Zweifel über das Gesetz für Hausangestellte

Letzte Woche feierten viele Hausangestellte das Inkrafttreten des Gesetzes 5704, da sie sich nun eine Krankenversicherung versprechen. Allerdings gibt es reichlich Missverständnisse rund um die Vorschrift, die ohnehin noch in Form von Dekreten ausgestaltet werden muss, bevor sie justiziabel ist.

Aus der Versicherungsabteilung der IPS, dem staatlichen Sozialfürsorger, ist zu hören, das Gesetz sei eigentlich ein Rückschritt. Schon immer nämlich habe Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte bestanden, jetzt sei nur das Mindestgehalt für die Saubermacher von 1.824.055 Guaranies auf 1.094.433 Gs. gesenkt worden.

Eine Unglücklichkeit bei der Ausstattung des Gesetzes 5704 ist die Pflicht, Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ohne weitere Differenzierung zu zahlen. Ausgehend vom neuen Mindestlohn zieht der Arbeitgeber 98.499 Guaranies vom Lohn seines Angestellten ab und entrichtet diese, ergänzt um den eigenen Beitrag von 180.581 Gs., also zusammen 279.080 Gs. an die IPS.

Die in dem Betrag enthaltenen Beiträge zur Rentenversicherung werden immer fällig, unabhängig davon, ob der Angestellte 25 Jahre oder 65 Jahre alt ist. Da allerdings mindestens 25 bis 30 Jahre Rentenbeiträge entrichtet werden müssen bevor ein Anspruch besteht, finden Kritiker die Regelung für ältere Zahler ungerecht. Für Arbeitnehmer über 50 Jahre, die noch niemals Rentenbeiträge gezahlt haben, wird eine Wahlfreiheit gefordert.

Die bestehende Rechtslage wurde regelmäßig ignoriert und war in weiten Teilen der Bevölkerung auch gar nicht bekannt. Die Aufmerksamkeit der Medien hat Bewusstsein geschaffen und manche Arbeitgeber, die teilweise selber nur einen Mindestlohn verdienen, befürchten nun kein Geld mehr für Hausangestellte zu haben, war zu hören.

Wer genau ist nun von der Regelung betroffen?

Arbeitnehmer, die von genau einem Arbeitgeber abhängig sind, bei denen die häusliche Beschäftigung also die Haupteinnahmequelle darstellt. Eine Haushaltshilfe, die nur gelegentlich arbeitet, muss eine Rechnung (factura) schreiben. Wo das nicht möglich ist, zum Beispiel weil die Person keine Steuernummer besitzt, kann der Arbeitgeber auch einen informellen Beleg (recibo común) unterzeichnen lassen.

Quelle: ABC Color

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