Wenn das Standesamt versagt

Fernando de la Mora: Total verliebt heiratete eine Frau ihren Traumprinzen im Standesamt der Stadt. Einige Monate später, bei der Beantragung einer Heiratsurkunde, wird er verständlich gemacht, dass die Hochzeit nicht offiziell war.

Cristina Méndez heiratete aus Liebe. Das war im Jahr 2001. Heute ist sie froh, dass ihre Ehe nicht offiziell wurde. Denn so wie gewünscht verlief die Union nicht. Dennoch wird ein anderes Problem beleuchtet.

Obwohl das Paar auf dem Standesamt heiratete war die Hochzeit nicht eingetragen. Der zuständige Standesbeamte versäumte aus finanziellen Gründen – die Ehen bei der Zentralen Stelle einzureichen, weil damit eine Zahlung pro Hochzeit fällig wird. Eine Kladde mit 100 Seiten und 85.000 Guaranies pro Hochzeit macht 8.500.000 Guaranies pro Buch. Wer als Standesbeamter vergisst eines der Bücher einzureichen, wie im Fall von Frau Méndez, spart zwar die genannte Summe, macht damit aber auch alle Hochzeiten ungültig.

Ähnliche Fälle in viel größerem Umfang, d.h. mindestens 400 Ehen, wurden im Bereich San Cristobal, Alto Paraná als ungültig erklärt, da die Gebühr pro Ehepaar nicht ans zentrale Standesamt angeführt wurde.

Viele traf das Fehlen der Eintragung jedoch auch positiv. Alle Paare, die sich scheiden lassen wollten, bekamen zu hören, dass sie niemals verheiratet waren, was dann als Nachricht dankend angenommen wurde.

Wochenblatt / Extra / Pixabay

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12 Kommentare zu “Wenn das Standesamt versagt

  1. Haha, da ist die übliche Schlamperei in den Behörden mal zu Gunsten vieler Bürger ausgegangen. Üblich ist ja eher das Gegenteil.

    Aber ich frage mal an die Runde: Welchen wirtschaftlichen/steuerlichen/sonstigen Vorteil hat es in Paraguay verheiratet zu sein? Ich rede nicht von finanzieller Absicherung einer Ehefrau.

  2. Mir ist nur ein Fall bekannt, der geldliche Vorteile bringt: Man muss die ganzen Gebuehren fuer die Beglaubigungen im Ministerium bei der Aufenthaltsgenehmigung und bei der Einbuergerung nicht zahlen.
    Wenn ich das Gesetz finde, stelle ich es hier rein. Hatte es mir notiert, aber wo…..
    Und Land vom Bodenreforminstitut kaufen.

  3. Ich nehme an, dass sich die Männer mehr gefreut haben als die Frauen. Wenn aber jetzt Dachler in Paraguay heiraten und dann mit Ehepartner in Europa leben wollen. Was kann da alles passieren? Wie informiert sind da die offiziellen Stellen im Einsatz für den Bürger oder wartet man noch auf Freiwillige als Präzedenzfälle. denen man dann sagt, das hätten Sie eben nicht tun sollen…

  4. Das ist etwas, was ich ein wenig hasse in diesem Land. Man kann nie sicher sein, dass die Wege dann richtig verlaufen sind, auch wenn man bezahlt hat.
    Bsp: Wenn man an den falschen Anwalt gelangt (der guten Ordnung halber: nicht alle sind unseriös), bezahlt man viel Geld für nichts. Wegen dem wird der Anwalt immer noch Anwalt sein, man kann ja seine Zeit damit verschwenden, diesen anzuklagen. Er wird dann 50 Zeugen haben, das er alles so gemacht hat, wie abgemacht.
    Übrigens gilt das Gesetzt (zum Schutze der Frau), wer hier ein paar Jahre unverheiratet mit einer einheimischen Frau im gleichen Haushalt lebt (auch aus Ausländer), so gilt nach ein paar Jahren (so viel ich weiß 4 Jahren) das Verhältnis wie eine Ehe. Man(n) könnte mit Forderungen konfrontiert werden nach einer allfälligen Trennung. Mit Kinder gilt dies ab Zeugung des Kindes (Frau kann dann nicht arbeiten, konnte daher kein Geld verdienen, nicht dass ich damit sagen möchten, dass ein Kind zu versorgen keine Arbeit wäre, dennoch gibt es Frauen die so unverschämt sind und die Hälfte der Zeit davon mit Telenovelas anschauen verbringen).
    Einen Grund eine einheimische Frau zu heiraten sehe ich auch nicht, natürlich die Liebe, aber wenn, dann mit “Separación de veda” (so heißt das glaubs, die Gütertrennung). Bewilligt im amtlichen Behälter durch Notar natürlich.
    Denn wenn man hier verheiratet ist, kann man nicht einmal mehr sein Trottinett verkaufen, ohne dass es dazu die Unterschrift der Ehefrau bedarf. Umgekehrt natürlich auch.

  5. @Annemarie
    das heißt separación de bienes, bedeutet das Gleiche wie im Deutschen Gütertrennung.
    Das ist allemale anzuraten für denjenigen, der Eigentum hat.
    Wenn Kinder da sind, sind die erbberechtigt, ob ehelich oder nicht.
    Verstirbt ein Elternteil, haben die Kinder Anspruch auf 70% des Vermögens.

    1. Ah ja, danke @TejuJagua, “separación de bienes”.
      Ja, habe auch gehört, dass zuerst die Kinder, dann die Eltern und erst zuletzt der Ehepartner erbberechtigt sind (ob es stimmt kann ich allerdings nicht beurteilen).

  6. Heiraten ist etwas für unsichere Menschen, es ist schlicht Mumpitz, da es bislang noch Keinen vor der Trennung bewahrt hat, oder vorm Fremdgehen. Es ist ein alter Zopf, den man heute nicht mehr tragen will.

  7. Ob sie Verheiratet sind, nur lange zusammen Leben ist Wurst. Ein paar Jahre reichen!Die Ehefrau,der Partner die Kinder bekommen immer was.Natürlich ist bei ungültigkeit der Ehe die Witvenrente der LVA fort.Die Halbwaisenrente wenn er fleißig war gibt es für die Kinder.Normal wenn die alle in die Kiste unter der Erde versenkt sind, sind die Eltern,Brüder,Schwestern an der Reihe..Immer der Reihe nach!
    Noch mal ganz neben,was vor den Tod ruhig verschwindet,umgelagert wird, für das wird wirklich keine Erbschaftssteuer fällig.Papier ist Guldig,schlecht für die Steueraffen.

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