Wenn Ausländer paraguayische Staatsbürger werden wollen

Asunción: Um im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, muss man in Paraguay auch die paraguayische Nationalität haben. Ob aus diesem oder anderen Gründen gibt es Ausländer die sich entscheiden diesen Schritt zu gehen.

Im aktuellen Fall war es der Koreaner Hyeongchan Kim, der beim Obersten Gerichtshof einen Test machte, wo ihm ein Fragenkatalog vorgelegt wurde. Da er diesen anscheinend nur unzureichend ausfüllte und sich nicht mit einer Ablehnung zufrieden wollte hat er der Generalsekretärin Secretaría Judicial II Schmiergeld angeboten. Dieses wurde nicht angenommen und direkt zur Anzeige gebracht, womit dem Koreaner jetzt noch ganz andere Konsequenzen drohen als kein Paraguayer zu werden.

Als skandalös und unangebracht wurde das Benehmen des Asiaten eingestuft. Eine Anklage wegen des Bestechungsversuchs ist ihm quasi sicher.

Beim Obersten Gerichtshofes liegen hunderte Anträge auf eine Naturalisierung, wie die Annahme der paraguayischen Staatsbürgerschaft benannt wird. Neben dem Verbot der Auslieferung rückt auch das Thema Rente aus Deutschland in den Vordergrund, denn wenn man die Staatsangehörigkeit ablegt hat man Anrecht sich seine Rente als eine Summe auszahlen zu lassen. Doch so einfach ist das anscheinend nicht, wie der Fall des Koreaners beweist.

Wochenblatt / La Nación

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22 Kommentare zu “Wenn Ausländer paraguayische Staatsbürger werden wollen

  1. “…denn wenn man die Staatsangehörigkeit ablegt hat man Anrecht sich seine Rente als eine Summe auszahlen zu lassen.”
    Mit “einer Summe” ist wohl eine Rentenzahlung ohne Steuerabzüge gemeint bzw. brutto = netto, richtig?

    1. du bekommst das geld – mit einem abschlag – was du eingezahlt hast von der rentenkasse retour. es verfällt somit jedigliche rentenberechnung weil es ja u.a. auch nicht absehbar ist wie lange du rente bezhiehen würdest, somit gibt es nur die rückzahlung bereits getätigter beiträge. z.b. hat 50.000 eingezahlt, die rente zahlt die dann halt summe x (aber nicht die 50k) aus sondern weniger, aber der abschlag dürfte es teilweise in sich haben.

  2. wenn man die deutsche staatsbürgerschaft zurücklegt hat man anrecht auf die “rente” nur dann hast selbst als Deutscher keinerlei rechte mehr in Deutschland egal in welcher art, d.h. keinen sozialauffang falls es hier in PY dann doch mal im alter schief geht oder gesundheitlich in DE besser wäre. das ist dann vorbei, das muss man auch unterzeichnen das man dem staat dann nicht mehr auf der “tasche” liegt … gut man könnte noch mit “asyl” einreisen dazu wird der py-staat eher nicht auslangen. der test/fragenkatalog dürfte gar nicht mal so einfach sein wie ich mal hörte, da muss man z.b. über die geschichte einiges wissen, auch gurani dürfte abgefragt werden, also da muss man schon gut ausgestattet sein, das bringen halt sagen wir mal 80% der deutschen die meistens garnicht bis mäßig spanisch können eh nix auf die reihe.

  3. Nun, die Möglichkeit, die paraguayische Staatsangehörigkeit anzunehmen, hat eigentlich nach einer gewissen Anzahl von Jahren Aufenthalt im Lande jeder ausländische Einwanderer. Nur sollte er dann auch den Test bestehen, dem er unterzogen wird, in welchem es u.a. um Kenntnisse der paraguaischen Geschichte, staatsbürglichen Themen, und natürlich vor allem der umfassenden Kenntnis der spanischen Sprache (Castellano) geht. Wer diesen Test nicht besteht, der hat doch damit gezeigt, daß er die Sache nicht ernst genug nimmt. Die Auszahlung der einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge (z.B,. bei deutschen Bewerbern) ist auch nicht unbedingt ein gutes Geschäft, denn ausbezahlt werden nur die Arbeitnehmeranteile, die Arbeitgeberanteile verbleiben der Staatskasse.

