Zwei Ferrari unter dem Hammer

Asunción: Der Zoll ruft in regelmäßigen Abständen zu Versteigerungen auf. Unter den Hammer kommen Waren und Produkte, darunter zwei Ferrari, die von den Eigentümern nicht abgeholt wurden oder weil die Zollgebühren nicht bezahlt werden konnten.

Am Montag und Dienstag nächste Woche ist es nun wieder einmal soweit. Der Zoll führt eine öffentliche Versteigerung durch und gab bekannt, dass auch Artikel dabei sind, die durch Zollvergehen beschlagnahmt worden seien und solche, die bei vorangegangenen Aktionen nicht ersteigert wurden.

Einzigartig bei der Veranstaltung dürfte sicherlich sein, dass auch zwei Ferraris zu den Objekten gehören.

Stattfinden wird die Versteigerung in dem Saal der Nationalen Administration für Schifffahrt und Navigation (ANNP) in Asunción. Beginn ist am Montag um 09:00 Uhr. Auch am Dienstag beginnt die Auktion um die gleiche Uhrzeit. Alle Artikel werden 35% unter dem regulären Verkaufspreis aufgerufen. Folgende Waren können ersteigert werden: Mehrere Autos, darunter, wie angesprochen, zwei Ferraris der Modelle F360 Challenge Stradale, Motorräder, Gabelstapler, Satelliten Receiver, Videospiele, Ersatzteile, Generatoren, Sonnenbrillen, Spielzeug, sowie Flugzeuge der Marken Cessna und Piper und noch weitere Artikel.

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Wer am meisten bietet, erhält den Zuschlag und muss innerhalb von 24 Stunden nach der Versteigerung bar bezahlen. Die Kommission für den Auktionator beträgt 4% zuzüglich Mehrwertsteuer und Kosten der Auktion. Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Verkauf müssen die Waren abgeholt werden.

Wochenblatt / Abc Color

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5 Kommentare zu “Zwei Ferrari unter dem Hammer

  1. Also, die oben genannten Waren wurden nicht abgeholt oder die Zollgebuehren wurden nicht bezahlt? Die Besitzer dieser Waren verlieren ihren Besitz? Und der Staat kassiert mächtig Kohle?
    Scheint ein lukratives Geschaeft fuer den Staat zu sein so strenge Zollbestimmungen zu implementieren. Und hinter der Bühne wird sicher mächtig geschmiert.
    Die Forderung bar zu bezahlen, finde ich übertrieben und schränkt die Käuferinteressenten äusserst ein.

    1. Das gibt es auch in Österreich, Deutschland und der Schweiz:

      Der Zoll versteigert neben gepfändeten und sichergestellten Fahrzeugen auch Behörden Fahrzeuge .
      Es werden neben Pkw, Lkw und Motorrad auch Schiffe, Boote, Anhänger und Kommunale Fahrzeuge versteigert.

      Und sogut wie alle Auktionshäuser, wie auch Behörden haben in den Versteigerungsbedingungen drinstehen:

      “Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe der ersteigerten Gegenstände nur gegen Barzahlung. “

      1. Das ist ja völlig korrekt. Nur – wenn zwei das gleiche tun, ist es immer noch nicht das selbe…
        Will sagen – In Deutschland oder den anderen europäischen Ländern wandert das Bargeld in das Staatssäckel – hier wandert es in viele kleine private bolsitas unter dem Motto: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott….

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