Fuß- und Handfesseln sollen Gefängnisse entlasten

Asunción: Die elektronische Fuß- und Handfessel steht vor der Einführung. Der Senat hat dem Gesetzesvorhaben, mit Änderungen, zugestimmt, um eine Entlastung der Gefängnisse zu erreichen.

Das Gesetz Nr. 5863 legt die Implementierung elektronischer Kontrollgeräte für das Strafvollzugssystem (Armband oder elektronische Fußfessel) fest.

Ursprünglich war im Artikel Nr. 7 festgesetzt, dass die Umsetzung und Überwachung dem Supreme Court obliegen soll, nachdem die Institution aber nicht über das notwendige Know-how verfügt, um diese Kontrollen durchzuführen, entschied der Senat, dass die Exekutive durch eine Verordnung bestimmen muss, ob das Innenministerium nun für dessen Umsetzung zuständig ist.

Senator Desirée Masi sagte, dass ein weiterer strittiger Punkt von dem Gesetz 245 des Strafgesetzbuches abhänge, der alternative Haftbedingungen vorsehe, wenn elektronische Fesseln zum Einsatz kämen.

„In Artikel 3, 4 und 5 wird angegeben, welche Personen diese Art der Kontrolle unterliegen sollten, z. B. diejenigen, die Hausarrest, vorübergehend Hafturlaub usw. haben. Hinzugefügt wurden bei den Artikeln, dass Personen, die wegen schon einmal wegen Verbrechen angeklagt oder verurteilt wurden, nicht von den elektronischen Fesseln profitieren dürfen”, erklärte Masi.

Angesichts der Haftkrise sind die zuständigen Behörden der Ansicht, dass die Verwendung elektronischer Fuß- und Handfesseln dazu beiträgt, die Gefängnisse zu entlasten und die Kontrolle durch eine Überwachung zu verbessern.

Aufgrund fehlender Haushaltsmittel hat der Oberste Gerichtshof dieses System noch nicht umgesetzt, da es laut Gesetz im September 2018 hätte in Kraft treten müssen.

Wochenblatt / La Nación

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2 Kommentare zu “Fuß- und Handfesseln sollen Gefängnisse entlasten

  1. …und was bringt Hausarrest bei den Kriminellem hier? Doch garnichts? Wäre es nicht sinnvoller, die harten Straftäter im Strassenbau zu beschäftigen? Kriminelle gibts hier genug, vernüftlige Strassen weniger, Winwin Situation?

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