Ausländer in Paraguay: Neues Format der Aufenthaltsgenehmigung tritt in Kraft

Asunción: Die Nationale Direktion für Migration teilt der Öffentlichkeit mit, dass das neue Format der Aufenthaltsgenehmigung, die sogenannte Permanente, die von der Institution für in Paraguay ansässige Ausländer ausgestellt wird, in Kraft getreten ist.

Nach Angaben der Institution wurde das neue Format des Dokuments gemäß der DNM-Resolution Nr. 041 vom 20.01.23 genehmigt, wobei Sicherheitszertifizierungen eingeführt wurden, um seine Authentizität zu bestätigen.

Die Vorschrift wurde zuvor mit den öffentlichen Institutionen abgestimmt, die dieses Dokument als Voraussetzung für die Erlangung des paraguayischen Personalausweises (Cedula) vor der Identifizierungsabteilung der Nationalpolizei erhalten, unter anderem für Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof.

Es wird daran erinnert, dass die Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitznachweis ist, der ausländischen Staatsbürgern mit vorübergehendem Aufenthalt gemäß Gesetz Nr. 6984/2022 oder mit ständigem Aufenthalt ausgestellt wird.

Die Voraussetzungen und Gebühren für dieses Verfahren finden Sie auf dem offiziellen Portal von Migrations Paraguay: https://www.migraciones.gov. py/index.php/procedures/other -procedures/certificate-of- filing.

Wochenblatt / Migraciones

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16 Kommentare zu “Ausländer in Paraguay: Neues Format der Aufenthaltsgenehmigung tritt in Kraft

  1. Hallo, heisst das das man das Neue Format der Aufenthaltsgenehmigung neu beantragen muss, oder bleibt das Alte Format weiterhin gültig fur diejenigen die sie schon set Jahren haben?

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      1. Ich bin mir da nicht so sicher. Wenn ich die Internetseite der Behörde richtig verstanden habe, dann gilt das auch für Alteingesessene. Aber wie gesagt, ich bin des Spanischen nicht mächtig, könnte ich das auch missverstanden haben.

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  2. Und welche konkreten Auswirkungen haben diese neuen Bestimmungen für:
    a) schon länger hier lebende Ausländer mit einer Permanente?
    b) neu einreisende Ausländer die beabsichtigen eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erwerben?
    Verfügt das WB oder Leser des WB über mehr Informationen die hier veröffentlicht werden können? So allein mit diesem Artikel können wir hier lebende Ausländer nichts anfangen, außer daß wir verunsichert werden.

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    1. Müssen Sie auf Wochenblatt den letzten Artikel zum Thema suchen. Es betrifft – glaube ich – vor allem, dass neu gilt, dass man die Permanente nach 10 Jahren verlängern lassen muss. Große Änderungen gibt es nicht. Denn nach 10 Jahren muss man eh seine Cedula (Personalausweis) verlängern lassen. Für alle Neuen gilt daher, sie müssen auch für die “Permanente” zu Interpol und zur hiesig Vollprofi-Prästeinzeitpolizei semmeln, um einen Vida y Residencia (Wohnsitzbestätigung) zu bekommen. Dat ist noch nicht ganz alles, denn um die zwei Sachen zu bekommen, muss man zwei Zeugen auftreiben und diverse andere Ämter in Asu abklappern. Geht alles aber ganz easy, muss man nur von A nach B, dann nach C und dann wieder in die Nähe von B, dann noch schnell zu D und dann wieder in die Nähe von A, weil dort auch noch ein Stempelchen machen lassen musst. Alles in allem eine riesige Zeitverplämperlung, aber nicht besonders teuer. MUSS man einfach x-Mal wohin fahren, eben, einfach Zeit verplämperlen, weil hierzulande sowas nicht per Post erledigen kannst.

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  3. Wäre es möglich einen der tausenden Migrationshelfer kurz zu befragen? Auch der Link ist unbrauchbar!

    https://www.migraciones.gov.py/index.php/tramites/otros-tramites/certificado-de-radicacion

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  4. Angaben ohne Gewähr – aber das neue Gesetzt besagt nur, dass die Permanente für alle Neuen zwar immer noch “permanente” ist, aber nach 10 Jahren mittels Vida y Residencia verlängert werden muss, also doch nicht mehr permanente ist (damit sie wissen, wo er lebt und eventuell auch, wie viel Plata zu sein wäre, wenn man ihm ein paar Räubergeschichten wie im Fall R.O. aus Emboscada, Kolping/Fuzellier, von Bredow und vielen anderen im Wesentlichen Justizskandale anhängt). Die “Verlängerung” der Permanenten ist jedoch mit etwas Zeit zu verplämperlen einfach.

