Asunción: Der Ausschuss für Gesetzgebung, Kodifizierung, Justiz und Arbeit des Senats entschied zugunsten des Gesetzentwurfs zum “Tierschutz und Tierwohl“, der bereits vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden war. Nun wird die Debatte mit einigen Modifikationen im Kongress fortgesetzt.
Senator Derlis Maidana, Vorsitzender des Ausschusses, erklärte, dass die Vorschläge auf zwei Gesetzesentwürfen beruhten: Einer wurde dem Senat im November letzten Jahres vorgelegt, und ein neuerer wurde vom Abgeordneten José Rodríguez vorgelegt. Darüber hinaus flossen einige Vorschläge der Exekutive sowie Beiträge verschiedener Arbeitsgruppen ein.
Die wichtigste Änderung: Tiere werden nicht mehr als “Dinge“ betrachtet, sondern als fühlende Wesen anerkannt. Dies bedeutet, dass ihnen rechtlich anerkannt wird, dass sie Schmerzen und Leiden empfinden und deshalb Schutz verdienen.
Der Gesetzentwurf erweitert außerdem den Erfassungsbereich auf weitere Tierarten, erstellt eine Datenbank, führt Kontrollen für Zuchtfarmen und Verkäufern ein und fordert das Nationale Statistikinstitut auf, bei Volkszählungen auch Fragen zu Tieren zu stellen. Darüber hinaus werden neue Registrierungsanforderungen für diejenigen festgelegt, die Tiere kaufen, verkaufen oder züchten.
Als Strafen sind Geldstrafen und in schweren Fällen von Missbrauch oder Grausamkeit bis zu sechs Jahre Gefängnis vorgesehen. So kann Tierquälerei mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden, während Misshandlungen – unnötiges oder schweres Leiden – zu einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und im Todesfall sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren führen kann.
Maidana betonte, dass die Debatte langwierig gewesen sei und dass sich daran Vertreter der Tierschutzbehörde, Tierschutzorganisationen und anderer Interessengruppen beteiligt hätten. „Das Ziel bestand darin, den Tieren einen neuen Status zu geben, sie vor Schmerzen zu schützen und diejenigen zu bestrafen, die sich nicht daranhalten“, sagte er abschließend.
Wochenblatt / adn digital