  4. Ich nehme an, dass es schon Überlegungen gibt, dass auch Nicht Staatsbürger im Staatsdienst arbeiten können. Es würde mich nicht einmal wundern, wenn es schon Staaten gibt wo dies möglich ist. Gerade die 3. Welt bräuchte eher gute Beamte um hier mal Ordnung hineinzubringen. Dann funktioniert auch die Wirtschaft besser. Umgekehrt ist es ein recht sinnloses und teures Unterfangen außer natürlich für Konzerne, die die Möglichkeit haben Druck auszuüben und den Politikern die sich ihre Scheibe abschneiden.
    Man braucht ja nur die Zeit des Kolonialismus mit der Zeit danach vergleichen. Gibt es da irgendein Land welches vorankam? Soweit ich weiß gibt es in Südostasien Beispiele und das liegt sicher an deren Mentalität. Anderswo brauchen wir auf nichts warten, es wird (außer Flüchtlingen) nichts kommen und diese “internationalen” Organisationen taugen letztlich auch nichts. Wer es nicht schon vorher wusste, da hätte ein sehr kleiner Hausverstand gereicht, der sollte es wenigstens jetzt nach Jahrzehnten verstanden haben.
    Und weil wir gerade bei südostasiatischer Mentalität sind, im Artikel geht es ja um einen Koreaner. Vielleicht hat er sich wirklich nicht vorbereitet oder ist nicht geeignet, aber warum liegen denn hunderte Anträge auf Naturalisierung herum? Weil Genauigkeit und Gründlichkeit die ersten Tugenden sind und nur die besten der besten Paraguayer werden können oder gibt es da noch einen anderen Grund?

  5. Michi, wenn eine deiner beiden Staatsangehörigkeiten Deutsch ist, dann bekommst deine Rente erst ausbezahlt, wenn deine Anwartschaft erfüllt ist, und zwar ist die Auszahlung der Beiträge zur Rentenversicherung nur für Ausländer.

  6. Nein, Tom, was ein Ausländer nach einer gewissen Zeit sozialversicherungspflichtiger Arbeit beantragen kann, das ist die Rückzahlung des Arbeitnehmeranteils für die Rentenversicherung, wobei der ebenfalls bezahlte Arbeitgeberanteil nicht ausbezahlt wird. Der einmalige Rückzahlungsbetrag ist nicht etwa eine kapitalisierte Leibrente, denn die Anwartschaft ist ja noch gar nicht erfüllt. Es ist nicht mehr als die einbezahlten Arbeitnehmeranteile, und damit erlöscht automatisches dieses Rentenkonto, eine Rentenberechnung findet nicht statt. Es könnte aber auch passieren, daß damit das für Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg (RiA) auf den Plan gerufen wird, denn die bezahlten Beiträge zur Rentenversicherung haben sich während der Beitragszeit als Sonderausgaben steuermindernd ausgewirkt. Denn genau das ist ja auch das Argument für die grundsätzliche Änderung der Auslandsrentenbesteuerung. Und wenn die Rückzahlung der Rentenversicherungsbeiträge innerhalb eines Jahres stattfindet, dann kann da sehr wohl eine Eihnkommensteuer anfallen. Musst dich mal erkundigen, denn dann wäre es wohl besser, die Rückzahlung nicht zu beantragen, und stattdessen nach Erfüllung der Anwartschaft ganz einfach die Rente zu beantragen.

    1. Ok, danke. Ich kenne das Thema wohl, daß man sich eingezahlte Beiträge auszahlen lassen kann, habe den Satz nur nicht so verstanden. Auch fehlt mir noch einiges an Jahre bis ich in den “Genuß” einer Rente komme. Habe in Teuschland eh nur 12 Jahre eingezahlt.
      Die Frage ist nun, wenn man die Teuschnationalität ablegt, verliert man ja nicht den Rentenanspruch und ist dann das Finanzamt Neubrandenburg überhaupt noch berechtigt Steuern zu erheben? Wie ist das zb. mit den türkischen Gastarbeitern, welche ein Leben lang zu Gast gearbeitet haben und als Rentner wieder in der Türkei sind?

