Rechtsrahmen für die Haltung “gefährlicher Hunde“ genehmigt

Asunción: Das Unterhaus debattierte den Gesetzentwurf “Schaffung einer rechtlichen Regelung für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde“, der vor Wochen schon im Großen und Ganzen angenommen wurde. Nach der Debatte genehmigten die Abgeordneten den Vorschlag mit Änderungen.

Yamil Esgaib (ANR-Capital), der den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hatte, sagte, es handle sich um ein ausreichend diskutiertes Thema mit öffentlichen Anhörungen, Konsultationen mit Fachleuten und entsprechenden Institutionen, sodass ein 100-prozentiger Konsens bestehe.

Er erwähnte, dass das Projekt darauf abzielt, die Vorschriften für den Besitz potenziell gefährlicher Hunde festzulegen, um sie mit der Sicherheit von Menschen, Eigentum und anderen Tieren vereinbar zu machen.

„Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, die uns das Gesetz als günstigen Raum für die Regulierung bietet, die wir mit dieser Regel schaffen wollen, sehen wir, dass es je nach Art des gefährlichen Tieres erforderlich ist, besondere Sorgfalt walten zu lassen, um zu verhindern, dass wir weiterhin Opfer der Nachlässigkeit der Besitzer dieser Tiere beklagen müssen“, erklärte er.

Der Abgeordnete Rubén Rubin (PPH) stellte wiederum einige Fälle von Hundeangriffen vor und vertrat die Auffassung, dass es die Halter seien, die dem Gesetz unterliegen sollten; nicht die Tiere.

Die Initiative umfasst Punkte wie Registrierung; Schulung, sowohl für das Tier als auch für den Besitzer; Ausrüstung, um zu verhindern, dass die Tiere Schaden anrichten; Versicherungen; usw

Insbesondere während der Studie schlug die Abgeordnete Johanna Ortega (PPS) Änderungen an einigen Artikeln vor, beispielsweise am sechsten, in dem es um Lizenzen geht. Sie bat darum, Abschnitt b) zu prüfen, in dem einige Anforderungen aufgeführt sind, wie zum Beispiel, dass der Hundehalter unter anderem nicht wegen strafbarer Tötungsdelikte, Körperverletzungen oder Folter gegen die moralische Integrität verurteilt werden kann. Der Vorschlag stieß auf keinen Einspruch.

Ebenso fordert sie im neunten Artikel, der alle Einrichtungen oder Vereine erwähnt, dass für die Haltung gefährlicher Hunde eine Genehmigung der Nationalen Direktion für Verteidigung, Gesundheit und Tierschutz erforderlich sei.

Diesem wurde mit Klarstellung zur operativen Umsetzung durch die Stadtverwaltungen zugestimmt. Auch die Artikel 10, 12 und 13 wurden geändert.

Der Gesetzesentwurf kam zur Abstimmung und ist genehmigt. Es wird dem Senat für die entsprechende Studie übermittelt.

Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv

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2 Kommentare zu “Rechtsrahmen für die Haltung “gefährlicher Hunde“ genehmigt

  1. Jeder Hund, der nicht erzogen wurde, ist potenziell gefährlich.
    Und da ist dann der Halter schuld und nicht der Hund.
    Natürlich gibt es immer wieder Tiere – und nicht nur Hunde – die schon bösartig geboren werden. Und die müssen dann m.M. nach eingeschläfert werden.
    Wenn ein sogenannter “potenziell gefährlicher Hund” einen Menschen angreift, dann kommt das natürlich in die Medien.
    Wenn ein bissiger Mischling – wie es hier viele gibt – und die trotzdem frei herumlaufen – dasselbe tut, dann ist das keine Meldung wert.
    Und dadurch bekommen einige Hunderassen ein sehr schlechtes Image, das sie meist gar nicht verdient haben.

  2. x16520518_193814594518

    Es ist eine Farce. Ich bin mir sicher eine Steuer kann dieses Problem einfach und praktisch lösen!