Haft für nicht bezahlte IPS Beiträge

Am Donnerstag wird sich entscheiden, ob es Haftstrafen für Arbeitgeber gibt, die Beiträge ihre Angestellten nicht korrekt an die Sozialversicherungsanstalt IPS abführen oder sie erst gar nicht angemeldet haben. Im Augenblick können auf diese Vergehen nur Geldstrafen verhängt werden.

Im Dezember 2015 wurde dieses Vorhaben schon einmal angeschoben, aber dieses Jahr abgelehnt, nun soll der Gesetzentwurf unter dem Vorsitz von Senator Robert Acevedo (PLRA) aber durchgesetzt werden.

Des Weiteren sollen die Arbeitnehmerbeiträge von 9% auf 9,5% steigen, die Arbeitgeberbeiträge bleiben bei 16,5%. Eine weitere Gesetzesinitiative sieht einen Austausch von Unternehmerinformationen vor sowie einen Datenabgleich mit den Steuerbehörden ob diese ihre Angestellten korrekt versichern. Im Gegenzug kann auch die korrekte Steuerzahlung überprüft werden.

Für die Änderungen der Initiative sind 23 Stimmen von 45 möglichen notwendig.

Quelle: ABC Color

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5 Kommentare zu “Haft für nicht bezahlte IPS Beiträge

  1. Haftstrafen für Arbeitgeber sind wohl das Klügste, was unternommen werden kann. Zukünftige Beiträge sind damit hinfällig und der Arbeitnehmer badet ohne Arbeit sicherlich auch nicht im Wohlstand.
    Es trägt fast den Anschein, als hätte jemand aus einer einschlägig bekannten deutschen Partei eine beratende Tätigkeit in der paraguayischen Regierung aufgenommen.
    “Rot, rot, rot sind alle meine Kleider,
    rot, rot, rot ist alles, was ich hab.”

  2. Die Versicherung durch IPS im Falle von Krankheit oder auch Alter (Rente) kommt im übrigen immer weniger zur Geltung. Es sind immer mehr Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer sogenannte Dienstverträge unterschreiben lassen, wobei der Arbeitgeber praktisch auf eigene Rechnung arbeitet. So hat der Arbeitgeber überhaupt keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen mehr, weder bezüglich Urlaub, Krankheit, Weihnachtsgratifikation, und auch nicht im Falle der Vertragslösung. Der Arbeitnehmer freut sich natürlich diebisch darüber, jetzt mehr Geld zur Verfügung zu haben und wird dies meist akzeptieren.

    1. Da kommt es darauf an, über welche Art von Arbeit wir reden.
      Wenn jemand zwei Tage hier arbeitet und zwei Tage dort arbeitet und täglich entlohnt wird, so sehe ich keine Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Meiner Meinung nach hat das einen selbstständigen Charakter und der Dienstvertrag ist angebracht.
      Arbeitet allerdings jemand jeden Tag acht Stunden oder länger bzw. den überwiegenden Teil der zur Verfügung stehenden wöchentlichen Werkszeit für ein und denselben Auftraggeber, so ist es nach meiner Meinung eine Umgehung der Abgabenpflicht.
      Allerdings, so denke ich, wird auch niemand unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen einen solchen Vertrag zu unterschreiben.

  3. Es handelt sich hier um FIRMEN, nicht um Private Haushalte: http://www.abc.com.py/edicion-impresa/politica/estudian-castigo-penal-para-la-patronal-que-incumple-con-ips-1496113.html .

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