Gefängnis für nicht korrekt bezahlte IPS Beiträge

Im Institut für soziale Sicherheit (IPS) überarbeiten Experten die Satzung der Beitragszahlungen. Eine Reform sieht vor, dass Arbeitgeber mit Geld- oder Haftstrafen rechnen müssen wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt werden oder keine Anmeldung der Arbeitnehmer erfolgt.

Andreas Johannes Ohlandt, Rechtsberater des Instituts, sagte, würden die Beiträge der Angestellten nicht abgeführt, könnten Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Er fügte an, auch Ordnungswidrigkeiten würden geahndet, wie zum Beispiel ein Zahlungsverzug oder eine verspätete Anmeldung der Arbeitnehmer. Der Verwaltungsrat vom IPS wird dabei folgende Parameter überprüfen: Den entstandenen Nachteil des Institutes, die Schwere des Verstoßes aber auch die Schäden zu Lasten des Versicherungsnehmers.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten beginnen die Bußgelder bei 10 Tagessätzen und enden maximal bei 300 Tagessätzen. Dabei werden mindestens 20% des täglichen Mindestlohnes als Strafmaß angesetzt. Die genaue Höhe richtet sich nach den wirtschaftlichen Bedingungen des Straftäters, dem verursachten Schaden und den durch den Verstoß erzielten Gewinn.

Dr. Roberto Melgarejo, ehemaliger Direktor der Beitragsabteilung vom Institut hat das Projekt in Angriff genommen und dazu eine Expertise erstellt. Laut dem Bericht, sei eine 15%ige Umsatzsteigerung zu erzielen wenn das Konzept umgesetzt werde. Außerdem würde dies weitere Arbeitgeber abschrecken Beiträge nicht richtig abzuführen oder keine korrekte Anmeldung der Arbeitnehmer vorzunehmen.

Quelle: La Nación

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