Víctor Ríos behauptet, dass der Senat bei der Ausweisung von Kattya González das ordnungsgemäße Verfahren verletzt hat

Asunción: Der Richter am Obersten Gerichtshof, der als einziger Richter zugunsten der von der ehemaligen Senatorin eingereichten Klage gestimmt hat, erklärte, dass der Senat ihre eigene Geschäftsordnung auf unzulässige Weise nicht angewendet und damit verfassungsrechtliche Garantien verletzt habe.

Víctor Ríos, Richter am Obersten Gerichtshof (CSJ), bekräftigte, dass der Senat bei der Ausweisung der ehemaligen Senatorin Kattya González das ordnungsgemäße Verfahren und damit die Nationale Verfassung verletzt habe – auch wenn die Mehrheit des höchsten Gerichts entschieden hatte, die von der ehemaligen Senatorin eingereichte Klage wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen.

Ríos, der als einziger Richter für die Zulassung der Klage gestimmt hat, erläuterte, dass die interne Geschäftsordnung des Senats, die vorsah, dass für den Entzug des Mandats 30 Stimmen erforderlich sind, uneingeschränkt gültig war und von der Oberkammer selbst anerkannt wurde (just um sich vor einem Rauswurf zu schützen).

Zwar sei es zulässig, eine Bestimmung nicht anzuwenden, wenn sie als verfassungswidrig eingestuft wird, doch in diesem Fall hätte man nur den beanstandeten Artikel außer Kraft setzen dürfen – nicht aber die gesamte Geschäftsordnung einschließlich der Regelungen zu Fristen und dem Recht auf Verteidigung außer Acht lassen dürfen, so seine Argumentation.

„Das ist so, als würde man sagen: Artikel 2100 ist verfassungswidrig. Nun, was muss ich dann tun? Ich wende diesen einen Artikel nicht an – aber ich muss nicht das gesamte Bürgerrecht aufheben. Genau das ist hier geschehen“, führte der Richter als Beispiel an.

In diesem Sinne erklärte er: Indem man von den zuvor festgelegten Regeln abgesehen habe, sei die Entscheidung dem Ermessen der parlamentarischen Mehrheit überlassen worden – ein Umstand, der seiner Ansicht nach unvereinbar mit den Garantien des ordnungsgemäßen Verfahrens ist.

Zudem enthielt sich Ríos einer Stellungnahme zu den Treffen, die einige seiner Kollegen vor der Urteilsverkündung mit Staatspräsident Santiago Peña abgehalten hatten.

Er wies darauf hin, dass es sich dabei um eine politische Angelegenheit handele, zu der er in seiner Eigenschaft als Richter am Obersten Gerichtshof keine Äußerung treffen dürfe.

Wochenblatt / El Nacional

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

Kommentar hinzufügen