Asunción: In einer Debatte, wo es darum ging unangekündigten Alkoholkontrollen auf Straßen zu untersagen, weil diese das Fordern von Bestechungsgeldern begünstigen würden, wollte man im Senat quasi das Fahren unter Alkohol billigen. Doch es kam anders.
Senator Óscar Salomón, Präsident der Kongresses, sprach über den umstrittenen Gesetzesentwurf, der heute in der ordentlichen Sitzung behandelt wurde, wo eigentlich die Abschaffung der stichprobenartigen Alkoholkontrollen erzielt werden sollte.
In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass der Direktor des Notfallkrankenhauses, Dr. Agustín Saldívar, auf der Sitzung des Verwaltungsrats vor einigen Tagen erklärt hatte, dass bei einer Abschaffung dieser Kontrollen aufgrund der Zahl der verunglückten Personen “fünf oder sechs weitere Krankenhäuser” erforderlich wären.
Die Zahlen des Unfallkrankenhauses bestätigen, dass ein großer Teil der Opfer von Verkehrsunfällen alkoholisiert ist.
Der Senat stimmte demnach für die Ratifizierung des Gesetzentwurfs des Abgeordnetenhauses, der die Abschaffung der stichprobenartigen Alkoholkontrollen vorsah. Auf diese Weise wird die Patrullera Caminera ihre Tätigkeit in der gleichen Weise fortsetzen.
Bei der Behandlung des Themas stimmten 31 Senatoren für die Ratifizierung der Version der Abgeordnetenkammer zur Änderung des Verkehrsgesetzes. Für den Ausschluss der zufälligen Alkoholkontrollen waren 23 Stimmen erforderlich.
Während seiner Verabschiedung durch beide Kammern erfuhr das Verkehrsgesetz einige Änderungen, von denen die umstrittenste diejenige war, die ursprünglich im Senat aufgenommen wurde und die vorsieht, dass die Straßenpatrouille nur dann Alkoholtests durchführen darf, wenn der Fahrer wegen eines Verstoßes in flagranti erwischt wurde. Dieser Punkt wurde in der Abgeordnetenkammer abgelehnt, und schließlich angenommen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Abgeordnetenkammer sah vor, das Fahren im Rausch mit mehr als 0,799 mg/L CAAL und 1,599 g/L CAS, Betäubungsmitteln oder einer anderen Substanz, die den normalen psychophysischen Zustand beeinträchtigt, und/oder im Zustand der Erschöpfung als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Bei der Verabschiedung durch den Senat wurde diese Klausel jedoch durch strengere Parameter geändert, die einen Rauschzustand von 0,251 mg/l bis 0,399 mg/l (Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmeter Luft) oder von 0,501 g/l bis 0,799 g/l CAS (Gramm Alkohol pro Liter Blut) vorsehen. Wird diese Grenze überschritten, werden die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese Änderung wurde von der Abgeordnetenkammer angenommen und heute vom Oberhaus ratifiziert.
Wochenblatt / Hoy