    1. Falls der überwiegende Anteil 90% ihrer Einkünfte aus Ihrer Rente besteht, können Sie die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen und erhalten dann den Grundfreibetrag bei der Berechnung der Steuer.
      1. Sie müssen eine formlose Erklärun über Ihre Welteinkünfte abgeben.
      2. Falls Sie in Paraguay kein steuerpflichtiges Einkommen haben und deshalb keine Steuern bezahlen erhalten Sie vom SET eine Bescheinigung, dass Sie kein Steuerzahler sind und deshalb auch kein Einkommen haben
      https://servicios.set.gov.py/eset-publico/constanciaNoSerContribuyenteIService.do
      Den genannten Link eingeben und ausfüllen. Die Bescheinigung erhalten Sie sofort.
      Ausdrucken und an FA schicken
      3. Falls Ihre Rente das einzige Einkommen ist, reicht das Antwortformular des FA Neubrandenburg.
      ACHTUNG wenn Sie in Paraguay weitere Einkünfte haben für die Sie keine Steuern zahlen müssen oder einem anderen Land Einkünfte haben, müssen Sie diese in Ihrer Erklärung Welt angeben oder eine normale Steuererklärung ausfüllen.
      Sie können das vereinfachte Verfahren vollständig über e-Mail abwickeln.

        1. Zinseinkünfte in Paraguay sind bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland sehr wohl zu melden. Nicht nur zu melden, sondern auch zu versteuern. Unbeschränkte Steuerpflicht ist ja Steuerpflicht auf das WELTEINKOMMEN, egal wo auf der Welt, (fast) egal was.

          Dengegenüber steht die “beschränkte” Steuerpflicht die zB bei Wohnsitz im Ausland zum Tragen kommt. (Darum geht es hier ja bei dem FA Neubrandenburg Antrag). Dann ist man nur mehr mit dem Einkommen in Deutschland steuerpflichtig, welches dort entsteht. Im Fall hier also die Rente. Wer also den vollen Freibetrag behalten will, der muß selbstverständlich seine Einkünfte aus Paraguay (wie zB Zinsen) dem Finanzamt in DE melden und seinen Obulus zahlen. Macht er das nicht (wie 90+% der Leute hier), dann passiert erstmal nichts, weil es keinen Datenaustausch gibt. Falls es aber einmal einen geben sollte, dann wäre das Steuerhinterziehung mit allen Konsequenzen.

  7. Ist das immer der selbe Fragebogen? Kann man den vorher nicht kaufen oder Jemanden, der bestanden hat fragen? Wenn man eine Paraguayerin heiratet soll es relativ einfach sein? Wer kennt sich aus?

    1. Heirat heißt du bekommst die Cedula einfacher (ohne vorher die Aufenthaltsgenehmigung machen zu müßen). Die Staatsbürgerschaft ist NICHT einfach zu bekommen. Nicht nur muß man diesen Test machen, man muß auch mit dem Richter eine mündliche Befragung machen. Auf Spanisch und zur Geschichte (vor allem zu den Kriegen) so einiges in der Landessprache sagen können. Auch die Bundeshymne sollte man grundsätzlich kennen.

      Der Richter hat dann das letzte Wort, ob die Person jetzt Paraguayer wird, oder nicht. Man sagt eine richtige Parteimitgliedschaft nebst einer großzügigen Spende (wir sprechen hier von mindestens einigen Tausend U$ – vermutlich war das Angebot vom Asiaten beleidigend niedrig) im Zweifel die Waage beeinflußen kann. Aber erstens nur im Zweifel und zweitens ist das ein Gerücht. Staatsanwäte und Richter in Paraguay sind ja, wie der Artikel zeigt, grundsätzlich unbestechlich.

  8. Ganz schöne Doppelmoral. Hierzulande wird geschmiert was das Zeug hält, beginnend bei der Polizei etc. und dann wird eine Klage erhoben gegen einen Ausländer, der einen sehr dummen Fehler machte, sich unüberlegterweise der Landesmentalität anpaßte und es den anderen gleichtun wollte.
    Wenn alle verklagt werden die bereits eine Anfrage starten gibt es die nächsten hundert Jahre endlose Aktenberge.

