Vaterschaftsklage angenommen

Asunción: Die Kinder- und Jugendrichterin Graciela Rolón nahm den Antrag auf Anerkennung der Abstammung gegen ein Mitglied des Senats an. Dieser soll in einer außerehelichen Beziehung ein Kind gezeugt haben, was er jetzt nicht anerkennen will.

Die Mutter weist darauf hin, dass der Gesetzgeber zwar bei der Entbindung und auch danach finanziell geholfen habe, er das Kind aber nicht anerkennen wolle. Die werdende Mutter lebt in einer Wohnung die von Senator Zavala finanziert wird. Zavala war vor einigen Jahren über drei Monate Geisel der selbsternannten paraguayischen Volksarmee (EPP).

Im weiteren Verlauf kann das Verfahren abgekürzt werden, wenn Fidel Zavala die Vaterschaft anerkennt. Falls dem nicht der Fall ist, muss ein DNA Test dies beweisen. Die Forderung nach Anerkennung der Abstammung ist in den Artikeln 183 und 184 des Kinder- und Jugendgesetzbuches geregelt.

In solchen Fällen sieht der Kinder- und Jugendkodex fachkundige DNA-Bluttests oder andere gleichwertige wissenschaftliche Beweise vor. Im Falle einer Ablehnung ist der Widerspruch als Vermutung der Vaterschaft oder Mutterschaft anzusehen.

Wochenblatt / Última Hora / Abc Color

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1 Kommentar zu “Vaterschaftsklage angenommen

  1. Moyses Comte de Saint-Gilles

    Eines der neuesten und modernsten Gesetze ist das Kindesgesetzbuch (KGB). Das regelt alles eigentlich recht gut und daher sehe ich nicht warum die zwei deutschen Winkeladvokaten ein neues Gesetz fuer das Sorgerecht des Kindes lostreten wollten. Das ist garnicht noetig.
    Das paraguayische KGB sagt folgendes ueber den Kindsverbleib.
    “Artikel 93. – STREIT ZWISCHEN DEM VATER UND DER MUTTER: Im Falle einer Trennung der Eltern und bei Streitigkeiten über das Sorgerecht für das Kind, so hört der Richter die Meinung des Kindes oder Jugendlichen an und entscheidet unter Berücksichtigung des Alters und des Wohls des Kindes.
    Im Falle eines Kindes unter fünf Jahren sollte das Kind vorzugsweise in der Obhut der Mutter belassen werden.
    Die zwischen den Eltern getroffenen Vereinbarungen sind jedoch zu berücksichtigen.
    Artikel 94. – RESTITUTION: Falls ein Elternteil dem anderen das Kind wegnimmt, kann der erstere beim Richter beantragen, dass das Kind zurückgegeben wird im Wege des in diesem Artikel festgelegten Schnellverfahrens unter eidesstattlicher Erklärung der behaupteten Tatsachen.

    Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)”.
    Sie sehen also dass bei Wegnahme des Kindes von einem Elternteil es ein Eilverfahren beim Richter geben muss der dann entscheidet.
    “Artikel 70. – AUSÜBUNG DES SORGERECHTS (Patria potestas): Der Vater und die Mutter üben das Sorgerecht (patria potestas) über ihre Kinder gleichberechtigt aus. Die elterliche Autorität beinhaltet das Recht und die primäre Pflicht, ihre Kinder zu erziehen, zu pflegen, zu bilden und zu leiten, und zu führen.
    Fragen, die sich aus der Ausübung der elterlichen Sorge ergeben, werden vom Kinder- und Jugendgericht entschieden.

    Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)”.
    Im Prinzip haben beide Eltern das Sorgerecht jeweils zu 50%. Im Falle das Kind ist unter 5 Jahren bekommt das Sorgerecht vorrangig die Mutter im Konflikfall oder wenn der Vater nicht da ist.
    “Artikel 72.- AUSSETZUNG DER AUSÜBUNG DES SORGERECHTS:
    Die Ausübung der elterlichen Gewalt wird in den folgenden Fällen durch gerichtliche Erklärung ausgesetzt:
    (a) durch das Verbot des Vaters oder der Mutter, ausgestellt von der zuständigen Justizbehörde;
    b) durch die richterlich festgestellte Abwesenheit des Vaters oder der Mutter oder von beiden;
    c) weil der Elternteil eine Haftstrafe verbüßt;
    d) wegen Nichterfüllung seiner Unterhaltspflichten, obwohl er über die Mittel zur Erfüllung dieser Pflichten verfügt;
    e) für Gewalt, die die körperliche Sicherheit der Kinder beeinträchtigt, auch wenn sie ausgeübt wird, um
    Disziplin auszuueben und unbeschadet anderer, der Schwere des Verstoßes angemessener Maßnahmen;
    f) bei Nichteinhaltung der sonstigen im vorstehenden Artikel festgelegten Pflichten.

    Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)”
    Ist der Vater abwesend, so wird sein Sorgerecht gerichtlich suspendiert. Dies ist der Fall bei den meisten Paraguayern. Gibts Pruegelstrafe des Kindes, verliert der pruegelnde Elternteil das Sorgerecht temporaer. Also Pruegelstrafen sind gesetzlich in Paraguay nicht erlaubt.
    Es ist daher ein sehr modernes Kindesgesetzbuch.

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