Wie werden Erbfälle von Deutschen in Paraguay geregelt?

Asunción: Bis vor kurzem galt noch, wenn der Erblasser Deutscher war galt deutsches Erbrecht. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 ist das Recht des Staates einschlägig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, also grundsätzlich paraguayisches Erbrecht.

Weitere Informationen zum gewöhnlichen Aufenthalt finden sie auf dem Merkblatt der Deutschen Botschaft Asunción.

Wenn Sie als Erbe berufen sind und über in Deutschland befindlichen Nachlass verfügen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein.

Sollte Nachlass in anderen EU-Staaten vorhanden sein, ist grundsätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich. Der deutsche Erbschein / das Europäische Nachlasszeugnis wird von dem zuständigen Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss beurkundet werden. Dies ist in der Botschaft möglich. Sofern Sie einen deutschen Erbschein / ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden ihn per E-Mail an konsulat(at)asun.diplo.de. Die Botschaft wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Wochenblatt / Deutsche Botschaft Asunción

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

3 Kommentare zu “Wie werden Erbfälle von Deutschen in Paraguay geregelt?

  1. Seit 3 Wochen sind wir genau damit beschäftigt. Einfach ist das nicht und die Botschaft ist nur begrenzt einsatzfreudig. So der aktuelle Fall. Der Erblasser wohnte seit über 20 Jahren in Frankreich. Die einzige Tochter aus 1 Ehe ist Deutsche und lebt in Paraguay. Da es sich nun um französisches Recht handelt braucht es eine Anwältin in Frankreich die beide Sprachen beherrscht und in beiden Ländern zugelassen ist. Denn gäbe es ein Testament wo festgelegt wurde nach deutschem Recht zu verfahren im Erbfall, ist das auch wieder anders. Usw…

  2. Anzuwenden ist die EU-Erbrechtsverordnung bei Todesfallen des Erblassers am 17. August 2015 und danach.
    GUTEN MORGEN und vielen Dank für die RECHTZEITIGE Information.
    Es ist dringend zu raten testamentarisch das Recht der Staatsangehörigkeit zu wählen.
    Sollte jemand in Paraguay etwas hinterlassen, ist außerdem zu empfehlen sich an einen Rechtsbeistand mit Erfahrung auf dem internationalen und nicht nur auf EU-Mitgliedsstaaten begrenzten Erbrecht. Bei Immobilienbesitz gilt grundsätzlich paraguayisches Recht.

  3. Ich bin seit Wochen verwirrt. Im januar 2018 ist mein Vater, wohnhaft seit 2001 in paraguay, gestorben. Meine mutter lebt noch dort und kümmert sich nun irgendwie um die erbschaftsangelegenheit. Aber Sie wird auch nicht schlau aus dem ganzen. Erst hieß es die kinder sind alleine erben. Seit februar 2018 warte Sie nun auf die Papiere vom gericht. Jetzt heißt es wir, also die kinder, müssen eine generalvollmacht beim notar machen damit Sie in unserem Namen handeln darf, das heißt verkaufen und andere dinge regeln. Heute bekommt Sie einen anruf wo das gar nicht nötig wäre sondern man doch einfach alles auf Sie überschreibt. Ich verstehe ehrlich gesagt nix mehr. Wer kann mir da helfen?

Kommentar hinzufügen