Hausangestellte: “Lohnerhöhung muss gestaffelt erfolgen“

Asunción: Der Richter Tadeo Zarratea vom Arbeitsgericht erklärte, dass die Gehälter von den Hausangestellten in Bezug auf die Gerechtigkeit nie korekt gewesen seien. Jedoch müsse die Lohnerhöhung von 60% auf 100% gestaffelt erfolgen.

Zarratea begründete seine Ansicht, um soziale Probleme zu vermeiden. Er erklärte weiter, dass kein Zweifel bestehe, dass Hausangestellte immer unfair bezahlt worden seien.

Nach Angaben von Zarratea sollte der Anstieg der Gehälter in dem Sektor jedoch schrittweise erfolgen, um weitere Probleme mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu vermeiden.

Dem Experten zufolge könnte ein überraschender Anstieg dazu führen, dass viele Familien sich keine Angestellten mehr leisten könnten. „Die Angleichung des Mindestlohns erfolgte ohne große Studien und sehr plötzlich. Im Endeffekt wird die Entscheidung gegen die Angestellten sein, wenn sie entlassen werden“, betonte der Magistrat.

Für Zarratea geht das Problem des Mindestlohns über den Bereich der Hausangestellten hinaus, denn “es gibt viele normale Arbeiter, die keinen Mindestlohn verdienen, nicht nur Hausangestellte. Wir müssen ein für allemal fordern, dass alle das gleiche Grundgehalt bekommen“, betonte der Richter.

Wochenblatt / ABC Color

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3 Kommentare zu “Hausangestellte: “Lohnerhöhung muss gestaffelt erfolgen“

  1. Vergeßt nicht, daß die allermeisten Hausangestellten im Hause der Arbeitgeber wohnen, ihr Zimmer haben, und auch an den Mahlzeiten mit der Familie teilnehmen. Im Interesse einer Gleichbehandlung zwischen allen, die den gesetzlichen Mindestlohn beziehen, müsste dann konsequenterweise auch bei den mit dem Mindestgehalt von ca. 2,2 Mio.€ bedachten Hausangestellten der Wert von Kost und Wohnung in Abzug gebracht werden können. Selbst wenn Kost und Wohnung nicht mehr als die 40% Differenz zwischen dem bisherigen 60% igen Lohn und dem künftigen 100%igen Lohn ausmachen sollten, ist der einzige Gewinner die IPS, denn dann würde die IPS künftig ihre Beiträge von einer sehr viel höheren Bemessungsgrundlage erheben. Sollte man den Wert von Kost und Wohnung nicht festlegen auf höchstens die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Lohn, dann könnte es sogar passieren, daß die Hausangestellten in Zukunft wesentlich weniger Geld auf die Hand bekommen als bisher. Bisher sind die meisten Hausangestellten sogar wesentlich besser gestellt als jeder, der in der freien Wirtschaft um den vollen Mindestlohn arbeitet. Ein Verkäufer, der von zu Hause bis zu seiner Arbeitsstelle mit dem Bus auf eigene Kosten zu fahren hat, und zu Hause noch seine Zimmermiete und seinen vollen Lebensunterhalt zu bestreiten hat, kann keinen Guarani übrig haben. Eine Hausangestellte allerdings, die 60% des Mindestlohns bezieht und keinelei Ausgaben zu bestreiten hat, die kann sich auch mal eine schöne Klamotte oder einen Lippenstift leisten. Deshalb, liebe Hausmädchen: erst das Gehirn einschalten, und dann erst reden. Ihr könntet Euch mit Eurer Forderung u.U. auch wesentlich verschlechtern. Denn kein Arbeitgeber ist verpflichtet, außer dem Mindestlohn auch noch gratis Kost und Wohnung zu gewähren. Er kann Euch auch auffordern, sein Haus zu verlassen und irgendwo in der Nähe ein Zimmer mieten, und dann pünktlich zu Arbeitsbeginn anzutreten. Da könntet Ihr nämlich alt aussehen.

  2. Wer kann sich dann zum Beispiel noch ein Kindermädchen leisten, am besten bleiben dann die Paraguayas mit Uni Titel zuhause. Es gibt viele welche froh sind in Übergangszeiten so einen Job zu haben, wenn man für die dann aber mit Versicherung monatlich ca 2,4 Mio Gs bezahlen muss, geht das einfach nicht mehr.

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