Staatsanwaltschaft stellt sich taub gegenüber Vorwürfen der Bestechung im Kongress

Asunción: Die Generalstaatsanwaltschaft stellt sich weiterhin taub gegenüber den Bestechungsvorwürfen einiger Abgeordneter im Kongress, die sich wenige Wochen vor den Kommunalwahlen gegenseitig in den Schmutz ziehen.

Obwohl einige Kongressmitglieder kein Problem damit haben, über die zwielichtigen Machenschaften ihrer Kollegen zu berichten, ergreift die Staatsanwaltschaft keine Maßnahmen.

Am Freitag, den 27. August, beschuldigte der Senatsvorsitzende Óscar Cachito Salomón Juan Carlos Galaverna, ein “geständiger politischer Söldner” zu sein, da der umstrittene Senator angeblich einigen seiner Kollegen und zwei Ministern der Exekutive gestanden habe, dass er während 42 Monaten in der Regierung Horacio Cartes 100.000 US-Dollar monatlich für Dienstleistungen und politische Verteidigung vor dem Kongress erhalten habe.

“Dieser Senator hat uns allen gegenüber ein Geständnis abgelegt, und wenn es eine Lüge ist, dann soll er vor Gericht gehen und mich anklagen. Er verlangte von Horacio Cartes 100.000 US-Dollar für seine politischen Dienste”, sagte er.

Der Präsident des Kongresses sagte, dass sie das Geständnis damals nicht verstanden hätten, aber später erkannten, dass es zu einem Zeitpunkt kam, als Calé die Beziehungen zu Cartes abgebrochen hatte.

Der Gesetzgeber wies darauf hin, dass ein Senator aus Paraguarí diesen Umstand später vor dem Senat anprangerte, bei dieser Gelegenheit aber nicht begleitet wurde.

Unterdessen beschuldigte die liberale Abgeordnete Celeste Amarilla auch Abgeordnete ihrer Partei, Geld von Horacio Cartes, dem Führer der Bewegung Honor Colorado (HC), zu erhalten, um für die Interessen zu stimmen.

“Mir ist keine Bestechung von HC an die PLRA bekannt, aber es soll auch liberale Parlamentarier geben, die Geld von HC erhalten, es wurde immer gesagt, dass sie Geld von HC erhalten. Diese Dinge müssen von der Staatsanwaltschaft untersucht werden, egal ob sie Liberal oder Colorado sind”, beklagte der Abgeordnete. Sie wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft in Sachen Bestechung und Bestechlichkeit tätig werden sollte.

Bislang hat noch kein Staatsanwalt die öffentliche Anzeige aufgegriffen und von Amtswegen eine Untersuchung eingeleitet. Am vergangenen Donnerstag sollte Salomón seine Beschwerde vor dem gesamten Senat bestätigen, entschied sich jedoch, nicht öffentlich zu erscheinen.

„Alles, was er gesagt hat, ist die größte aller Unwahrheiten; die Erklärungen dieses Schwindlers stimmen nicht mit der Wahrheit überein“, so Juan Carlos Galaverna, Senator der ANR.

Wochenblatt / Última Hora

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3 Kommentare zu “Staatsanwaltschaft stellt sich taub gegenüber Vorwürfen der Bestechung im Kongress

  1. Die Staatsanwaltschaft könnte wenigstens mal gucken. Oder es versuchen. Normalerweise würde entweder etwas zum Vorschein kommen oder jemand wegen Verleumdung angeklagt. Nicht ist natürlich auch gut.

  2. Nach meinem Kenntnisstand aus div. Rechtstaaten ist es so, daß ein Staatsanwalt immer dann von sich aus tätig wird, wenn ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen erkennbar ist. Dazu bedarf es nicht einmal einer Anzeige. Allerdings ticken bekanntlich die Uhren in Paraguay völlig anders als man dies erwarten könnten. Dazu kommt die spezielle paraguayische Logik und die sagt hier folgendes: “Der Bezeichnung Staatsanwalt drückt aus, daß dieser der Anwalt des Staates ist, also der Regierung bzw. der die Regierung beherrschenden Klasse bzw. Parteien. Somit muß ein Staatsanwalt stets die Interessen der Regierung vertreten und wenn die Regierung an Ermittlungen kein Interesse hat oder grundsätzlich ablehnt, darf ein Staatsanwalt nicht tätig werden!” Ein Staatsanwalt, der dieser Gesetzeslogik nicht folgt darf demnach unverzüglich den Hut nehmen und könnte sogar mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Eigentlich logisch, oder nicht?

    1. @Eulenspiegel, das Rechtssystem in Paraguay lehnt sich an dem deutschen Rechtssystem an. Es mag da einige Unterschiede geben und die Ausführung ist sowieso ein wenig besonders.
      Staatsanwälte in Deutschland sind “weisungsgebunden”
      “Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).”
      Das heißt nichts anderes, als das Staatsanwälte in Deutschland kaum eine Kanzlerin anklagen dürften und würden, obwohl sicher ein berechtigtes Interesse bestünde die Vorgänge des Jahres 2015 rechtlich aufzuarbeiten.
      Ein Amtseid (bsw. der Kanzlerin) :
      „Ich schwöre, dass ich Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widme, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wende, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidi-gen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”
      ist eine Willenserklärung, ohne jeden rechtlichen Hintergrund. Mehrfach hat diese Kanzlerin, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, diesen Eid verletzt – wem interessierst? Klar könnte sich jeder die Frage stellen, ob eine Person, die in der DDR aufgewachsen ist, Physik studiert hat und der SED wohl gar nicht so abgeneigt war, auf die Idee kommen könnte “Gott als Hilfe” zu erwähnen – aber wie gesagt – wen interessiertes ?
      Alle schlecht gelaufenen “Dinge” in ihrer Zeit als Kanzlerin gehen auf ihr Konto – sie übernimmt selbstverständlich die Verantwortung und wird sich ab und zu entschuldigen – selbstverständlich ohne Konsequenzen befürchten zu müsen …

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