Wegen wissentlicher Übertragung von HIV-Infektion zu Haft verurteilt

Asunción: Ein Mann der rund ein Dutzend Frauen mit HIV infiziert hat, wurde im ersten Fall zu drei jähren Haft verurteilt. Obwohl er von seiner Erkrankung wußte, hatte er ungeschützten Sex und sagte seiner Partnerin nichts davon.

Der Anwalt, der anscheinend daran interessiert war, so viele Frauen wie möglich mit HIV zu infizieren, wurde von Staatsanwältin Nathalia Silva angeklagt. Man forderte sechs Jahre Haft. Schon im September 2016 erfuhr der Mann von seiner Erkrankung und hatte mit der Frau wenigstens 18 weitere Monate eine Beziehung, bis die davon erfuhr.

Der Anwalt war auf Facebook sehr aktiv und suchte Frauen. Einmal mit ihnen getroffen, sagte er ihnen, dass er eine ernste Beziehung will. Kaum ein paar Monate zusammen, meist mit mehreren Frauen zur gleichen Zeit, suchte er Distanz ganz ohne Angabe von Gründen. Kaum waren die Beziehungen zu Ende kamen die Frauen bei der nächsten Untersuchung darauf, sich mit HIV angesteckt zu haben. Obwohl es mehr als ein Dutzend Opfer gibt, nutzte der Mann eine Einschüchterungstaktik, die in wenigstens 7 Fällen nicht fruchtete.

Wochenblatt / Radio Ñanduti

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6 Kommentare zu “Wegen wissentlicher Übertragung von HIV-Infektion zu Haft verurteilt

  1. Ich finde sobald bekannt wird das ein Mensch HIV hat sollte der mit Foto und Namen in eine offentliche zugängliche Datenbank kommen. Das ware eine Möglichkeit das sich der virus nicht ausbreitet. Oder vielleicht ein kleines Brandzeichen mit den Buchstaben HIV unterseite vom Bauchnabel.
    Der kranke selbst darf aber auswählen ob Datenbank oder Brandzeichen.

  2. Eine dreijährige Haft für ein solches Schwerverbrechen ist einfach zu wenig. Mindestrafe sollte wenigstens 10 Jahre betragen, denn eine absichtlich HIV-Ansteckung anderer Menschen ist nichts anderes als einen vorsätzlichen Mord zu begehen. Aber der hiesigen Logik komme ich selten zurecht.

    1. Bezüglich, dass eine dreijährige Haft viel zu wenig ist gehe ich mit Ihnen voll einer Meinung. Aber 10 Jahre sind immer noch zu wenig, bei guter Führung ist er nach 6 Jahren wieder draußen oder die Familie kann die notwendigen grün-quadratisch-nummerierten Dokumente zuhanden der Justiz zusammenkratzen, dann noch früher (psst, habe schon verstanden, was Sie im Wesentlichen mit 10 Jahren aussagen wollten, aber das bleibt unter uns, sonst jammert der watende, pardon, wartende, Gurkenkpfücker wieder). Mit der Logik hierzulande komme ich gut zurecht, ich rechne einfach Bananenlänge * Pi mit der Calcapp, wenn nicht gerade Bateria am cargar ist, einfach nett monoton stereotyp grinsen und gut is. Jop, Bananenlänge * Pi, das kommt etwa hin für ne Banana-Republik, macht man noch ne Nummer drauf und schon hat man für Fosforos x 500 orepyü.

  3. Hier die Gesetzesgrundlage:
    Artículo 112.- Lesión grave
    1º Será castigado con pena privativa de libertad de hasta diez años el que, intencional o conscientemente, con la lesión:
    1. pusiera a la víctima en peligro de muerte;
    2. la mutilara considerablemente o la desfigurara por largo tiempo;
    3. la redujera considerablemente y por largo tiempo en el uso de su cuerpo o de sus sentidos, en su capacidad de cohabitación o de reproducción, en sus fuerzas psíquicas o intelectuales o en su capacidad de trabajo; o
    4. causara una enfermedad grave o afligente.
    2º El que dolosamente maltratara físicamente o lesionara a otro y con ello causara uno de los resultados señalados en el inciso 1º, habiéndolos tenido como posibles, será castigado con pena privativa de libertad de hasta cinco años. Será castigada también la tentativa.
    Artículo 113.- Lesión culposa
    1º El que por acción culposa causara a otro un daño en su salud, será castigado con pena privativa de libertad de hasta un año o con multa.
    2º La persecución penal del hecho dependerá de la instancia de la víctima.
    Artículo 114.- Consentimiento
    No habrá lesión, en el sentido de los artículos 111 y 113, cuando la víctima haya consentido el hecho.
    Der Anwalt behauptet natuerlich dass die Frauen mit der Liaison einverstanden waren, also einverstanden mit dem Uebertragen des HIV Virus durch freiwilligen Verkehr. Was ja teilweise nicht wiederlegt werden kann oder das Gegenteil bewiesen. Dann hat er kein Delikt begangen.
    Da es aber Frauen gab die dieses Anzeigten, so gilt das als Beweis der Unfreiwilligkeit – obzwar erst hernach unfreiwillig.
    Ansonsten gilt dieses genau nach dem deutschen StGB als Koerperverletzung bzw Fahrlaessige Koerperverletzung. Diese lesion culposa ist beabsichtigte Koerperverletzung und fuer jede infizierte HIV Frau bekommt er eventuell 1 Jahr Gefaengnis welches sich dann akkumuliert durch die vielen Faelle
    Siebzehnter Abschnitt
    Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
    § 223 Körperverletzung
    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis
    zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    § 228 Einwilligung
    Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn
    die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
    § 229 Fahrlässige Körperverletzung
    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
    drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Sie sehen also wie das paraguayische StGB praktisch eine direkte Kopie des deutschen StGB ist. Fahrlaessige Koerperverletzung bin ich mir nich sicher ob es das selbe ist mit Lesion Culposa der nationalen Legislatur – wenn ja dann bekommt man in Deutschland dafuer 3 Jahre und in Paraguay 1 Jahr. So viel wie ich verstanden habe wollten sich die Aerzte und Spitaeler mit der Reduzierung des Strafmasses schuetzen damit Aerzte wegen Schoenheitsfehlern nichts ins Gefaengnis muessen. Daher gibts so wenig Gefaengnis darauf in Paraguay.
    Biblisch gesehen sollte sowas ueberhaupt nicht bestraft werden da Sex vor der Ehe nicht erlaubt ist und man eben die Strafe fuer die Suende selber tragen muss.
    Wozu macht mans auch ausserhalb der Ehe! Moegen sie alle HIV bekommen und daran verrecken…

  4. Drei Jahre Haft sind so gut wie nichts für so ein Vergehen. Da hat der Anwalt seinen besten….öh amigoreichsten Anwaltskollegen gebeten seinen HIV-verseuchten Ar***** zu retten. Wahrscheinlich geht es jetzt in das Gefängnis, wo Drogenbosse und Politiker kurz Urlaub machen, also nix mit Tacumbu.

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