Alkoholische Getränke könnten in der Öffentlichkeit beschlagnahmt werden

Asunción: Ein Gesetzentwurf, der die Bestrafung derjenigen erleichtert, die gegen das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen verstoßen, wurde vom Ausschuss für die Bekämpfung des Drogenhandels und damit verbundener illegaler und schwerer Verbrechen des Repräsentantenhauses angenommen.

Wenn der Gesetzentwurf erfolgreich ist, wäre die Polizei befugt, die Getränke zu beschlagnahmen und dann bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Der Gesetzentwurf “zur Änderung der Artikel 3 und 4 des Gesetzes 1642/2000, das den Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige und deren Konsum auf öffentlichen Straßen verbietet”, soll im Repräsentantenhaus behandelt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, der Nationalpolizei größere Befugnisse zu verleihen, damit sie beim Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige oder beim Konsum auf öffentlichen Straßen eingreifen kann.

Das geltende Gesetz besagt ausdrücklich: “Das Inverkehrbringen, der Verkauf oder die unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken in öffentlichen Einrichtungen an Minderjährige unter 20 Jahren, ob für den Eigenverbrauch oder nicht, ist verboten. Für die Zwecke der Anwendung dieses Gesetzes gelten als öffentliche Räumlichkeiten all jene, die sich auf öffentlichen Straßen, auf Plätzen, Stränden, Parks, Bürgersteigen, einschließlich der auf der Straße geparkten oder in Bewegung befindlichen Fahrzeuge, oder in Einrichtungen jeder Art mit allgemeinem, gebührenpflichtigem oder freiem Zugang befinden. Es ist auch verboten, alkoholische Getränke auf öffentlichen Straßen zu konsumieren”.

Daher ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Verbot bereits in Kraft ist, aber es gibt “Einschränkungen”, um es effektiv einzuhalten, da die Intervention der Staatsanwaltschaft notwendigerweise erforderlich ist. Eine der vorgeschlagenen Änderungen sieht vor, dass die Polizei “von Amts wegen” die Getränke beschlagnahmen und dann die Staatsanwaltschaft benachrichtigen kann.

Das geltende Gesetz sieht auch bereits Bußgelder für Unternehmen oder Personen vor, die Personen unter 20 Jahren mit Getränken versorgen.

Wochenblatt / ABC Color

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3 Kommentare zu “Alkoholische Getränke könnten in der Öffentlichkeit beschlagnahmt werden

  1. Das ist doch eine tolle Geschaeftsidee. Die Polizei fährt herum, beschlagnahmt unkompliziert und ohne lästigen Staatsanwalt, der seinen Teil abhaben will Alkohol und verkauft ihn in eigenen Despensas….?

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