Verbrennen von Weiden: SEAM erinnert an bestehendes Gesetz

Das Umweltsekretariat SEAM schaltete sich in die Diskussion über das unkontrollierte Verbrennen von Weiden ein, nachdem es auf der Fernstraße 3 durch starke Rauchentwicklung zu einem schweren Verkehrsunfall kam, bei dem mehrere Verletzte und drei Tote zu beklagen waren. Nach dem Gesetz Nr. 4.014 aus dem Jahr 2010 ist das unkontrollierte Anzünden von Wäldern, Weiden, Büschen und Brachland verboten. Die Aufsicht und Strafverfolgung unterliegt den Gemeinden in den betroffenen Gebieten. Das Gesetz erlaubt aber unter bestimmten Bedingungen ein Feuer, nämlich dann, wenn dieses unter Kontrolle und in einem übersehbaren Bereich bleibt.

Die Debatte über das Verbrennen von Wiesen wurde nun wieder einmal neu entfacht, aber nur weil ein schwerer Unfall passierte. Bisher ist bei diesem Fall noch nicht bekannt, ob das Feuer von alleine ausbrach oder absichtlich von den Grundstückseigentümern gelegt wurde um später eine Anpflanzung vornehmen zu können.

Städte und Gemeinden im ganzen Land sind verantwortlich für die Prävention, Überwachung und Steuerung von Feuerstellen und die “Erteilung einer Zulassung für kontrollierte Abbrände“. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen sieht das Gesetz Geldbußen in Höhe von 100 bis zu 2.000 Tagessätzen gemessen am Mindestlohn vor. Parallel dazu werden die Fälle von der Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Schadenersatzpflicht untersucht. Aufgrund dessen betont die SEAM, alle Gemeinden sollen aktiv tätig werden, wenn illegalen Brände auftreten um in Zukunft solche schweren Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Quelle: Hoy.com

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