Zentralbank: HC ist nicht als Kreditgeber registriert

Asunción: Die paraguayische Zentralbank (BCP) hat bestätigt, dass der ehemalige Präsident der Republik Horacio Cartes trotz der millionenschweren Kredite, die er an Personen und Unternehmen in seinem Umfeld vergibt, nicht als Kreditgeber registriert ist.

Horacio Manuel Cartes Jara ist nicht unter den natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, die beim BCP als Kreditgeber registriert sind. Dies wurde in einem Dokument bestätigt, das die Zentralbank dem Senat übermittelt hat.

Der Senat hatte einen Bericht angefordert, in dem es mehrere Fragen an das BCP richtete, nachdem der ehemalige Innenminister Arnaldo Giuzzio eine Beschwerde über die Millionenbewegungen von Cartes eingereicht hatte.

Ohne ihn beim Namen zu nennen

In der Anfrage, die unter der Nummer “c” erschien, forderten die Parlamentarier die Zentralbank auf, mitzuteilen, “ob Herr HORACIO MANUEL CARTES JARA in den Akten des BCP als natürliche und/oder juristische Person eingetragen ist, um auf dem paraguayischen Kreditmarkt mit eigenen Mitteln zu agieren, in Anbetracht der Tatsache, dass es in seinen beeideten Erklärungen den Anschein hat, dass er als HABITUELLER GELDVERLEIHER handelt”.

“Die Namen der natürlichen und juristischen Personen, die im “Register der Geldverleiher/Kreditinstitute” eingetragen sind, stehen der Öffentlichkeit auf der BCP-Website zur Verfügung”, lautete die Antwort.

Sie enthielt auch einen Link zu dem am 28. Februar aktualisierten Register, in dem der Name Cartes nicht erscheint.

Mehr als Finanzen

Der ehemalige Präsident Horacio Cartes gab in seiner eidesstattlichen Erklärung 2018 an, dass er seinen Unternehmen, seinem Fußballverein und seiner Schwester fast 293 Millionen US-Dollar geliehen hat.

Die vom damaligen Präsidenten ausgezahlten und gemeldeten Beträge überstiegen das Kreditportfolio der Finanzgesellschaften und nahmen in der Liste der Kreditportfolios der in jenem Jahr tätigen Banken eine herausragende Stellung ein.

Außerhalb des gesetzlichen Rahmens

Der BCP hätte den ehemaligen Präsidenten Cartes als registrierungspflichtiges Subjekt betrachten müssen, hat dies aber nicht getan.

Das Gesetz Nr. 861 – später geändert durch das Gesetz Nr. 5787 – legte in seinem Artikel 3 fest, dass nur diejenigen von den geltenden Bankvorschriften ausgenommen sind, die sich mit eigenen finanziellen Mitteln auf dem Finanz- und Kreditmarkt bewegen und keine Finanzvermittlung betreiben. In der schriftlichen Ausnahmeregelung heißt es, dass sie unter zwei Bedingungen in das Gesetz aufgenommen werden können: 1) wegen des Umfangs ihrer Geschäfte oder 2) wegen ihrer Auswirkungen auf die Geld-, Kredit- oder Wechselkurspolitik. Wenn eine oder beide Bedingungen erfüllt waren, musste das Gesetz befolgt werden. Cartes bewegte nicht nur Millionen von Dollar, sondern hatte auch Einfluss auf die Geldpolitik.

Wochenblatt / Abc Color

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