  9. Zu der Geschichte vor allem zu den Kriegen etwas sagen können, das Ganze noch auf Spanisch und Indianisch-Spanisch-Collage, in welcher dich nicht einmal ein richtiger Indianer im Amazonas versteht, gut, so weit muss man nicht mal gehen, die Guaranie-Weltsprache die hierzulande von 7 bis 11 Uhr Grundschule und noch Tanzen und Singen vermittelt wird, verstehen wohl nur hiesige Taugenichtse, auch die orgulloso Bundeshymne sollte man grundsätzlich kennen und noch zeigen, dass alles was man wirklich gut kann Feuerchen machen und Bier saufen ist, das ist etwa wie man sich vom Orang Utan zum Kapuzinermönchen seinen Lebenstraum erfüllt. Gut, die meisten Deutschen sollten ja mit den letztgenannten Anforderungen wie Feuerchen machen und Bier saufen nicht gerade überfordert sein, Hauptsache man fühlt sich in etwa so sauwohl wie in Afrika hier, auf der brennend Müllhalde sich die Lampe zu füllen und noch den großgekotzen Arier hinaus zu hängen, die Arschkriecher sind auch zahlreich, vielleicht gibt es noch ein paar Latitas aus dem Müll zum Anfeuern grati, wenn sie recht nett sind zum Alemam, pardon, Papierli-Paraeyermännchen sind.

  10. @Paraeyermännchen, Schauen SIE unbedingt das Video an, danach sind Sie Ruhig,
    Was Deutsche alles fertig bringen?
    https://www.tvnow.de/shows/pleite-unter-palmen-17679/staffel-1/episode-1-pleite-unter-palmen-pilot-1636991

  11. Das sind unhaltbare Gerüchte, die da in der Gegend rumschwirren, wenn es darum geht, mit einer Heirat könnte man einfacher Aufenthaltsgenehmigung und Cedula bekommen. Mit der Verheiratung wird nämlich überhaupt nichts einfacher. Aber es gibt ja ständig mehr Besserwisser, die in Wirklichkeit überhaupt nichts wissen und noch Falschinformationen verbreiten. Ich habe ebenfalls in Paraguay geheiratet, wir hatten sogar Kinder, aber an den zu erfüllenden Bedingungen für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bzw. der Cedula ändert das überhaupt nix. Das gab es einmal vor vielen Jahren, aber auch nur durch irgendwelche zweifelhaften Vermittlung durch “Beziehungen”, daß man die Cedula vor der Aufenthaltsgenehmigung ausgehändigt bekam. Aber im Laufe der Zeit wurde dies alles bereinigt, und auch diese Inhaber nicht oder falsch registrierter Cedula musste dann eben noch ihre Aufenthaltsgenehmigung nachträglich noch beantragen.

  12. Hallo Tom, du hast deine Anwartschaft auf dein Altersruhegeld aus Deutschland tatsächlich erfüllt. Nur mußt du jetzt auch noch in das Alter kommen, um deine Rente beantragen zu können. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monats-, ab 2024 in 2-Monats-Schritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Du kannst selbstverständlich vorzeitig in Rente gehen, wobei deine Rente wegen der Abschläge geringer ausfällt. Bei 12 Jahren anrechbarer Versicherungszeit ist zwar keine sehr hohe Rente zu erwarten, aber immerhin ist die Anwartschaft für eine Rente erfüllt. Diese Anwartschaft ist aber auch schon erfüllt nach 60 Beitragsmonaten, als 5 Jahren Versicherungszeit. Du hast also auch die Wahl, deine Beträge nicht wieder erstatten zu lassen, du kannst damit auch eine Altersrente begründen. Auch wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit ablegst, bist du dann trotzdem noch in Deutschland einkommensteuerpflichtig, wobei du dann zwischen beschränkter Steuerpflicht und unbeschränkter Steuerpflicht wählen kannst. In deinem Fall, mit einer zu erwartenden niedrigen Rente, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, dich für die unbeschränkte Steuerpflicht zu entscheiden, denn da dürfte sehr wahrscheinlich gar keine Steuer anfallen. Bei beschränkter Steuerpflicht allerdings ist die Steuerzahlung unvermeidbar, denn du bekommst keinerlei Freibeträge.

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