Asunción: In einer Erklärung, die als Antwort auf mehrere Anfragen herausgegeben wurde, teilte der Oberste Wahlgerichtshof mit, dass selbst Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Lande nicht berechtigt sind, nationale und departementale Behördenvertreter zu wählen.
Nach Artikel 120 der nationalen Verfassung, Kapitel X, haben Ausländer nur bei “Kommunalwahlen” die gleichen Rechte.
Die gleichzeitig stattfindenden parteiinternen Wahlen werden von 7.00 bis 17.00 Uhr abgehalten, da ein Versuch, die Zeit bis 19.00 Uhr zu verlängern, gescheitert ist. Grund für den Antrag war die Tatsache, dass bei dem Brand im TSJE vor einigen Monaten mehr als 7.000 Maschinen verloren gegangen waren.
Das Besondere an diesen Wahlen ist, dass auch diejenigen, die keiner Partei angehören, zur Wahl gehen und einen Kandidaten der Concertación wählen können, die mit Genehmigung der TSJE das nationale Wählerverzeichnis nutzen wird.
Zu den Verboten während der Wahlen gehören unter anderem: das Betreten des Wahlraums mit einem Mobiltelefon oder einer Kamera, das Gedränge in einem Umkreis von weniger als 200 Metern um die Wahllokale, das Tragen von Waffen usw.
Ebenso werden Personen, die Umfragen erstellen, um sie noch vor Ende der Wahl in der Presse oder den sozialen Netzwerken zu präsentieren, von ihrer Tätigkeit abgehalten.
Wochenblatt / Hoy
c-team
sollen Auslaender vom Waehlen abgehalten werden????
Ich sehe den Artikel bezw. Ursprung i. Wiederspruch zum Artikel 2 des folgenden Geaetzes..wer weis mehr dazu?
https://www.bacn.gov.py/leyes-paraguayas/2346/ley-n-834-establece-el-codigo-electoral-paraguayo
Wolfgang
Ab Artikel 109 lesen, dann wird alles klar.