Erneut Bluttransfusion an Zeugen Jehovas gerichtlich angeordnet

Asunción: Der Oberste Gerichtshof hob den Artikel 24 des Gesetzes 3441/08 hervor, als Reaktion auf die vom Institut für soziale Sicherheit (IPS) vorgebrachte Konsultation zu einem Einspruch einer Patientin von den Zeugen Jehovas, der sich weigerte, eine Bluttransfusion zu erhalten und ordnete diese gerichtlich an.

Die Verfassungskammer des Gerichtshofs gelangte zu dem Schluss, dass die Autonomie des Patienten der unmittelbar drohenden Todesgefahr gegenüberstehe und das Recht auf Leben und seinen Schutz vor religiöser und weltanschaulicher Freiheit gewährleistet.

Mit dem Urteil antworteten die Richter Eugenio Jiménez, Gladys Bareiro und Alberto Martínez Simón auf die Verfassungskonsultation der Zivil- und Handelsrichterin Mafalfa Cameron zu einem Ansuchen vom Institut für soziale Sicherheit (IPS) für eine Patientin, die sich weigerte, eine Bluttransfusion zu erhalten, weil sie Zeuge Jehovas ist.

Der Fall befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit und Anwendbarkeit von Artikel 24 des Gesetzes 3441/08, das unter anderem vorsieht, dass Bluttransfusionen für die Erhaltung des Lebens des Patienten von entscheidender Bedeutung sind.

„Wir kommen mit anderen Worten zu dem Schluss, dass das Recht des Patienten auf Autonomie gewahrt werden muss, solange wir nicht mit einer Hypothese äußerster Schwere oder unmittelbar drohender Todesgefahr konfrontiert sind, die im Artikel 4 der Nationalen Verfassung verankert ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Es heißt weiter, dass das Recht auf Autonomie oder die Wahl alternativer Therapien vorerst nicht durchgesetzt werden kann, wenn es keine andere Behandlung gibt, die das Leben des Patienten rettet.

Des Weiteren wird betont, dass Artikel 24 nicht mit den in der Verfassung verankerten Grundrechten kollidiert, sondern im Gegenteil an den Schutz der Magna Carta angepasst ist.

Kürzlich wurde ein ähnlicher Fall bekannt, nachdem das Berufungsgericht den Direktor des Polizeikrankenhauses durch eine Amparo ermächtigte, die Bluttransfusion an einen Patienten derselben Religionsgemeinschaft durchzuführen.

Jehovas Zeugen stützen sich auf religiöse Gründe, um keine Transfusionen zu akzeptieren, da sie sich dazu bekennen, auf Blut zu verzichten und glauben, dass dies das Leben einer Person oder eines Tieres darstellt.

Wochenblatt / Ultima Hora

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