Zweiter Tag im Mordprozess „Wendy“

Wien: Im Wiener Neustädter Mordprozess, der die Umstände des Ablebens einer Niederösterreicherin im September 2011 in Paraguay klären soll, ist der zweite Tag vorbei. Am heutigen Mittwoch sagten Zeugen aus Paraguay aus, die ihre Sichtweise des Geschehen darboten.

Beide Angeklagten bekannten sich am gestrigen Dienstag als nicht schuldig. Die Vermieterin des Hauses in der deutschen Kolonie Independencia, in dem sie zu dritt lebten, ging davon aus, dass die Angeklagten ein Ehepaar waren. Wendy Freiherr (46) wurde in diesem Zusammenhang nur als entfernte Verwandte oder Bekannte betitelt. Zu Beginn des Mietverhältnisses wurden der Vermieterin die Reisepässe vorgelegt, worin keine Namensgleichheit feststellbar war. Die Vermieterin erkannte gleich zu Beginn, dass Wendy Freiherr geistig nicht auf der Höhe war. Sie musste zudem in einem extra Zimmer schlafen mit separatem Eingang während die Angeklagten sich ein Schlafzimmer teilten. Aus Sicht der Vermieterin hätte zudem die Angeklagte Michaela S. (46) die Beziehung dominiert. Auch als die Vermieterin erfuhr, dass Wendy tot war und darauf die Behörden informierte übernahm die Angeklagte den Großteil der verbalen Ausführungen. Dabei sagte man der Staatsanwaltschaft, dass das Opfer Zahnschmerzen hatte, dagegen Schmerzmittel nahm und außerdem Alkohol trank. Die Beerdigung wurde nur deswegen auf dem nahe liegendem paraguayischen Friedhof durchgeführt, weil sie kostenlos war und nicht wie eine Beisetzung auf dem deutschen Friedhof 500 US-Dollar kostete.

Die Angeklagte negierte Wendy als entfernte Verwandte bezeichnet zu haben. „Sie hat immer ganz normal mit mir gesprochen, und auch optisch ist mir nichts aufgefallen”, sagte sie auf Richter-Vorhalt, dass sie das Handicap erst viel später bemerkt haben wollte, während es der Vermieterin sofort auffiel.

Einem weiteren Zeugen zufolge hat auch er die Angeklagten für ein Ehepaar gehalten. Der Mann habe von ihr als seine Frau gesprochen, erklärte der 54-Jährige Österreicher, der seit 26 Jahren in Paraguay lebt und Neuankömmlingen bei Behördenwegen hilft. Er lernte bei seinem ersten Besuch im Jahr 2009 kennen. Beim zweiten Aufenthalt wurden Kontaktdaten ausgetauscht und eine Hotelübernachtung und das Mietshaus organisiert. Dass Wendy Freiherr zum Angeklagten gehörte, war für den Zeugen überhaupt nicht zu erkennen. Nach dem Tod der Frau kümmerte auch er um Kontakt zum Konsulat und den Totenschein. Jedoch war aus seiner Sicht von Trauer keine Spur.

Auch der dritte Zeuge, ein Mitarbeiter des Außenministeriums in Paraguay erklärte, dass der Angeklagte zwei Mal, persönlich und am Telefon, auf konkrete Frage nach dem Namen seiner Gattin den Vornamen der Mitbeschuldigten nannte und die Verstorbene als Bekannte bezeichnete. Später sei der Angeklagte nicht mehr telefonisch erreichbar gewesen, fügte er hinzu.

Der Prozess sollte ursprünglich nur drei Tage dauern, womit für den Donnerstag schon ein Urteil hätte fallen können. Durch das Versäumnis dem Gerichtsmediziner mitzuteilen, dass das Opfer an dem Down-Syndrom litt muss dieser Fakt in ein neues Gutachten eingearbeitet werden, welches voraussichtlich erst zum 15. Juli vorliegen wird.

(Wochenblatt)

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