Staatsanwaltschaft und eine resolute Richterin setzen sich durch

Asunción: Vergangene Woche wurde ein Busfahrer wegen einem tödlichen Verkehrsunfall in Untersuchungshaft genommen. Ein ähnlicher Fall wurde verhandelt, aber die beantragte milde Haftstrafe wurde, vorerst, abgewehrt.

Lilian Carolina Rodriguez Franco (Beitragsbild) verursachte einen tödlichen Verkehrsunfall Das Opfer war die Architektin Irma Desirée Barrail. In der ersten Gerichtsverhandlung stand eine Haftstrafe von zwei Jahren Bewährung im Raum. Das Berufungsgericht hob aber die “magere“ Strafe auf.

Am 6. April 2014 ereignete sich der Vorfall an der Straßenkreuzung Choferes del Chaco und Carmen Soler, gegen 10:20 Uhr. Dort gibt es eine Ampel. Diese soll angeblich rotes Licht angezeigt haben, sodass Franco hätte anhalten müssen. Sie gab aber Gas und überfuhr deshalb Barrail, die die Straße überqueren wollte.

Nun kam es am 25. Oktober 2016 zu einer ersten Gerichtsverhandlung. Zwei Richterinnen, Gloria Hermosa und Mesalina Fernández, gaben der Verteidigung Recht und wollten das Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung befürworten, aber die Vorsitzenden Richterin, Nilda Giménez, war anderer Ansicht und folgte der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft forderte.

Nun wurde eine Berufungsverhandlung angeordnet mit dem Gremium aus den Richtern Bibiana Benítez, Delio Vera Navarro und José Agustín Fernández.

Diese argumentierten, dass in dem vorhergehenden Prozess nicht die Schwere der Schuld der Angeklagten berücksichtigt worden sei. Sie missachtete eine rote Ampel. Hinzu kam, dass Franco einen Alkoholtest ablehnte. Nachforschungen ergaben, dass die Angeklagte von 00:30 Uhr bis 06:22 Uhr an dem Unfalltag in der Diskothek Dylan gewesen war. Handyauswertungen bestätigten dies. Das Urteil über drei Jahre Haft aus der zweiten Verhandlung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ABC Color

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2 Kommentare zu “Staatsanwaltschaft und eine resolute Richterin setzen sich durch

  1. Durchzustarten ist ja nun wirklich normaler Alltag, am Vortag um diese Zeit war schließlich grün. Solange das Gehör nichts anderes sagt ist nix geschehen.
    Aber falls doch ein Unfall geschehen sollte, wäre es doch besser gewesen nicht sein ganzes Geld in der Disco ausgegeben zu haben, welches einem dann an der Gerichtsverhandlung für die Erhaltung der guten Stimmung fehlen könnte.