Wie man geschickt einen Prozess wegen Drogenschmuggel zum Stillstand bringt

Asunción: Der Weg war frei um Reinaldo Javier “Cucho” Cabaña Santacruz und Ulises Quintana anzuklagen, nachdem diese mit einer Verfassungsklage alle Rechtsmittel ausschöpften. Doch dann kam der nächste Knüppel, der das System zum Stillstand bringt.

Das zuständige Gericht teilte der Generalstaatsanwaltschaft gestern mit, dass sie 10 Arbeitstage Zeit hat, um den mutmaßlichen Drogenhändler „Cucho“ Cabaña und den ANR-Abgeordneten Ulises Quintana anzuklagen. Der schon Angeklagte Hugo Rios legte daraufhin erneut Rechtsmittel ein und erklärte, dass insgesamt 43 Staatsanwälte befangen seien, womit die Vorlage beweiskräftiger Dokuments verhindert werden soll.

Gestern Nachmittag informierte Richterin Alicia Pedrozo die Generalstaatsanwaltschaft über das Urteil der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs, die am 22. März die Verfassungsklage des stellvertretenden Staatsanwalts Marco Alcaraz in dem als Berilo bekannten Fall abgewiesen hatte, in dem der mutmaßliche Drogenhändler Reinaldo Javier “Cucho” Cabaña Santacruz (Beitragsbild), der ANR-Abgeordnete Ulises Quintana und zwanzig weitere Angeklagte wegen Handlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel verfolgt werden.

Nun hat die Staatsanwaltschaft 10 Arbeitstage Zeit, um eine Anklage und eine weitere schlüssige Forderung in Bezug auf die Angeklagten in diesem Fall vorzulegen.

Der Angeklagte Hugo Ríos, der beschuldigt wird, Geschäftspartner von Cucho zu sein, forderte die gesamte Drogenbekämpfungseinheit unter der Leitung des stellvertretenden Staatsanwalts Marco Antonio Alcaraz heraus.

Zugleich forderte er aber auch andere stellvertretende Staatsanwälte und andere Einheiten heraus. Insgesamt wurden 43 Staatsanwälte als befangen hingestellt. Nun muss die Generalstaatsanwältin entscheiden ob dem so ist oder nicht. Erst dann kann dem Fall ein Staatsanwalt zugewiesen werden, der die besagten Dokumente vorlegt.

Am 22. März wies die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs unter Mitwirkung der Minister César Diesel, Alberto Martínez Simón und César Garay die Verfassungsklage des stellvertretenden Staatsanwalts Marco Antonio Alcaraz gegen die einstweilige Verfügung Nr. 564 vom 29. November 2019 ab, die vom Berufungsgericht für Strafsachen, Erste Kammer, in der Rechtssache “Reinaldo Javier Cabaña Santacruz und andere gegen das Gesetz 1881/2002 zur Änderung des Gesetzes 1340″ erlassen wurde.

Mit diesem Beschluss hob das Berufungsgericht das Urteil der Richterin Alicia Pedrozo vom 24. September 2019 auf, die der Staatsanwaltschaft eine Fristverlängerung gewährt hatte, um alle Beweise und Unterlagen vorzulegen, die die erhobenen Vorwürfe stützen.

Das Berufungsgericht, das sich aus den Richtern Pedro Mayor Martínez, Gustavo Santander Dans und Gustavo Ocampos González (abweichend) zusammensetzte, vertrat mit dem A.I. Nr. 564 die Auffassung, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft als nicht erhoben zu betrachten ist, da die Beweise, auf die sich die Anklage stützt, nicht vorgelegt wurden, wie in Artikel 461 der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen.

In der Entscheidung der Verfassungskammer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des stellvertretenden Staatsanwalts Marco Alcaraz nicht bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit verloren hat, Anklage zu erheben oder einen anderen abschließenden Antrag in Bezug auf die mehr als 20 Angeklagten in diesem Fall zu stellen.

Man weist auch darauf hin, dass die Kammer dies nach Ansicht des Berufungsgerichts der Ersten Kammer zwar nicht mehr über die ordentliche Staatsanwaltschaft, wohl aber über die Generalstaatsanwaltschaft gemäß Artikel 139 der Strafprozessordnung tun kann, wenn der Leiter dieser Behörde dies beschließt.

Erst gestern Nachmittag konnte Richterin Alicia Pedrozo der Staatsanwaltschaft das Urteil des Obersten Gerichtshofs mitteilen, nachdem sie um eine erneute Prüfung gebeten hatte und von der Verteidigung angefochten worden war.

Wochenblatt / ABC Color / Última Hora

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3 Kommentare zu “Wie man geschickt einen Prozess wegen Drogenschmuggel zum Stillstand bringt

  1. Naja, die Aufbauorganisation habens wohl von den ollen Ausländern abgeguckt und müsste im Wesentlichen hinhauen. Die Ablauforganisation habens wohl selbst gebastelt – sind ja alles fähige Leute (um gekonnt noch etwas dazu zu verdienen) – kommen rechtsstaatlich auf keinen grünen Zweig, dafür reicht es für alle Beteiligten mit offiziellem Gehalt von 300 €uronen monatlich zu fünf Bauernhöfen in Chaco und ein schönes Leben im Luxus-Tschopping, offiziell alles gespart durch asketisches Leben mit Streichhölzl und Billigpolarbierbückspacks.

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  2. Die Sache ist ganz einfach. Komplette Aufhebung der Strafbarkeit des Anbaus von Drogen, des Drogenhandels, etc. Dann bricht das gesamte Drogenkartell zusammen. Die Drogen werden so billig sein, dass es kein Geschäft mehr ist. Und die Drogensüchtigen werden auch nicht mehr, denn jeder, der Drogen will, bekommt sie jetzt auch schon.

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