Ein Fall von Katalepsie

Coronel Oviedo: Nachdem ein Mediziner eine Frau für tot erklärte, die im Bestattungsinstitut wieder lebendig wurde kam es zu einer staatsanwaltlichen Untersuchung, die jedoch nur ein Ziel hatte.

Sandra Duarte, die Tochter von Gladys Rodríguez de Duarte, die fälschlicherweise für tot erklärt wurde, erklärte, dass die Staatsanwältin Norma Ortiz in diesem Fall niemals hätte agieren dürfen, da ihr Ehemann der beschuldigte Mediziner, Dr. Heriberto Vera, ist. Erst nachdem ein gemeinsame Vereinbarung zwischen Opfer und Arzt abgelehnt wurde, erklärte sich die Staatsanwältin für befangen. Nun wartet man auf den neuen Staatsanwalt, während die Mutter weiterhin auf der Intensivstation des Regionalkrankenhauses liegt.

Dr. Catalino Fabio, Leiter des Regionalkrankenhauses versicherte, „dass lt. Dr. Vera sie am vergangen Samstag gegen 11:00 Uhr keinen Puls mehr hatte und auch die Lungen keine Tätigkeit mehr aufwiesen. Er versuchten sie wiederzubeleben, doch das blieb erfolglos. Ich habe sowas zum ersten Mal gesehen. Es lag wohl eine Katalepsie vor“, erklärte er.

Wochenblatt / Extra

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6 Kommentare zu “Ein Fall von Katalepsie

  1. Das haut doch den Fass den Boden aus. Da wird von der Staatsanwaltschaft eine Staatsanwältin beauftragt die gleichzeitig die Ehefrau dieses Quacksalbers ist. Korrupter geht es wohl nimmer oder?Diesem sogenannten Arzt muss ein Prozess gemacht werden der Exemplarisch ist und weitere Quacksalber abhält hier ihr Unwesen zu treiben.

    1. Roland,
      Keine Angst, laß Dich nur nicht verbrennen! Beerdigung und ne Klingel am Grab anbringen lassen, die Du vom Sarg aus betätigen kannst, schon ist alles geregelt…

  2. Im Mittelater, und das ist schon sehr, sehr lange her, hat man zur Feststellung des Totes den Personen einen gekühlten Spiegel vor dem Mund gehalten, um zu sehen, ob noch eine Atmung vorhanden ist.
    Aber wie gesagt, das ist schon sehr, sehr lange her.

  3. Das ist in Deutschland, Austerreich, Schweiz, Liechtenstein ganz normal, dass die Staatsanwältin und zu investigierende, mutmaßliche Täterschaft in einem Verhältnis stehen und dass man sich in sehr vielen Straffällen außerbehördlich einigen kann. Sofern sich die Gegenparteien in der Betragshöhe in Euro zur Beilegung des Strafrechts treffen.
    Nun also auch im Paraguay. Die Frau wahr wohl wie ich eine Kataleptikerin, obwohl gemäß Artikel von gestern sie noch an Gebärmutterkrebs verstorben, pardon, lebend aus dem Sarg gestiegen sei. Da kann man als Arzt auch nichts machen.
    Ziemlich ähnlich läuft es ja auch in DÖCHL ab – und das meine ich jetzt nicht als nicht-witzigen und nicht-geistreichen Kommentar – dass man vor dem Tode unterschreibt, dass der Arzt im Todesfalle höchstens in Betragshöhe in Euro für die Blumen auf dem Grab schadensersatzpflichtig wird.
    So sind nun mal auch in DÖCHL die Gesetze: Wirst von einer halbstaatlichen Institution, pardon, privatwirtschaftlichem Betrieb mit Mehrheitsaktionär Staatssubstitut, wie der ÖV in deinem Auto abgeschossen, so ist es auf jeden Fall die Schuld des Autofahrers: Wer würde denn noch die Arbeit als Arzt, Tramchauffeur, Beatmeter im Beatmetenhäuschen oder Politiker werden wollen, wenn man für seine Fähigkeiten auch noch haftbar gemacht werden könnte? Habens ja jetzt schon Mühe genügend Beatmete fürs Beatmetenhäuschen, zB. fürs Arbeitsplätzchen im Ordnungsamt der Sozialhilfe zu entziehen.
    Auch in DÖCHL wird bei Kunstfehlern – man überlege sich mal die Verschönerung von fahrlässiger Tötung – der Ärzte meist durch den Leiter des involvierten Spitäler Stellung bezogen, wie bei allen Bagatellfällen, die durch Verschulden seitlich Halb- oder Vollbeamteter ausm Halb- oder Vollbeatmetenhäuschen entstanden sind: Eine Horde von Rechtsabteilern und Abschlußberichterstellern berichtigt die Angelegenheit dann schon.
    Da bleibt den Gerichten nix weiter übrig als den Angeklagten Halb- oder Vollbeamteter ausm Halb- oder Vollbeatmetenhäuschen frei zu sprechen. Im schlimmsten Falle muss der “Steuerzahler Comun”, welcher auch Streichhölzer und grati-Bier verbraucht, halt noch ein paar Hunderttausend Euro Schadenersatz blechen.
    Auch in diesem Fall ausm Artikel wird der Arzt spätestens in zwei Wochen am selben Institut seiner Arbeit nachgehen aufgrund überwältigenden Fähigkeiten: Denn auch er muss wieder arbeiten um seine Familie zu ernähren.
    Da kann man diesem Arzt nur wünschen, nicht eines schönen Tages selbst vom Kollegen lebendig zum Begräbnis frei gegeben zu werden, damit er erkennen kann, was er einer unschuldigen Person (fast) angetan hätte. Naja, vielleicht hat er ja noch Glück – das Opfer liegt ja noch auf der Intensivstation. Würde mich nicht wundern, wenn sich die Diagnose des Arztes doch noch als richtig herausstellen würde. War halt einfach ein paar Tage zu schnell mit dem Totenschein, was sein Arbeitseifer bekräftigt, es eines Tages auch zur Leiter des Regionalkrankenhauses zu bringen. Toi, toi, toi. Der weiteren Karriere in der Dificultad Medicina soll nichts im Wege stehen.

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