Privatreisen von Abgeordneten, Freunde finanziert: Die Rentensteuer wird es abdecken

Asunción: Privatreisen von Abgeordneten, Geldzuwendungen an Geliebte oder Freunde und andere Machenschaften der Politiker sollen nun besser abgedeckt werden, auf Kosten der Rentner.

Das von der Exekutive dem Kongress vorgelegte Steuerreformprojekt schlägt die Erhebung von Steuern für Rentner und freiwillig Versicherte in einer Reihenfolge von 6% bis 10% vor. Gemäß dem vom Finanzministerium ausgearbeiteten Steuerplan entsprechen 6% denen, die mehr als 50 Millionen Guarnies pro Jahr erhalten, während der Höchstsatz von 10% bei denen gilt, die mehr als 250 Millionen Gs. pro Jahr an Bezüge bekommen.

Nach geltendem Recht sind Rentner von der Zahlung der persönlichen Einkommensteuer befreit. In Massenmedien und sozialen Netzwerken haben die Reaktionen zu dem Vorschlag bereits zu kochen begonnen.

Ihnen gemeinsam ist, dass das Hauptproblem der derzeitigen Regierung die sehr schlechte Qualität der öffentlichen Ausgaben ist.

Neue Einstellungen von Staatsbeamten mit dem Kriterium der Bezahlung politischer Gefälligkeiten, Kontinuität unnötiger Auslandsreisen mit Millionenbeträgen, Zahlungen in eine private Krankenversicherung “V.I.P“, unter anderem, erhöhen das Budget und zwingen die Regierung zur Erhebung neuer Steuern. Jetzt sind die Rentner in den Fokus geraten.

Wochenblatt / Hoy

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

6 Kommentare zu “Privatreisen von Abgeordneten, Freunde finanziert: Die Rentensteuer wird es abdecken

    1. Da kannst du lange warten. Da knallt höchstens einer siner Lebensabschnittsgefährtin eine. Aufruhr ist Arbeit und Arbeit ist Schei…. Wenn man Demonstrieren könnten, indem man vor der Tür sitzt und Terere nuckelt (und sich wundert, wieso man immer dann Grippe hat, wenn die Nachbarin, die vorher genuckelt hat, aucH Grippe hat – wohl eine Epedimie), dann gäbe es Millionen Demonstranten hier.

