Erst das falsche Bein amputiert und nun kommt das Gericht zu dem Schluss, dass keine schwere Körperlertzung vorlag

Asunción: Richter Mirko Valinotti wies die Klage wegen schwerer Körperverletzung gegen die Ärzte des IPS wegen der angeblich falschen Beinamputation des damals 79-jährigen Ramón Samudio ab. Der Richter hat dem Antrag der stellvertretenden Staatsanwaltschaft zugestimmt.

Die Staatsanwaltschaft hat erneut die Klageabweisung gegen die Ärzte Gustavo Cabrera, Alber Giménez, Romina Fleitas und César Bavera des Instituto de Previsión Social (IPS) beantragt.

Die Staatsanwälte María Luján Estigarribia, María José Abed und Claudia Aguilera hatten dies zuvor beantragt, weil sie zu dem Schluss gekommen waren, dass die strafbare Handlung der schweren Körperverletzung nicht begangen worden war.

Der Richter Mirko Valinotti lehnte am 4. August die Abweisung des Verfahrens ab. Doch nach mehr als einem Monat wies er die Klage auf Antrag der stellvertretenden Staatsanwaltschaft schließlich ab.

Der Fall

Die Ärzte waren wegen der angeblich unrechtmäßigen Amputation des Beins von Herrn Ramón Samudio im Juli 2022 angezeigt worden.

Der Patient war in die Notaufnahme des Zentralkrankenhauses IPS eingeliefert worden, wo ihm wegen einer Thrombose das rechte Bein amputiert werden musste.

Am nächsten Tag stellte seine Tochter, Blanca Samudio, fest, dass sein linkes Bein amputiert worden war und nicht das rechte. In diesem Fall wurde Strafanzeige erstattet.

Daraufhin begab sich die Staatsanwaltschaft zum Zentralkrankenhaus, um die medizinischen Unterlagen einzusammeln. Anschließend wurden die amputierten Gliedmaßen entnommen und einer anatomisch-pathologischen Untersuchung unterzogen.

Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass in dem Operationsbuch die Ärzte “Dr. Gustavo Cabrera, Dr. Martínez und Dr. Alder Giménez” sowie die Anästhesisten und die Hochschulabsolventen als Mitwirkende auftreten.

Im Prüfbericht heißt es, dass das Protokoll für sichere Operationen nicht eingehalten wurde, dass das Protokoll für den Anästhesiedienst nicht eingehalten wurde und dass die Ärzte sagen, dass sie die Protokolle für sichere Operationen nicht kannten.

Außerdem wurden eine blutige chirurgische Handlung und eine Änderung des chirurgischen Verhaltens festgestellt. Die Familienangehörigen wurden nicht über die Änderung der Entscheidung zur Durchführung der Operation informiert, und die vollständigen Daten des Patienten wurden nicht in die Akte aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft berichtet, dass ein medizinisches Gremium von den Fachleuten César Elizeche, José Andrada, Ricardo Vera Fernández, Alder Mendoza, Marcelo Villalba und Pablo Lemir gebildet wurde.

Sie kam zu dem Schluss, dass es keine Möglichkeit gab, den Blutfluss in beiden Beinen wiederherzustellen, so dass die Amputationen vorgenommen werden mussten.

Sie kam auch zu dem Schluss, dass die Operation nicht so dringend war, dass die Angehörigen nicht im Voraus benachrichtigt worden wären, um ihre Zustimmung einzuholen.

Wenn nicht beide Beine amputiert würden, bestünde die Gefahr, dass der Patient stirbt.

Obwohl das falsche Bein amputiert worden sei, habe es sich um einen lebensrettenden Eingriff gehandelt, was als Notstand bezeichnet werde.

Die Staatsanwaltschaft kam daher zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine strafbare Handlung handele, da es sich in jedem Fall um eine Privatangelegenheit handele, und beantragte aus diesem Grund die Einstellung des Verfahrens.

