Fall Juliette: Anwohner nutzen das Petitionsrecht

San Lorenzo: In Repräsentation eines Anwaltes nehmen die Anwohner und Nachbarn von Reiner Oberüber und Lilian Zapata Stellung zu deren Anwesenheit.

Wir erklären, dass wir eine Gemeinschaft von Eltern, Großeltern und Freunden von Kindern und Jugendlichen sind, die im “Condominio Moravia” in der Stadt San Lorenzo leben, wo unsere Kinder leben und ihre Freizeitaktivitäten entwickeln.

Unserer Kinder, treffen sich täglich in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes, um Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes wie das Schwimmbad, den Park, den Spielplatz, den Hof, die Gehwege und die umliegenden Bereiche des Gebäudes zu nutzen.

Vor einigen Tagen mussten wir mit Schrecken feststellen, dass unser Frieden, unsere Ruhe und vor allem die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Kinder durch die Anwesenheit eines Bewohners des Komplexes ernsthaft verletzt wurde, die Anwesenheit einer Person mit dem Namen Reiner Helmut Oberüber, der aktuell unter Anklage und am Rande einer mündlichen Verhandlung wegen des Straftatbestands „Kinderpornografie” steht.

Wie Sie sich vorstellen können, ist diese Situation äußerst gefährlich für die Sicherheit unserer Kinder, da die Anwesenheit unserer Kinder in unseren Wohnungen eine Bedrohung für ihre Sicherheit darstellt.

Die Anwesenheit einer Person, die der Kinderpornographie beschuldigt wird, eine potenzielle Bedrohung für die körperliche und sexuelle Unversehrtheit unserer Kinder. Das Zusammenleben mit dieser Person ist völlig inakzeptabel, und in dieser Hinsicht, fordern wir die Staatsanwaltschaft dringend auf, die notwendigen Mechanismen zu beschließen, um die “Änderung der Anschrift des Angeklagten außerhalb des Wohnungseigentums” zu beantragen, außerhalb der Eigentumswohnungen und in einem Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen und anderen Einrichtungen”.

Der vorliegende Antrag stützt sich auf das Wohl des Kindes, das Verfassungsrang hat. Es und muss Vorrang vor jeder juristischen Formalität haben, in dieser Hinsicht besagt Art. 54 der Verfassung: “Die Familie, die Gesellschaft und der Staat haben die Pflicht, dem Kind eine harmonische und ganzheitliche Entwicklung zu gewährleisten sowie die uneingeschränkte Ausübung seiner Rechte, den Schutz vor Vernachlässigung, Mangel- und Fehlernährung,Verlassenheit, Gewalt, Missbrauch, Menschenhandel und Ausbeutung.

Wochenblatt / Radio 1000

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5 Kommentare zu “Fall Juliette: Anwohner nutzen das Petitionsrecht

  1. Naja, trotz oder vielleicht gerade deswegen die Eingeborenen ihre fast täglich 7 bis 11 Uhr 3/4 Jahr Schul vielleicht abgeschlossen haben, können sie nicht wissen was eine Unschuldsvermutung ist, vor einem rechtskräftigen Urteil. Hier im Tschungel fernab jeglicher Zivilisation ähnlich wie in Gongo und Sambi mit ebenso netten in Chavel gebadeten Menschen und einer Vollpfosten Justiz und -Polizei kann jeder den anderen als Kriminellen, Geldwäscher, Schmuggler, Drogenhändler, Kinderschänder etc. betiteln (siehe hiesig edukatives Basura TV). Vermutlich kann da die hiesig Vollpfosten Justiz und -Polizei einfach nichts unternehmen, weil diese ja im Recht sind. Ich bin mir da auch nicht sicher, ob diese vor ihren Kleinkindern ihr totes Tier, gebrauchte Windeln, E-Lampen, Batterien, Akkus, Blech, Glas, Schuhe, Kleider, PVC und sonstig Brennbares abfackelnden Halbschuhen dies nur zum Wohle ihrer Kinder tun. Schließlich ist ein Streichhölzl hierzulande billiger als der Onkologe. Müllgebühr ist ganz ganz sicher teurer als eine grati Schachtel Streichhölzl und ein grati Pack Billigpolarbier. Pro Monat. Tinnitus zum Schwuddeli-Hui-120-dB Abgeshwuddele mit Kleinkind auf dem Arm die ganze Nacht hindurch, das Leeren von vollen BilligpolarBierbücksenpacks vor den Kleinkindern und das vollstoppen mit Süßigkeiten zum Geburi und wirklich Totgegrilltem allsonntäglich lassen wir mal außen vor. Ist aber immerhin schon mal etwas. In einem Land gemäß internationaler Statistik ausgewiesenem Durchschnitts-IQ von 82 plus noch einmal ebensoviel im mit allen Wassern gewaschen sein. Da kann man schon froh sein einen anzutreffen, der diesen auch erreicht. Obwohl Durchschnitts-IQ 164 nicht einmal sooo schlecht ist. Unter 85 gelten ein paar Geistesschwach. Trifft man zwar auch in DÖCHL an. Aber nicht an jeder Ecke fünf.

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  2. Ich dachte, es gilt auch in Paraguay die Unschuldsvermutung. Dem Mann wird unterstellt, dass er Kinderpornografie auf dem Computer hatte. Ob das den Tatsachen entspricht, muss erst geklärt werden. Schwer vorstellbar, dass deshalb von ihm “eine potenzielle Bedrohung für die körperliche und sexuelle Unversehrtheit unserer Kinder” ausgeht. Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen. Oft gehen die Leute von sich selber aus. Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft die Computer dieser Eltern überprüfen?

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  3. Wer hat den Anwalt bezahlt, der sich das ausgedacht hat?? Die BRD, die noch Rechnungen mit Rainer Oberueber offen hat oder die jenigen Paraguayer , die sich Juliette geschnappt haben?? Im Fall Juliette stinkt alles vom ersten Tag an nach gewaltig hohen Bestechungssumnen und Einflussnahme??

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