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  5. Dann sieht die Preisliste für die Erneuerung/Verlängerung der Permanente derzeit so aus:
    – Wohnsitzbestätigung: 196.178,00 PYG
    – Erneuerung der Permanente: 392.356,00 PYG
    – Datenänderung in der Permanente: 196.178,00 PYG
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    Hier einmal der Link zur Auflistung der nötigen Dokumente und den Preisen zur Erneuerung/Verlängerung der Permanente:
    https://www.migraciones.gov.py/index.php/tramites/otros-tramites/renovacion-de-carnet-de-permanente
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    Wer eine alte Permanente hat, muss sich keinen Kopf machen. Wir müssen erst auf die neue umstellen, sobald wir unsere C.I wieder erneuern/verlängern lassen. Wer 2020 eine neue C.I bekommen hat, muss das also erst 2030 machen.
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    Mein Plan sieht im Moment so aus:
    2030 läuft meine jetzige C.I ab. Mein Reisepass ist auch schon wieder abgelaufen.
    Als Erstes brauche ich wieder einen gültigen Reisepass. Nur mit dem kann ich die neue Permanente bekommen und auch den Strafregisterauszug von INTERPOL für die Erneuerung/Verlängerung der C.I; ohne gültigen Reisepass geht also nichts.
    Den Reisepass werde ich 2028 beantragen. 2029 mache ich meine neue Permanente und 2030 dann wieder die C.I
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    Der Strafregisterauszug bei INTERPOL kostet aktuell 60.939,00 PYG und eine neue C.I kostet 8.500,00 PYG.
    Ende 2022 hat man mir bei der Polizei in Guairá gesagt, dass ich für INTERPOL nicht nach Asunción muss, sondern sie das machen, ebenso wie auch die C.I; ich muss also nur für den AUT-Reisepass und die Permamente nach Asunción.
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    Hier einmal der Link zur Polizei bezüglich Erneuerung/Verlängerung der C.I:
    https://www.policianacional.gov.py/identificaciones/renovacion-de-la-cedula-de-identidad-a-extranjeros/
    Und hier einmal bezüglich des Strafregisterauszugs:
    https://www.policianacional.gov.py/requisitos-de-solicitud-de-certificado-de-antecedentes-interpol/
    Und hier einmal direkt von INTERPOL, wo steht, dass sie Teil der PNP sind (Policía Nacional del Paraguay):
    https://www.interpol.int/es/Quienes-somos/Paises-miembros/Las-Americas/PARAGUAY
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    Letztes Jahr habe ich mir auch das neue Gesetz durchgelesen. Darin steht, dass wenn aus Ausländer bereits zehn Jahre in Paraguay lebt, Kinder mit paraguayischer Staatsbürgerschaft hat oder mit einem paraguayischen Staatsbürger verheiratet ist, dieser nicht des Landes verwiesen werden kann. Wir alten Hasen müssen uns also keine Sorgen machen, dass man unsere Permanente und C.I nicht erneuern/verlängern würde.
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    Vielleicht hilft das manchen hier. Wünsche allen einen guten Wochenstart!

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    1. Diesen Kommentar habe ich per copy and paste auf der Festplatte gespeichert. Mein Dank!!!
      Mal was anderes und sinnvolles als das ewige, langweilige, repetitive Gedudel der Ober-Dödel!

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  6. Was konnte man bei Migraciones voriges Jahr lesen?
    “Renovación del carnet de residencia permanente:
    Esta disposición regirá para quienes obtengan la residencia permanente a partir de la
    promulgación de la Ley 6984/2022, que deberá ser renovada cada diez años, a los
    efectos de solicitar la renovación de la Cédula de Identidad Paraguaya.
    ****Los residentes permanentes que hayan obtenido su carnet bajo el régimen de la ley
    978/1996 no estarán obligados a realizar el trámite de renovación, ya que la ley no es
    retroactiva.**** No obstante, la renovación del carnet permanente también podrá ser
    solicitada por los extranjeros cuya información deba ser modificada y/o actualizada en lo
    que respecta a su estado civil, cambio de profesión, etc.”
    Alle Punkte des Gesetzes 6984 gelten nicht rückwirkend. Danach braucht man weder die Permanente generell zu verlängern noch wenn man die Cedula verlängern muss, wenn sich in den Daten nichts Wesentliches ändert. So stands auch schon 2022 im Wochenblatt.

    1. Erst einmal Danke, für die Aufklärung generell. Ich kann mich an den Gesetzesauszug nicht erinnern, was aber wohl daran liegt, dass ich auch schon vor dem neuen Gesetz wusste, dass ich meine Permanente ändern muss und den Teil wohl einfach überlesen habe. Das soll aber keine Rechtfertigung sein. Nur eine Erklärung, warum mir das wohl durch die Lappen gegangen ist. Zu dem Rest oben habe ich ja die Quellen angegeben. Die Links funktionieren auch alle.
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      | “[…] wenn sich in den Daten nichts Wesentliches ändert.”
      Ich komme eben von der Polizei Guairá, weil ich nochmal nachgefragt habe. Meine Permanente habe ich 2009 bekommen, als ich ein Kind war; jetzt bin ich verheiratet und 24 Jahre alt. Wegen des neuen Zivilstatus und aber auch weil ich nicht mehr wie 10 aussehe, muss ich meine Permante erneuern und bekomme sie, laut Polizei, unter dem neuen Gesetz und muss diese dann alle zehn Jahre erneuern lassen. Dafür muss ich nach Asunción.
      Heißt: Wer als Kind, so wie ich, eine Permanente bekommen hat, muss sie definitiv erneuern und bekommt dann die neue ausgestellt unter dem jetzigen Gesetz; selbst wenn man noch soltero ist. Allein, dass man nun erwachsen aussieht, ist für die Behörden ein Grund eine neue Permanente auszustellen.

      1. PS: Wie das bei Erwachsenen aussieht, die wiederum alt werden, weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass sie dort auch eine neue Permanente wollen, einfach um so viele Leute wie möglich ins neue System zu kriegen.

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