Datenschutz, eine Pflicht und Notwendigkeit

Zum Thema Datenschutz gibt es in den letzten Jahren vermehrt Informationen, das das Thema immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht. Seit dem 25. Mai  2018 müssen alle EU-Staaten die Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung anwenden. 

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Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

Hierin enthalten sind eine Reihe von Vorschriften zum Datenschutz, an die sich die Firmen und Unternehmen zu halten haben. Sobald Unternehmen personenbezogene Daten erheben, nutzen oder prozessieren, sind die Maßgaben des DSGVO i.V.m. dem BDSG für sie verbindlich. Der Datenschutz bedarf hohem technischen und personellen Aufwand, um alle Vorschriften zu erfüllen. Doch wer mehr in Datenschutz investiert, spiegelt für Kunden ein vertrauenswürdigeres Bild wieder, was sich meist positiv auf eine Kaufentscheidung auswirkt. Die Vorschriften des  der Datenschutzgrundverordnung DSGVO, die beim Datenschutz im Unternehmen, ganz gleich welcher Größe, beachtet werden müssen, betreffen zunächst alle personenbezogenen Daten. Dabei dürfen jedoch nicht alle Firmen beliebig personenbezogene Daten beziehen.

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können für betroffene Unternehmen und ihre Verantwortlichen schwerwiegende Folgen haben. Dies gilt spätestens ab der im Mai  2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen drohen nun Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes. Anhand dieser Zahlen erkennt man die Notwendigkeit. Mit der DSGVO kommt es zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Unternehmens. Das Unternehmen muss nun nachweisen, dass es die Vorgaben der Verordnung erfüllt.

Besonders die Verantwortlichen der Abteilungen und Leiter haben Aufsichtspflichten und können persönlich für Reputationsschäden zur Rechenschaft gezogen werden. Die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten ist es auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken. Zu diesem Zweck müssen im Rahmen einer Dokumentenauswertung, durch Gespräche und Vor-Ort Begehung eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um erfolgreich arbeiten zu können. Diese Informationen werden in der Konzeptionsphase rechtlich und sicherheitstechnisch ausgewertet und Lösungsempfehlungen vorgebracht. Danach werden die Lösungsempfehlungen umgesetzt und fortlaufend überwacht.

Da Priolan größten Wert auf eine fundierte Ausbildung der eigenen  Consultants legt, erhalten diese ständige Weiterbildungen, um als externe Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, ganz gleich welcher Größe und aus welchem Bereich, dem Kunde als starker Partner zur Seite zu stehen. 

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