Änderung bei Rentenanspruch beabsichtigt

Asunción: Der Präsident des Fürsorgeinstitutes IPS, Benigno López, macht sich stark für Änderungen, die seinem Institut Einsparungen bescheren und gerechtfertigter sein sollen.

In Paraguay muss man 30 Jahre Sozialbeiträge abführen, um eine Rente zu erhalten. Monatlich müssen 9% des Lohnes vom Arbeitnehmer und 11% vom Arbeitgeber für die Kranken- und Rentenversicherung abgeführt werden. Wenn die Rente dann ansteht, werden derzeit die letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage zur Hand genommen. Da viele Arbeitgeber jedoch die Löhne erst drei Jahre vor der Rente anheben, wurden in vielen Fällen 27 Jahre nur für den Mindestlohn Abgaben geleitet. Demnach entsteht der Rentenkasse ein Nachteil. Wenn es nach Benigno López geht, soll der Zeitraum der Berechnungsgrundlage auf die letzten 10 Jahre eines jeden Arbeitnehmers ausgeweitet werden. Damit sollen nicht die Arbeitgeber gezwungen werden einen besseren Lohn zu zahlen, sondern die Rente auf das tatsächliche Mass absinken.

Sobald bei einer nicht versicherten Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird, ist es üblich sich kurz darauf bei der IPS zu versichern. Wenn dieser Schritt einmal vollzogen ist, muss sich das IPS um teure Operation kümmern, ohne zusätzlich finanziell entschädigt zu werden. Jährlich verliert das IPS Millionen von US-Dollar auf diesem Wege. Ein Gesundheitscheck, vor der Aufnahme soll bald in Kraft treten, um genau solche Fälle auszusieben. Diesen Check sollen zudem die Arbeitgeber in Auftrag geben und später ans IPS übermitteln. Sollte später trotzdem eine schon vorhandene Krankheit diagnostiziert werden, könnte der attestierende Arzt zu Regressansprüchen verdonnert werden.

Wochenblatt / Abc Color

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

Kommentar hinzufügen