Der Staat ist nicht verpflichtet, Defizite der Rentenkassen zu decken, heißt es
Die Leiterin der Aufsichtsbehörde für Renten und Pensionen, Griselda Figueredo, erklärte, dass der Staat keine gesetzliche Verpflichtung habe, die Defizite der Rentenkassen des Landes zu decken, obwohl es in der Vergangenheit oft zu Verwirrung über die Rolle des Fiskus in kritischen Situationen gekommen sei.























