Paraguay verweigert über 400 Ausländern die Einreise: Viele Venezolaner und Argentinier betroffen

Asunción: Vom 1. Januar bis zum 31. März wurde 431 ausländischen Staatsbürgern die Einreise in unser Land verweigert, wobei die Mehrheit aus Venezuela, Argentinien und Brasilien stammte.

Die nationale Migrationsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) führte im ersten Quartal des Jahres 2026 insgesamt 1.376 migrationsrechtliche Sicherheitsmaßnahmen an den Grenzübergängen und Flughäfen des Landes durch, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 6984/22. Diese Zahl entspricht bereits 51 % der Gesamtzahl der Verfahren aus dem gesamten Jahr 2025.

Verweigerung der Ausreise

Von dieser Gesamtzahl entfielen 843 Fälle auf Ausreiseverbote aus Paraguay aus verschiedenen Gründen:

  • Fehlende erforderliche Reisedokumente (647 Fälle)

  • Fehlende Reisegenehmigung für Minderjährige (120)

  • Gerichtliche Ausreiseverbote (69)

  • Bestehende Haftbefehle (5)

  • Ersuchen anderer Sicherheitsbehörden (2)

Einreiseverweigungen nach Nationalität

Bei den Einreiseverweigungen (Inadmisiones) gegen Ausländer wurden 431 Fälle registriert. An der Spitze steht Venezuela (180 Fälle), gefolgt von:

  • Argentinien (93)

  • Brasilien (71)

  • Volksrepublik China (21)

  • Kolumbien (14)

  • Kuba (11)

Die Liste setzt sich fort mit Bolivien (4), Libanon (4), Peru (4), Bangladesch (3), Guatemala (3) und Laos (3). Ebenfalls abgewiesen wurden Staatsbürger aus Angola (2), Ecuador (2), Mosambik (2), Namibia (2), Panama (2) und Tunesien (2), sowie jeweils eine Person aus Chile, der Dominikanischen Republik, Guyana, Haiti, Hongkong, Mexiko, Serbien und Sri Lanka.

Die Migrationsbehörde machte keine detaillierten Angaben zu den Gründen dieser Einreiseverweigerungen.

Ausweisungen und Überstellungen

Des Weiteren wurden 61 Ausweisungen aus dem Staatsgebiet gemäß dem Migrationsgesetz durchgeführt. Dabei handelte es sich um:

  • Administrative Ausweisungen (34)

  • Gerichtliche Ausweisungen (27)

Die ausgewiesenen Personen stammen primär aus Brasilien (44), Argentinien (6), Chile (3), der Volksrepublik China (2) und Venezuela (2).

Zusätzlich gab es 35 Überstellungsverfahren, die in Abstimmung mit den beteiligten Sicherheitsorganen durchgeführt wurden. Diese betrafen Staatsbürger aus Paraguay (23), Argentinien (6), Brasilien (2), Korea (1), Mexiko (1), Peru (1) und der Ukraine (1).

Wochenblatt / Hoy

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