Wochenblatt / Ultima Hora

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5 Kommentare zu “Erst das falsche Bein amputiert und nun kommt das Gericht zu dem Schluss, dass keine schwere Körperlertzung vorlag

  1. Wäre ja auch überraschend wenn ein Bürger ohne Amt und Würden in Paraguay zu seinem Recht kommt.
    Und wenn es nur ein paar Mil. Gs Entschädigung wären.
    Man erwartet ja nicht viel, aber in Paraguay gilt immer: kein einziger Gs fürs Volk.

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    1. Das ist abe keine Eigenheit des Paraafric. I dä Schwitzzzzzzz hat ein Streifenwagen eine Dragqueen an die Hauswand gedrückt, weil der Streifenwagen es für einen oder eine Einbrecher*@#In hielt. Sowas abe auch für ein pöses Streifenwagen*@#In. Jedenfalls hat es einen feuchten Händedruck vom Streifenwagenfahrer und den Gerichten bekommen. Die Kosten für das neue, künstliche Bein wurde dann vom Steuerzahler*@#In (spr. KK-Bezahler*@#Innen) übernommen.
      Im Gegenzug wurde vom Streifenwagen dem Fritz Blatter, nachdem er einen Kleinwagen abgeschossen hatte, die Autonummer abgeschraubt, noch bevor die Presse zur Stelle war. Das ist doch nett.
      Nun gut, die Beispiele würde die Datenbank des Wochenblatt-Paraguay sprengen.
      Vor dem Recht sind eben alle Menschen gleich.
      Und die Presse macht da gerne mit:
      ·
      Beispiel “Polizist wird mit Wasser bespritzt”
      Schlagzeile: “Ein(e)(s) Polizistchens*@#In, ehrenwerte(s) Familienvater/Mutter wurde während der Ausübung der Beatmetenpflicht mit Wasser bespritzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Das ist gemein. Die Kosten müssen von der KK bezahlt werden”.
      ·
      Beispiel “Jugendlicher, unbeteiligter, phöser Demonstant wurde mit Gummischrot das Auge entfernt”
      Schlagzeile: “Ein(e)(s) Polizistchens*@#In, ehrenwerte(s) Familienvater/Mutter hat während der Ausübung der Beatmetenpflicht mit Gümi einem phösen, jugendlichen, unbeteiligten Demonstant mit Gummischrot das Auge entfernt. Letzterer und musste im Krankenhaus zusammengeflickt werden. Das ist gemein. Die Kosten müssen von der KK, sprich ungebildetes Steuervieh*@#In bezahlt werden. Und einen feuchten Händedruck will es auch noch haben”.

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  2. Ich frage jetzt etwas, was ich sonst nicht tue: Hat die Redaktion diese Meldung sorgfältig übersetzt, vielleicht mit einer anderen Quelle gegengeprüft.
    Denn: Es ist vollkommen unlogisch und widersprüchlich.
    Ist zwar in Paraguay normal, aber hier muss ich einfach nochmal fragen.
    Zunächst mal meinen die gutachtenden Ärzte, dass die Amputation beider Beine “notwendig” war, konsequenterweise müsste der Arzt, der die Amputation des nur rechten Beins angeordnet hat, strafrechtlich belangt werden, weil er den Patienten, ich zitiere, “in Lebensgefahr” gebracht hätte.
    “Sie kam auch zu dem Schluss, dass die Operation nicht so dringend war, dass die Angehörigen nicht im Voraus benachrichtigt worden wären, um ihre Zustimmung einzuholen.”
    Aha, nicht so dringend, und wieso wurde dann ein Tag später nach Aufnahme das Bein amputiert? Eine Beinamputation ist nicht einfach mal so zu erledigen.
    Man müsste mal das medizinische “Gremium” vom Gericht genauer ansehen – sind die vielleicht alle beim IPS angestellt?

    Mein starker Verdacht: Absolutes Skandalurteil, hier werden schwere Fehler einfach mal als “notwendig” reingewaschen.

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  3. Ich stelle mir gerade vor, das wäre einem “VIP” passiert, also die fälschliche Amputation eines Beines. Da wäre der verantwortliche Arzt wahrscheinlich sofort in U-Haft gelandet und zu mindestens 10 Jahren Haft verurteilt worden.

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