Das Milliarden-Komplott gegen die Mennoniten: Justiz zerschlägt das miese Netz der Land-Mafia

San Pedro: Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat das Verfahren blockierungsfrei gemacht und die zuständigen Berufungsrichter im Prozess gegen drei Personen bestätigt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mennonitische Kolonisten in San Pedro durch den Verkauf von nicht existierenden Ländereien des INDERT (Nationale Institut für ländliche Entwicklung und Grundbesitz) um rund 1,6 Milliarden US-Dollar betrogen zu haben.

Die Anwältin Ilse Paredes hatte einen Befangenheitsantrag eingereicht, um die Richter Fernando Benítez Franco, Silvana Inés Otazú Cambiano und María Noelia Viana Coronel – Mitglieder der Berufungskammer des Gerichtsbezirks San Pedro – von dem Fall abzuziehen. Der Oberste Gerichtshof wies diesen Antrag jedoch als unzulässig ab.

In dem Verfahren sind neben Paredes auch der Anwalt und Parlamentsangestellte William Bogarín Campuzano sowie José Francisco Ljubetic Arréllaga angeklagt. Die Anklageschrift wurde bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres vorgelegt, die Vorverhandlung steht jedoch nach wie vor aus.

In dem Gerichtsbeschluss wird betont, dass die geltend gemachten Gründe für die Ablehnung der Richter lediglich auf einer Unzufriedenheit mit rein prozessualen Abläufen beruhen. Konkret ging es um Entscheidungen des Ermittlungsrichters, die nach Ansicht der Beschwerdeführerin die Grundrechte ihrer Mandantin verletzt hätten.

Zudem wurde hinzugefügt, dass keinerlei Beweismittel vorgelegt wurden, die diese Ablehnungsgründe untermauern. Ein vermeintlicher Vertrauensverlust gegenüber den abgelehnten Richtern müsse sich auf konkrete und besonders schwerwiegende Tatsachen stützen, die die Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Gerichts tatsächlich infrage stellen. Dies müsse durch geeignete und wirksame Beweise belegt werden, was in diesem Fall nicht geschehen sei.

„Es ist festzustellen, dass keinerlei der im Artikel 50 der Strafprozessordnung verankerten Ablehnungsgründe untermauert oder bewiesen wurden. Daher erweist sich der von Rechtsanwalt Efraín Hernán Lozano Angulo im Namen von Ilsa Marisela Paredes gestellte Befangenheitsantrag als völlig unbegründet“, heißt es in dem Urteil.

Wochenblatt / Megacadena / Beitragsbild Archiv

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