Asunción: Ein Berufungsgericht für Zivilrecht, bestehend aus den Richtern Giuseppe Fossati, Miguel Rodas und Enrique Mongelos, hob den Beschluss von Richterin Karen González auf, die die Namensänderung von Emmanuel Sepúlveda (Beitragsbild) in Mariana Sepúlveda angeordnet hatte.
Mit diesem Urteil bleibt die vor einem Zivilgericht eingereichte Namensänderung wirkungslos.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass ein richterlicher Beschluss keine der Norm widersprechende Eintragung anordnen könne. Namensänderungen, die nicht gesetzlich zulässig sind, sind zu untersagen und ein Eintrag, der zu einer Verwechslung des Geschlechts führt, ist nicht möglich.
Die damalige Staatsanwältin Sarita González legte Berufung gegen den am 20. Februar 2018 von Richterin Karen González unterzeichneten Beschluss ein, in dem die Berichtigung der Geburtsurkunde des Bürgers Emanuel Sepúlveda angeordnet wurde, um den weiblichen Namen Mariana einzutragen, da er sich als eine Transfrau identifiziert hatte.
Sepúlveda argumentierte in seiner Begründung an das Berufungsgericht, dass er nicht gezwungen werden könne, einen Namen zu verwenden, der nicht seiner sozialen Identität entspreche, da die Wahl dieser Identität durch die nationale Verfassung geschützt sei, weshalb er eine Bestätigung des Urteils beantragte.
Entscheidung erster Instanz
Die Zivil- und Handelsrichterin Karen González beschloss, der Zivilklage von Emmanuel Sepúlveda stattzugeben. Dies führte dazu, dass sie die Änderung des Namens in Mariana Sepúlveda Esquivel anordnete.
Die Klage wurde am 20. Dezember 2016 von Sepúlveda Esquivel eingereicht, der argumentierte, dass er seinen bürgerlichen oder juristischen Namen aus sozialen Gründen in Mariana Sepúlveda Esquivel ändern wollte. Sein Grund war, dass er, obwohl er mit dem Namen eines Mannes registriert war, im Laufe der Jahre und schon in jungen Jahren eine Identität und ein Image aufgebaut hatte, die dem Namen einer Frau entsprachen.
Die Staatsanwaltschaft entschied, dass das Urteil abgewiesen werden sollte, da es verboten sei, Personen Namen zuzuweisen, die lächerlich seien oder Verwirrung über das Geschlecht stiften könnten. Man behauptet, dass der berechtigte Grund nicht nachgewiesen sei.
Dieser Beschluss zur Namensänderung ist der zweite bekannte Fall. Zuvor gelang es dem ebenfalls Transsexuellen Yren Rotela, der Nery Rotela hieß, seinen Namen zu ändern, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegte.
Wochenblatt / La Nación / Ultima Hora
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