Internationale Haftbefehle und deren Gültigkeit in Paraguay

Asunción: Wie schon der Fall Johann Ehmann zeigte, verliert in Paraguay eine Interpol Anfrage samt internationalem Haftbefehl nicht nur nach 5 Jahren seine Wertigkeit sondern muss zudem auch noch ein weiteres Mal von einem paraguayischen Richter bestätigt werden.

In Brasilien, Argentinien und Uruguay bedarf es keines weiteren Schrittes um einen Gesuchten zu verhaften. Dass es in Paraguay dabei zu keinen oder nur geringen Erfolgen bei der Fahndung kommt scheint schnell klar.

Diesmal sind es die brasilianischen Behörden, die sich berechtigt über das Verhalten der paraguayischen Justiz beklagen. Óscar Antero Cárdenas Morel, ein von den Brasilianern gesuchter Betrüger mit paraguayischer Nationalität wurde von der Justiz seines Landes, besser gesagt von Richter Pedro Mayor Martínez begünstigt, nachdem dieser ihn nach einer Verhaftung vor zehn Tagen freiließ und die Auslieferung nach Brasilien stoppte. In allen anderen Ländern der Region hätte es das nicht gegeben. In Brasilien ist er wegen Geldwäsche und Betrug gesucht.

Die Interpol in Brasilia beschuldigt ihre Kollegen aus Paraguay den Flüchtigen zu verstecken und erklärt, dass der Haftbefehl zumindest in allen anderen Ländern der Region Gültigkeit behält.

Cárdenas soll einer der Strippenzieher eines Mega-Betrugs gewesen sein, der 1996 zwischen 195 und 300 Millionen aus Wechselstuben umgeleitet hat. Bei seiner letzte Verhaftung war er im Besitz von 116.000 US-Dollar.

(Wochenblatt)

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5 Kommentare zu “Internationale Haftbefehle und deren Gültigkeit in Paraguay

  1. Nun ja Recht ist Recht und soll es auch bleiben,nur wer rümpft die Nase und sagt Paraguay ist ein Rechtliches Entwiklungs Land handelt etwas voreilig.Die Justiz muss das Recht haben im eigenen Land selber zu entscheiden ob der Internationale Haftbefehl durchgesetzt wird oder ob berechtigte Zweifel dieses nicht nach Chema F:F abhandeln.Das beste Beispiel ist der Welt größter Bandit Amerika in der Affäre mit Snodden. Der Mann ist fast schon Staatsfeind NR.1 weil er der Welt die Augen geöffnet hat. Der Mann wird per Amerikanischen Internationalen Haftbefehl gesucht.Sind da nicht Zweifel angebracht? Ich meine schon! Darum noch einmal gesagt das sollte die Justiz im Land entscheiden können.Das sich Leute frei kaufen können, meine ich aber damit nicht,ich rede vom Recht.

  2. Grundsätzlich liefert kein Land eigene Staatsbürger aus.
    Wer das anzweifelt, sollte sich ein wenig mit dem Völkerrecht befassen, sowie der Beziehung von Grundrecht und Staatsangehörigkeit.

    Soweit es Ausnahmen gibt (EU), bleibt auch hier die Entscheidung über eine Auslieferung einem Richter vorbehalten.

    All dies schliesst allerdings nicht aus eine betroffene Person im eigenen Land vor Gericht zu stellen.

    Im hier anstehenden Fall hat der Richter den Verhafteten wieder entlassen, weil er die Auslieferung abgelehnt hat. Allerdings kann der Betroffene nun von der paraguayischen Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben werden und nach seiner Festnahme vor ein paraguayisches Gericht gestellt werden.

    Was die Festnahme des stellvertretenden Abgeordneten betrifft, so befindet sich der nicht in Auslieferungshaft, sondern wartet auf einen Haftprüfungstermin. Ausgeliefert wird er ganz sicher nicht. Davor schützt ihn seine Staatsbürgerschaft (ein Sonderabkommen zwischen Paraguay und Brasilien gibt es nicht). Jedoch ist auch hier ein Strafverfahren vor einem paraguayischen Gericht möglich.

    “Asgard980” sieht das grundsätzlich richtig!

    “Kopfschüttler” soll weiter den Kopf schütteln!

  3. Ich finde nicht, dass sich die brasilianischen Behörden berechtigt darüber beschweren (so stehts im Artikel). Er ist Paraguayer und in Paraguay, somit obliegt es erstmal der paraguayischen Justiz den Fall zu prüfen und zu klären.
    Es wäre ein Skandal, wenn man eigene Staatsbürger einfach dem Ausland ausliefert, völlig egal welche Verbrechen demjenigen vorgeworfen werden. In Untersuchungshaft kann man ihn ja auch in Paraguay nehmen, und dann müssen die brasilianischen Behörden, die sich zu !unrecht! beschweren, mit den paraguayischen zusammenarbeiten.

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