen.

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