  1. Nun, das ist auch ohne weiteres zu glauben und auch erklärlich, daß eine paraguayische Kleinrente nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden kann. Es wird sich aber vom Volk niemand beklagen, wenn die wenigen, die man sich wohl an einer Hand ablesen kann, die eine Rente von mehr als 20 Mio. Gs. pro Monat bekommen, davon 10% Einkommensteuer bezahlen sollen. Lasst mal nachprüfen, ob z.B. die DRV eine Rente in dieser Höhe überhaupt auszubezahlen hat. Wir reden hier nicht von Pensionen, sondern von Renten. Schon die Höchstbemessungsgrundlagen bei der Rentenversicherung machen es praktisch unmöglich, daß es einen deutschen Rentner gibt, der als gesetzliche Altersrente eine Rente von € 3.000 monatlich überhaupt bezieht, was den Gs. 20.000.000 monatlich in Paraguay in etwa gleichkommen würde. Es gibt keine private Firma, die einen ihrer Bediensteten überhaupt in dieser Höhe versichert, obwohl dies eigentlich nach der Gesetzgebung so sein müßte, aber es wird nicht gemacht. In der freien Wirtschaft werden im allgemeinen selbst Bedienstete von einem Gehalt von Gs. 10.000.000 und mehr lediglich mit der Bemessungsgrundlage des Mindestlohns versichert. Warum, das ist ganz einfach. Der Einheitsbeitrag für Krankenversicherung und Rentenversicherung beträgt insgesamt 25,5% des Bruttogehalts, davon werden 9% vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten, und da der Arbeitgeberanteil 16,5% beträgt, hat dann also der Arbeitgeber insgesamt 25,5% eines jeden Bruttogehalts an die IPS abzuführen. Geprüft wird das nicht, wichtig ist den Prüfern nur, daß ein jeder Arbeitnehmer der zu prüfenden Firma überhaupt versichert ist. Denn die Gehaltsliste für die IPS muß monatlich erstellt werden, und da werden dann eben nur die Beträge eingetragen, die Firma versichern will. Deshalb gibt es auch des öfteren die Situation, daß z.B. ein sehr gut verdienender leitender Angestellter einer Firma sich bei Rentenbeginn wundert, warum er als Rente nicht einmal 20% seines früheren Lohnes bekommt. Die Rente wird eben berechnet von dem Teil des Gehalt, für den überhaupt Versicherung bezahlt wurde. In vielen Fällen allerdings war dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen, daß man nur einen kleinen Teil seines Lohnes versichern werde, und der Bedienstete war damit einverstanden. Bei öffentlichen Betrieben allerdings, wie z. ANDE, ESSAP usw.usw. werden tatsächlich die wahren Arbeitsentgelte für IPS und für die betriebliche Alterversorgung herangezogen. Da kann es allerdings passieren, daß ein Bediensteter, der in Rente geht, einen Monatsgehalt von 20 Mio. Gs. oder mehr auch als monatliche Rente beziehen. kann. Denn es gibt bei der Beitragsbemessung zur Rentenversicherung in Paraguay keine Höchstbemessungsgrundlage, so wie z.B. in Deutschland., wo für die Rentenversicherung eine Höchstbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung von € 6,500 monatlich gilt und höhere Gehälter bei der Rentenversicherung sich nicht auswirken, aber auch nicht auf die Rentenberechnung. Hat in De. zum Beispiel ein Bediensteter ein Bruttogehalt von € 10.000,– so wird die Rentenversicherung höchstens von € 6.500 und die Krankenversicherung höchstens von € 4.425 monatlich berechnet., Diese Höchstbemessungsgrenzen gibt es in Paraguay nicht, so daß es also in Einzelfällen ansehnlich hohe Renten ergeben kann. Nur, kann man diese Fälle suchen, wie eine Stecknadel in einem Heuhaufen, denn nirgends in der freien Wirtschaft werden diese hohen Gehälter tatsächlich auch versichert. Und selbst Rentner mit einer sehr hohen Rente (die also umgerechnet mehr als € 3.000 pro Monat betragen muß, müssten dann erst bei mehr als Gs. 20 Mio. Gs. monatlich (also mehr als € 3.000) davon lediglich 10% abgeben. Davon können die Kosten für die Privatreisen von Abgeordneten, Freunden usw. auf keinen Fall zusammenkommen. Aber das geht doch viel einfacher, solche Privatreisen abzudecken. Jeder einzelne Abgeordnete hat derart hohe Beträge als zusätzliche Bezüge für ihm angeblich entstehenden Kosten, wie Personalkosten für seine Sekretärinnen, deren Anfall und Notwendigkeit er nicht einmal nachweisen muss. So stellte sich vor wenigen Jahren heraus, daß ein sehr bekannter Senador aus Ypacarai mehrere Prostituierte als seine Sekretärinnen angestellt hatte, die auch tatsächlich in seinem Büro “arbeiteten”.

    5

  2. Es ist immer und überall das gleiche. Um Staatsausgaben zu finanzieren wird an der Steuerschraube gedreht. Auf die Idee, den unsinnig aufgeblähten Personalbestand mit überwiegend unfähigen Parteiamigos endlich auszudünnen – darauf kommt niemand. Das ist wie mit einer Schmarotzerpflanze. Sie krallt sich solange an einen Baum, saugt deren Saft heraus bis der Baum stirbt. Doch wen interessiert das?

  3. Und wer bekommt schon vom PY-Staat eine Rente? Ja, die allermeisten nicht, sondern es sind genau diese, die als Beatmete vom Beatmetenhäuschen einen landesüberdurchschnittlichen offiziellen Lohn erhalten haben (exkl. inoffiziellen Zustupf, dass es Systema hat, also Wingdows geladen werden konnte und nicht dreimal nochmals hinfahren musst).
    So erstaunt es auch nicht, dass die Infrastruktur seit Jahren immer noch auf dem Stande anno 3.000 v. Chr. ist, da Sämtliche Steuereinnahmen des Staates für Löhne und Renten drauf gehen. Das einzige was ich im Laufe der Jahre an Erneuerung gesehen habe ist ausschließlich von privat finanziert (da mal nen neuen Anstrich, dort mal ein Zimmer ohne Verputz angebaut).

  4. Das meine ich wenn ich davon rede das Steuern ein Verbrechen am Volk sind wenn nicht Zweckgebunden und zum Aufschwung verwendet werden. Wenn Politer darüber entscheiden können nach eigenen Gedünken. Ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen vorm Volk das bei Verfehlungen sie sich selber Immunität zu sprechen.

Kommentar hinzufügen