Asunción: Ab diesem Dienstag, dem 1. November, gilt das Fischereiverbot in den Flüssen, die mit Argentinien und Brasilien geteilt werden. Die Schonzeit gilt bis zum 15. Dezember bzw. 31. Januar.
Das Verbot, die Modalitäten der Sport- und Berufsfischerei durchzuführen; sowie der Einsatz von Fanggeräten, der Transport und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen werden durch die Resolution Nr. 713/2022 des Ministeriums für Umwelt sowie nachhaltige Entwicklung (Mades) festgelegt.
Die Schonzeit beginnt an diesem Dienstag, dem 1. November, bis zum 15. Dezember mit Grenzgewässern zwischen Paraguay und Argentinien sowie bis zum 31. Januar 2023 mit Brasilien. Es handelt sich dabei um die Flüsse Apa, Paraná, Paraguay und Pilcomayo. Die Daten wurden basierend auf biologischen, sozialen und ökologischen Interessen festgelegt.
Die rechtzeitig (vor Beginn des Verbots) gefangenen Fische dürfen jedoch nach Beginn der Frist weiter vermarktet werden.
Während des Fischereiverbots sind Kontrollen auf Straßen, in Betrieben, Fahrzeugen und auf Flüssen geplant, um die Einhaltung der Umweltvorschriften sicherzustellen.
Zwischen 3.001 und 10.000 Tagessätzen des Mindestlohns variieren die Bußgelder für die Nichteinhaltung des Verbots, abgesehen von den strafrechtlichen Verantwortlichkeiten des Gesetzes Nr. 716/96 (Umweltstraftaten).
Bis gestern, dem 31. Oktober, konnten die im Nationalen Fischerei- und Fischerregister eingetragenen Unternehmen von Fischereierzeugnissen eine eidesstattliche Bestandserklärung für den gefangenen Fisch vorlegen, um ihn noch zu vermarkten.
Wochenblatt / Hoy