Entwurf eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst: Verbot von Vetternwirtschaft und neue Regeln

Asunción: Das Wirtschaftsministerium hat den Entwurf eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst und die Beamtenlaufbahn vorgelegt, das für alle öffentlichen Einrichtungen gilt.

Darin werden unter anderem die Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für den Eintritt in den öffentlichen Dienst sowie das Verbot der Vetternwirtschaft festgelegt.

Der Vorsitzende des Senatsausschusses für Gesetzgebung, Justiz und Arbeit, Derlis Maidana (HC), empfing den Wirtschaftsminister Carlos Fernández Valdovinos (HC), der ihm den geänderten Gesetzentwurf über den öffentlichen Dienst und die Beamtenlaufbahn vorlegte.

Der Mechanismus für den Eintritt in den öffentlichen Dienst, die Stabilität der Arbeitsplätze, die Ernennungen und das Streben nach mehr Effizienz sind Teil des Vorschlags.

Artikel 17 über das Verbot von Vetternwirtschaft und unzulässiger Einflussnahme bei der Besetzung von Vertrauenspositionen sieht vor, dass der Ehegatte, Lebensgefährte oder Verwandte bis zum vierten Grad der Blutsverwandtschaft oder zweiten Grad der Schwägerschaft in direkter oder indirekter Linie von Personen, die in derselben Institution politische Führungspositionen innehaben, unter keinen Umständen in Vertrauenspositionen berufen werden dürfen.

Dieses Verbot klagt zwar rigoros beinhaltet aber beispielsweise nicht, das vertragliche Verpflichten der Tochter des Vizepräsidenten im Abgeordnetenhaus, wo sie ohne Studium noch Erfahrung gleich 20 Millionen Guaranies monatlich erhält. Das Gleiche gilt auch für Angehörige des Parlaments, die außerhalb des Parlaments aber in staatlichen Institutionen Arbeit bekommen.

Außerdem ist eine Probezeit von sechs Monaten vorgesehen. Das heißt, dass die Ernennung innerhalb dieses Zeitraums nur vorläufig ist und jede Partei das Rechtsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne finanzielle Haftung beenden kann.

Er sieht auch einen Beurteilungszeitraum vor, der nach Abschluss der Probezeit und bis zur Erlangung der Beschäftigungsstabilität erreicht wird, d. h. das Recht des Beamten, der durch ein öffentliches Auswahlverfahren in den öffentlichen Dienst eintritt, nicht ohne triftigen Grund entlassen zu werden und die erlangte Position zu behalten. Die Stabilität wird erreicht durch: Eintritt in den öffentlichen Dienst durch ein öffentliches Auswahlverfahren, Vollendung von mindestens zwei ununterbrochenen Dienstjahren.

Was die Arbeitszeit anbelangt, so darf die normale Arbeitszeit vierzig Stunden pro Woche nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle, die in Sondergesetzen und deren Vorschriften vorgesehen sind. Als Überstunden gelten die nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit geleisteten Überstunden, die in keinem Fall drei Stunden pro Tag und acht Stunden pro Woche überschreiten dürfen.

Wochenblatt / Hoy

CC
CC
Werbung